Bitte nicht einfach unterschiedliche Sachverhalte pauschal beantworten.
Das gehört aber zur "Kernkompetenz" des "Meisters"! 
Coupe 2.8
Sehr gut und differenziert dargestellt! 
Ich gehe davon aus, dass hier kein alles umfassender schriftlicher Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen wurde, es nur eine Rechnung, allenfalls mit Verweis auf die AGBs des Verkäufers gibt. Da das Getriebe mit Sicherheit nicht als "defekt" verkauft wurde, gelten die allgemeinen Rechtsnormen aus dem BGB / Verbraucherschutz, die sich, wie richtig dargestellt, nicht durch AGB-Klauseln aushebeln lassen.
So weit - so (nicht) gut.
Selbst wenn der Verkäufer "boshaft" gehandelt hätte und man selbst eine Rechtsschutzversicherung hat, wird man am Ende mit leeren Händen dastehen.
Einen Anwalt für eine "Beratung" wird man vielleicht noch finden (schnell verdient für ein "5-Minuten-Gespräch"), vielleicht (schon ziemlich unwahrscheinlich) auch noch für das außergerichtliche Verfahren. Spätestens wenn es zu einem Verfahren vor Gericht kommen müsste, lehnen Anwälte das Mandat ab.
Die Begründung ist einfach: Damit kann der Anwalt kein Geld verdienen!
Nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) stehen dem Rechtsanwalt bei einem Streitwert von 400 EUR ca. 80 EUR + MWSt. im außergerichtlichen Verfahren zu. Mehr zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, mehr muss auch der Prozessgegner nicht erstatten, wenn er außergerichtlich die Forderung anerkennt. In erster Instanz kämen noch mal rund 115 EUR netto dazu.
Die Regel ist bei solch kleinen Streitwerten, dass der Anwalt einen Honorarvertrag fordern wird, wenn er das Mandat annehmen soll. Üblicherweise Abrechnung nach Aufwand. Auf den Mehrkosten bleibt man immer sitzen!
Vom Stress und dem eigenen Zeitaufwand reden wir noch gar nicht.
Am besten ist es immer, sich gütlich mit dem Händler zu einigen
Kann ich so unterschreiben.
Es sei denn, man traut sich die eigene Vertretung bis in die erste Instanz zu, wo es noch keine anwaltliche Vertretung braucht.
Dann könnte man noch, nach realistischer Einschätzung seines "Gegners", einen völlig überbewerteten "gerichtlichen Mahnbescheid" für (in dem Fall) 38,00 EUR beantragen, die der Verkäufer, falls er ihn akzeptiert, auch übernehmen müsste.
Netter Bluff mit einem per Zustellungsurkunde zugestelltem Gerichtsschreiben, allerdings mit netten "Fallstricken".
Kennt sich der Gegner damit aus, macht er das Kreuz an der richtigen Stelle, schickt ihn an das Gericht zurück und lehnt sich entspannt zurück.
