ab aber das interessiert mich auch.
Da es Dich interessiert, erlaube ich mir auch noch mal, vom eigentlichen Thema abweichend zu antworten.

Wie oben bereits ersichtlich (und noch mal aktuell recherchiert) verlangt keine (mir bekannte) Versicherung für eine Oldtimer-Versicherung ein H-Zulassung. Teilweise müssen nicht mal die 30 Jahre für eine H-Zulassung erfüllt sein. Ob mit oder ohne H-Kennzeichen, die Prämien sind identisch.
Und solange Du keinen Diesel fährst, bekommst Du automatisch eine grüne "Umweltplakette", hast also "freie Fahrt" in allen Umweltzonen.
Alles also keine Argumente "pro H-Zulassung".
Interessant wird die H-Zulassung m.M.n. nach erst, wenn es ein Diesel ist, das Fahrzeug nicht bereits auf EURO2 geschlüsselt oder sich nicht auf EURO2 umschlüsseln lässt.
Ob sich eine Oldtimerversicherung rechnet oder nicht, ist ein ganz anderes Thema. Muss jeder für sich individuell entscheiden.
Für mich ist es nichts, da alle Versicherungen, die ich mir angesehen habe, u.a. als Bedingung haben, dass das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Einzelgarage stehen muss. Meine Fahrzeuge stehen entweder in einer Halle, zu der auch andere Zugang haben und während der Sommersaison auch schon mal auf meinem Grundstück, aber nicht in einer "abschließbaren Einzelgarage". Und dann noch das Thema der "Fahrzeugbewertung". Ist oft bei vielen Versicherungen nicht zwingend, aber
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Rüdiger Brandenburg von der Carisma Assecuradeur GmbH warnt: „Wird ein Liebhaberfahrzeug beispielsweise in einen nicht selbstverschuldeten Unfall verwickelt, trifft nach Haftpflichtrecht den Fahrzeughalter dennoch die Beweislast, natürlich auch, was die Höhe des Schadens betrifft. In den weitaus meisten Fällen hält eine ,Selbstbewertung‘ einem Rechtsstreit nicht stand.“
Ich empfehle mal einen Blick in das aktuelle Dokument der "Oldtimer-Markt".
Hier steht man immer vor dem Dilemma, entweder regelmäßig neu Geld "für eine Kurzbewertung" Geld in die Hand nehmen zu müssen oder auch nicht besser dazustehen, wie jeder andere Versicherungsnehmer.
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Bevor Du irgendwelche Gebraucht-Räder kaufst, die eingetragen werden müssen, lass Dir die ABE oder das Teilegutachten dazu schicken. Die originale ET für die 7x15 Räder auf dem B4 ist ET 37
NACHTRAG:
Zudem spar ich mir jetzt die Abgasuntersuchung ...
Ist das wirklich so?
Die R&V-Versicherung (zweites Suchergebnis mit Suchmaschine) schreibt dazu:
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Oldtimer sind mindestens 30 Jahre alt und ihre Abgassysteme entsprechen demnach nicht dem neusten Stand. Es ist nahezu unmöglich, dass sie in einer modernen Abgasuntersuchung bestehen. Dennoch sind jede Menge Fahrzeuge mit historischem H-Kennzeichnen unterwegs – wie kann das sein? Oldtimer gelten als wertvolles Kulturgut und sind deshalb unter bestimmten Umständen von der Abgasuntersuchung befreit. Zwar müssen alle Oldtimer regelmäßig zur HU, die AU entfällt aber für Benziner mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 ...