Beiträge von Peter_Pan_6666

    mir reicht Bluetooth komplett.

    Dafür muss man sein Original-Radio nicht mal umrüsten!

    ;)

    Ich habe mir vor ein paar Jahren mal diesen "Adapter" zugelegt. Wenn ich mich richtig erinnere, hat der nicht mal 20 EUR gekostet.




    Keine Werbung für das Produkt. Gibt wohl noch unzählige ähnlich funktionierende Geräte.


    Man stellt im Radio auf einer Stationstaste eine Frequenz manuell fest ein und die gleiche Frequenz an diesem Gerät. Dann wird das Gerät mit dem Telefon gekoppelt und man kann frei sprechen oder auch Musik vom Telefon abspielen.

    Funktioniert einwandfrei mit dem Gamma CC oder dem BECKER Monza in den AUDIs oder dem BETA im VW.

    Wie sowas serienmäßig aussieht

    Nach meiner Kenntnis gab es im B3/B4 keine Standheizung ab Werk.

    In moderneren Fahrzeugen, ich kenne Werkseinbauten ab GOLF 5, sind Wasserheizgeräte (Kompaktgeräte) verbaut, die sich auch im B3/B4 verbauen lassen. Über die Abgasführung muss man sich dabei keine Gedanken machen. Die Abgasleitung ist direkt unter dem Gerät ins Freie geführt.



    Hier ein Werkseinbau in einem TIGUAN, Hersteller ist EBERSPÄCHER WEBASTO.

    Dazu kommen noch Umschaltventile und die gesamte elektrische Steuerung.

    Das Ganze ist nicht trivial und sollte man als Nachrüstung, wenn man nicht wirklich "sattelfest" ist, einem Fachmann überlassen.


    Ich weiß nicht, was auf dem Markt als "Nachrüstlösung für Selbermacher" angeboten wird, wäre da aber äußerst vorsichtig.

    Insbesondere bei Luftheizsystemen ist Kohlenmonoxid in der Warmluft immer ein Thema. Bei solchen Systemen (z.B. für Kofferaufbauten in LKW bei der Bw) wurden die regelmäßig und vor der Inbetriebnahme auf CO geprüft.

    Nach was denn sonst? :rofl:

    Fehler in der Elektrik? Immer defekter ZAS, manchmal auch defekter Heckklappenkabelbaum, oft aber auch Beides!

    :sironie:

    Die Fehlerbeschreibung ignorieren wir natürlich - wie immer! :rolleyes:


    Was mir die letzten Tage und vorher aufgefallen ist war:

    ....
    -Kühlerlüfter gehen einfach an sobald ich die Zündung anmache, obwohl das Auto kalt ist.

    -Benzinpumpe pumpt obwohl das Auto aus ist.

    Die Kühlerlüfter können nur laufen, wenn auch der Thermoschalter im Kühler und/oder der Thermoschalter für den Kühlerlüfternachlauf geschaltet haben.

    Es sei denn, die Klimaanlage ist eingeschaltet. Dann läuft der Kühlerlüfter immer mit.

    Die Kraftstoffpumpe wird über das Kraftstoffpumpenrelais geschaltet. Die Masse für den Steuerstromkreis kommt vom Motorsteuergerät, das die Masse nur dann dauerhaft durchschaltet, wenn das Hallgebersignal anliegt. Dazu muss der Motor laufen.


    So wie ich aus Deinen alten Beiträgen sehe, wolltest Du eine Klimaanlage nachrüsten. Wenn das passiert ist, würde ich den Fehler da vermuten.

    hat sich hier noch zu "digitalen ein- und ausgängen" am multifuzzi zu äußern

    Wozu soll "er" sich äußern?

    Wer die Grundbegriffe der Regelungstechnik nicht verstanden hat

    der multifuzzi hat überhaupt keine digitalen ein oder ausgänge (E/A) weil es dafür gar keinen controller gibt.

    und so etwas "verfasst", bei dem ist eh "Hopfen und Malz" verloren!


    Was ist an dem Bild nicht zu verstehen? Zu sehen sind zwei Schaltkontakte, die den Zustand "eingeschaltet" oder "ausgeschaltet" haben können. "Klick" oder "Klack", "0" oder "1". Das nannte man schon "digitale Signale", lange bevor Du überhaupt "Controller" schreiben konntest! Und die Ausgänge ("Pins") an Schaltern waren schon immer "digitale Ausgänge".


    Also noch mal zu mitschreiben für Dich:

    • KEINE zwei Schalter, sondern nur einer
    • Keine zwei mechanischen Schalter, sondern nur ein thermischer Schalter
    • Zwei digitale Ausgänge, die parallel geschaltet werden

    Alles wartet immer noch ganz gespannt auf den ersten Beitrag von Dir, der den Namen "Beitrag" zur Sache und Lösung des Problems auch verdient!

    :rolleyes:

    usache ist das gummi-metallager im aggregateträger hi/li, es ist abgerissen.

    hatte ich den aggregatträger und die motorlager nochmal gelöst (ebenerdig), die karre ordentlich durchgerüttelt und alles wieder festgezogen.

    Und das hat der "versierte Schrauber" dabei nicht erkannt?

    Und falls der Fehler da noch nicht bestand: Die Missachtung von bestrittener Anzugsreihenfolge und Drehwinkel steht damit natürlich in keinerlei Zusammenhang?


    hat zufällig jemand noch die teilenummer

    Nicht zufällig. Obwohl "erst" seit 2017 im Forum aktiv, habe ich trotzdem schon gelernt, wo man Teilenummern innerhalb weniger Minuten findet.

    ^^

    es gibt im bulliforum

    Es geht hier aber weder um "Twingo" noch um den "Bulli" T3, sondern explizit um das Lichtupdate für Fahrzeuge aus dem Hause AUDI vom Typ B3 (Typ 89) und B4. Da es sich weder vor 1990 noch nach 1990 bei den Herstellern aus der BRD und Westeuropa um "EINHEITSTYPEN" handelt(e), sollte man deren spezifischen Details kennen, wenn man zum Thema "beitragen" möchte.


    für alle die keinen platz mehr unter dem armaturenbrett haben, bzw. im relaisträger

    Wenn man nur einmal unter die Verkleidung der Lenksäule vom B3 oder B4 geschaut, den Zusatzrelaisträger gesehen und/oder dessen Aufbau verstanden hat, stellt sich die Frage nicht. Der Zusatzrelaisträger ist aufgrund seiner Konstruktion (nahezu) unbegrenzt erweiterbar.

    "Konstruktionen", wie sie vielleicht in einem VW T3 notwendig sind, braucht es deswegen beim Lichtupdate, um das es HIER geht, nicht!

    Zitat

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    Für alle damit euer Streit mal zuende geht.

    Damit wirst Du bei Opi Burkhard keinen Erfolg haben! :D

    Bisher hat hier Jeder vergeblich versucht ihm zu erklären, dass "AGB" die gesetzlich geschützten Rechte von privaten Endverbrauchern NICHT außer Kraft setzen können. Für ihn stehen die "heiligen AGB" sogar noch über der Bibel.

    ;)

    Alleine die Überschrift "rechtssichere AGB" in Deinem Link implementiert doch schon, dass sie eben nicht über (deutschem) Recht stehen können.

    Werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an AGB nicht eingehalten, sind sie in Gänze ungültig. Einzelne rechtswidrige ABG-Klauseln sind es sowieso.


    Was mir aber bisher so nicht bewusst war:

    Zitat

    Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ wird es ab dem 01. Januar 2018 wesentliche Änderungen geben, die eine hohe praktische Relevanz haben. Betroffen sind insbesondere sogenannte Einbaufälle (Ein- bzw. Ausbaukosten), bei denen im Falle eines Mangels der Kaufsache häufig Streitigkeiten ergaben. Durch die Änderungen soll nun Klarheit geschaffen- und die Position des Käufers gestärkt werden.

    §439 Abs. 3 BGB:

    Zitat

    (3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.


    Im konkreten Fall hier wäre der Verkäufer sogar gesetzlich verpflichtet, die Ein- und Ausbaukosten zu übernehmen!

    Der gewerbliche Verkäufer mit Firmensitz in Deutschland hat das Getriebe als "voll funktionstüchtig bis zum Ausbau" angeboten, der Mangel wurde erst nach dem Einbau "offenbar".

    Je nach Höhe der zusätzlichen Aus- und Einbaukosten und bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung mit max. geringer Selbstbeteiligung kann es durchaus lohnend sein, den Rechtsweg einzuschlagen.

    Voraussetzung ist allerdings eine rechtssichere Mängelrüge, verbunden mit einer fristgebundenen Aufforderung zur Nachbesserung.

    Hätte in dem Angebot gestanden "Ungeprüfter Artikel, unter Ausschluss jeder Gewährleistung"

    Ein in Deutschland ansässiger gewerblicher Händler kann die gesetzliche Gewährleistung gegenüber einem privaten Endverbraucher nicht mit der Begründung "ungeprüft" ausschließen! Entweder bietet er das Teil gleich als "defekt" an oder er ist in der gesetzlichen Gewährleistung. Die kann er zwar auf 1 Jahr reduzieren, das war es aber schon.

    Dabei ist es, wie weiter oben bereits geschrieben wurde, völlig irrelevant, was der Gewerbetreibende in seine "AGB" geschrieben hat. AGB setzen NIEMALS geltendes Recht (Gesetze) außer Kraft.


    Würde der Zusatz "ungeprüft" die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, wäre das doch ein "gefundenes Fressen" für jeden gewerblichen Gebrauchtwagenhändler! Stattdessen greifen die im Zweifelsfall zu Angebotstexten wie "im Kundenauftrag", "Verkauf nur an Gewerbetreibende" oder "für den Export".

    Und nein, es spielt in der Sache keine Rolle, ob es sich wie hier um ein Getriebe für 200 EUR oder einen Gebrauchtwagen für 200.000 EUR handelt.

    ;)

    Ich messe solche Ströme nur noch mit einem Zangenamperemeter.

    Ich besitze selbst ein Zangenamperemeter, was im Wechselstrombereich öfter zum Einsatz kommt. Leider kein Allstrommessgerät und für Gleichstrom nicht geeignet. Würde manche Messung vereinfachen.

    ;)

    Da sich für die wenigen Messungen meinerseits die Anschaffung nicht lohnt, mach ich es weiter wie bisher - "old school".

    ;)


    Für weniger Geübten ist Dein Hinweis auf die "modernen" Messgeräte aber angebracht und von Nutzen. :thumbup:

    Nachdem es hier lange keine neuen Erkenntnisse gibt, ich selbst es auch die ganze Zeit geschoben habe, meine neuesten Erkenntnisse.

    Auf die Gefahr hin, einen gebrauchten, aber funktionsfähigen 3-poligen "Multifuzzi" zu zerstören, habe ich diesen heute unter Last getestet.


    Zwischen Batterie-Plus und Pin C habe ich ein 5 W Glühlampe geklemmt. Gehäusemasse "Multifuzzi" an Batterie-Minus. Zusätzlich auf T ebenfalls 12 V+. Lampe leuchtet nicht.

    Dann den "Multifuzzi" mittel Heißluft-Pistole so lange erhitzt, bis die Lampe eingeschaltet wurde. Nun Batterie-Plus auf T abgeklemmt. Lampe leuchtet weiter. Wenn beim Abkühlen die Lampe ausgeht, hört man ein deutliches "Klicken".

    ---> Die Temperaturüberwachung arbeitet rein thermo-mechanisch mittels Bimetall, nicht wie von mir bisher angenommen, mittels Thermoelement.

    Das Ganze noch mal mit gleichem "Versuchsaufbau", aber an Stecker R versucht. Identisches Ergebnis.

    Damit ergibt das Bild vom geöffneten "Multifuzzi" Sinn.



    Der markierte Doppelkontakt (Schließer) schaltet die Kontakte C und R bei ca. 120 °C durch auf Masse. Betätigt wird der Kontakt durch ein Bimetall.

    Wie der Aufbau und die Funktion im 4-poligen Schalter ist, weiß ich allerdings nicht.


    Was weiter unklar ist, warum die Kontakte, so wie es aussieht, so "verbrannt" und "festgebacken" aussehen.

    :/

    Das passiert i.d.R. nur, wenn unzulässig hohe Ströme über die Kontakte fliessen, z.B. bei einem Kurzschluss.


    Ich würde folgendermaßen weiter vorgehen:

    • Die neuen defekten "Multifuzzi" prüfen. Kann man bei allen Durchgang zwischen C und R messen, liegt auch da der gleiche Fehler vor.
    • Eine Lampe zwischen Steckerkontakt C und Masse schalten, dazwischen ein Ampermeter und den Strom messen, der fließt.

    hat mich 248,00 und kostenloser Versand gekostet ... muss jeder selber wissen .

    Ich weiß, ich habe mir die Webseite ja auch angeschaut. ;)

    Wie oben bereits geschrieben, hätte ich das an Deiner Stelle auch nicht anders gemacht. Nur hat nicht Jeder diese preisgünstige Option. Für die V6 wäre fast das Vierfache (799 EUR) fällig und zudem zur Zeit nicht lieferbar.


    Gerade bei Gummiteilen gibt es enorme Qualitätsunterschiede.....

    Der Anbieter schreibt dazu folgendes:

    Zitat

    Eingepresst Buchsen vom Lemförder oder SWAG ( Made in Germany)

    Was besseres kannst Du auch nicht mehr kaufen. Die Teile von Tradition, sofern angeboten, sind auch "Neufertigungen".

    habe ich zu utopischen presen gefunden.

    Was sind für Dich "utopische" Preis?


    Was ich so auf die Schnelle finde, liegt bei Kleinmengen um 1,00 EUR/Stück. Für die Versandkosten kann der Verkäufer nichts. Die muss er auch bezahlen.


    Es gibt ja auch "Offline-"Händler. Die müssen allerdings auch ihr Personal und das Gewerbeobjekt bezahlen und können deshalb beim Einzelpreis mit den Onlinehändlern nicht "mithalten". Dafür entfallen da die Versandkosten.

    ;)

    Bitte nicht einfach unterschiedliche Sachverhalte pauschal beantworten.

    Das gehört aber zur "Kernkompetenz" des "Meisters"! :D


    Coupe 2.8

    Sehr gut und differenziert dargestellt! :thumbup:

    Ich gehe davon aus, dass hier kein alles umfassender schriftlicher Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen wurde, es nur eine Rechnung, allenfalls mit Verweis auf die AGBs des Verkäufers gibt. Da das Getriebe mit Sicherheit nicht als "defekt" verkauft wurde, gelten die allgemeinen Rechtsnormen aus dem BGB / Verbraucherschutz, die sich, wie richtig dargestellt, nicht durch AGB-Klauseln aushebeln lassen.

    So weit - so (nicht) gut.


    Selbst wenn der Verkäufer "boshaft" gehandelt hätte und man selbst eine Rechtsschutzversicherung hat, wird man am Ende mit leeren Händen dastehen.


    Einen Anwalt für eine "Beratung" wird man vielleicht noch finden (schnell verdient für ein "5-Minuten-Gespräch"), vielleicht (schon ziemlich unwahrscheinlich) auch noch für das außergerichtliche Verfahren. Spätestens wenn es zu einem Verfahren vor Gericht kommen müsste, lehnen Anwälte das Mandat ab.

    Die Begründung ist einfach: Damit kann der Anwalt kein Geld verdienen!

    Nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) stehen dem Rechtsanwalt bei einem Streitwert von 400 EUR ca. 80 EUR + MWSt. im außergerichtlichen Verfahren zu. Mehr zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, mehr muss auch der Prozessgegner nicht erstatten, wenn er außergerichtlich die Forderung anerkennt. In erster Instanz kämen noch mal rund 115 EUR netto dazu.

    Die Regel ist bei solch kleinen Streitwerten, dass der Anwalt einen Honorarvertrag fordern wird, wenn er das Mandat annehmen soll. Üblicherweise Abrechnung nach Aufwand. Auf den Mehrkosten bleibt man immer sitzen!

    Vom Stress und dem eigenen Zeitaufwand reden wir noch gar nicht.


    Am besten ist es immer, sich gütlich mit dem Händler zu einigen

    Kann ich so unterschreiben.

    Es sei denn, man traut sich die eigene Vertretung bis in die erste Instanz zu, wo es noch keine anwaltliche Vertretung braucht.

    Dann könnte man noch, nach realistischer Einschätzung seines "Gegners", einen völlig überbewerteten "gerichtlichen Mahnbescheid" für (in dem Fall) 38,00 EUR beantragen, die der Verkäufer, falls er ihn akzeptiert, auch übernehmen müsste.

    Netter Bluff mit einem per Zustellungsurkunde zugestelltem Gerichtsschreiben, allerdings mit netten "Fallstricken".

    Kennt sich der Gegner damit aus, macht er das Kreuz an der richtigen Stelle, schickt ihn an das Gericht zurück und lehnt sich entspannt zurück.

    ;)

    Ja, es handelt sich um einen Audi S2.

    Guter Einstieg, gleich mit einer Lüge anzufangen. Ein Tippfehler kann es ja nicht sein, weil Du bereits an anderer Stelle behauptet hast, es wäre ein S2.

    Im anderen Forum, in dem Du parallel immer zeitgleich postest, ist doch Dein Profil!

    Mal gespannt, ob Du die hier widerlegten Falschbehauptungen da richtig stellst? Ich werde es nicht tun. Verschenkte Zeit!


    Das Thema Licht-Update muss ich leider abräumen.

    Soll was heißen? Ich will da nichts "reininterpretieren". Erkläre es bitte als "Wortkünstler" so, dass Leute, die wie ich nur eine Baumschule besucht haben, es auch verstehen können.


    Bei Fahrzeugen mit üppiger Ausstattung ist in der Zentralelektrik unterm Lenkrad kein Relais-Steckplatz mehr frei, um das Licht-Update durchzuführen.

    FALSCH und widerlegt. Es muss kein "Steckplatz" frei sein. Den Steckplatz für die Relais liefert der Anbieter des Umbausatzes.


    Man müsste ein Kabel von der Batterie, die in meinem Fall im Kofferraum ist, durch den Wagen verlegen. Der Verkäufer hat auch noch darauf hingewiesen, dass manche ein T-Stück einbauen, was dann aber ohne Absicherung wäre.

    Wieder FALSCH, widerlegt und von "neutraler" Seite, aber mit Fachkenntnis, bestätigt.

    Es muss kein zusätzliches Kabel verlegt werden. Der Umbausatz ist "plug&play". Kabel abstecken und wieder anstecken ("PLUG"). FERTIG.

    Erfordert aber die in Abrede gestellten Fähigkeiten.


    In den Verkaufsbeschreibungen der zahlreichen Anbieter wird nirgends darauf hingewiesen, dass das Licht-Update nicht passen könnte, sondern es steht überall: „Plug and Play“.

    Der Hinweis ist unnötig und wäre falsch. Das Update passt überall und ist "plug&play"


    es ist tatsächlich so, wie hier auch schon erwähnt, dass wirklich kein Klemme 30-Steckplatz mehr in der Zentralelektrik frei ist.

    Widerspricht zwar im Zusammenhang mit der nicht vorhanden AHK allen technischen Unterlagen, aber was weiß der Hersteller schon?

    Vielleicht ist es aber auch wieder nur gelogen, um die eigene Unfähigkeit zu kaschieren? Oder ... oder ... oder ....

    Selbst wenn es so wäre, wäre das kein Hindernis. Trotzdem bleibt es "plug&play".


    Ich finde durchaus, dass man die Artikelbeschreibung eines gewerblichen Verkäufers ernst nehmen darf.

    Dürfen darf man fast alles. Ob es klug ist? Ob man es in dem Fall auch tun sollte, kann jeder für sich selbst nur beurteilen, wenn der "namhafte" gewerbliche Anbieter auch benannt wird. Und man aufgrund vorhandener Kenntnisse auch dazu in der Lage ist.



    FAZIT:

    Der Kollege hat Geld ausgegeben für ein sinnvolles Zubehör und ist nur nicht in der Lage, es in die Praxis umzusetzen. Die vorgeschobenen Begründungen sind durchweg falsch!


    Die hier im Thema verlinkten Umbausätze gewerblicher Anbieter sind allesamt "plug&play" und in jedem B4 einsetzbar, vorausgesetzt ein gewisses techn. Verständnis und Grundkenntnisse der Kfz-Elektrik sind vorhanden.

    Oder zumindest die Bereitschaft, Hinweise und Anmerkungen dazu anzunehmen.