Gewährleistung bei gebrauchten Teilen

  • Hallo,

    kurze Hintergundgeschichte.

    Der Schrott Audi 80 B3 bekam ein neues (gebrauchtes) Getriebe welches ich vor zwei Wochen bei einem Gewerblichen Händler ink. Rechnung erstanden hatte.

    Das alte Getriebe hatte ein defektes Differential, spiel beim Lastwechsel, kratzende Geräusche und der Getriebehalter war an einer Schraube abgewissen. Schaltung funktionierte sonst sehr gut.


    Gestern holte ich das Auto aus der Werkstatt ab. Laute Lagergeräusche bei eingelegtem Gang selbst ohne Last (auf der Hebebühne). Das könnte ich zur not noch verschmerzen wenn sonst nichts dran wäre. Die Schaltunmg fühlt sich ausgelutscht an und im Schiebebetrieb, selbst wenn man nur kurz vom Gas geht springen die Gänge heraus und der Schalthebel wandert wieder in den Leerlauf.


    Ich habe den Händler bereits kontaktiert welcher meinte dass er um eine Lösung bemüht sei.
    Da kein anderes 4 Zylinder Schaltgetriebe auf Lager ist denke ich dass es nur auf eine Rückerstattung hinausläuft, sofern er kein anderes Gebriebe auftreiben kann.


    Meine Frage ist: Wie ist eigentlich der rechtliche Hintergrund? Ist der Händler in so einer Situation zur Rückerstattung verpflichtet oder trägt der Käufer das Risiko?
    Ich schätze der Händler. Dass einfach so defekte Teile verkauft werden und man als Kunde dann der dumme ist sollte rein rechtlich ja nicht sein, würde ich denken.
    Auch wenn ich den Händler keine Vorwürfe mache. In so einem Getriebe steckt man nicht drin. Nur meine Werkstatt kann am wenigsten dafür etwas und den Einbau des nächsten Getriebes werde ich dann wieder bezahlen müssen...

  • Du hast einen Vertrag vor dem Einbau/ Kauf gemacht? Dann schau in den AGB nach. Das habt ihr vertraglich vereinbart und das gilt.

    Gewärleistung für gebrauchte Teile, selbst wenn ich die vor Ort vom Schrotti habe einbauen lassen, hatten immer nur "Einbaugarantie". D.h. eigentlich nur, dass die Teile passen.

    Funktionsgarantie auf gebrauchte KFz Teile? Ich vermute, die gibt es nicht.

  • Bei meiner Suchmaschine war das Ergebnis Nr. 2, vertritt aber die "Gegenseite".

    Deswegen habe ich bei der Nr. 4 nachgeschaut.

    ;)


    Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Gewährleistungsrecht bei gebrauchter Ware | Verbraucherzentrale Niedersachsen

    Die einen kennen mich, die anderen können mich ... :)

    DAS TRIO ist komplett!
    03-2020 Audi Coupe 2,8 V6 - EZ 03-1993
    07-2019 Audi 80 Avant 2,8 V6 - EZ 12-1994 - einer der letzten 30 24 21 17 16 14 in D
    08-2017 Audi Cabriolet 2,3 5E - EZ 02-1992 - der Classiker für Kenner

  • Dann schau in den AGB nach. Das habt ihr vertraglich vereinbart und das gilt.


    Funktionsgarantie auf gebrauchte KFz Teile? Ich vermute, die gibt es nicht.

    Bitte nicht einfach unterschiedliche Sachverhalte pauschal beantworten. Die meisten Informationen, welche sich online mit irgendwelchen Suchmaschinen finden lassen, referenzieren fast ausschließlich auf Gebrauchtwagen(teile).


    In AGBs kann ich reinschreiben, was ich lustig bin. Muss dies rechtlich bindend oder stimmig sein? Nein! Wenn ich in AGBs schreiben würde, dass die Einreichung eines Schadensfalls nur an Vollmondnächten am 32. eines Monats akzeptiert wird, kann ich das gerne machen. Eine rechtliche Relevanz hat dies nicht.


    Eine Funktions-Garantie wird wohl eher nicht gegeben, eine Gewährleistungspflicht über ein Jahr für gebrauchte Teile besteht dagegen. Ausnahme, dieses wurde klar als defekt angeboten.


    Der Teufel liegt im Detail, nämlich unter anderem den Details, welche im Vertrag fixiert sind. Wurde das Getriebe als überprüft und funktionsfähig ohne Mängel angeboten oder wird dies bewusst als defekt verkauft, weil der Verkäufer die Frage eben nicht beantworten kann? Zeigt der (günstige) Kaufpreis sogar auf, dass es sich um ein Verbrauchtteil handelt, welches defekt sein könnte?


    Wenn im Vertrag nicht deutlich steht, welche Kilometerlaufleistung das Getriebe hat (ich meine nicht den PKW), für welchen Antrieb dieses ist (Getriebekennbuchstaben zu Motorkennbuchstaben), ob es auf Funktionsfähigkeit und fehlerfreien Lauf überprüft wurde oder ob z. B. nach Wechsel von Getrieböl und/oder Dichtungsringen die Gewährleistung erlischt, etwaige Ein- und/oder Ausbaukosten im Falle eines Gewährleistungsfalls übernommen oder eben nicht übernommen werden, ist jede Diskussion auf den guten Willen des Verkäufers angewiesen. Gerade die Frage nach den Montagekosten, etwaigen Versandkosten, vor Einbau durchgeführten Wartungen und Teilewechseln sollten mit einem gewerblichen Händler sauber geklärt sein. Es hat schon seinen Grund, dass überholte oder aufbereitete Getriebe ihren Preis haben.


    Wir sollten nicht übersehen, dass eine Laufleistung von z. B. 250k Kilometern nicht gleichbedeutend mit dem ersten verbauten Getriebe ist und dass bei über 30 Jahre alten Fahrzeugen manches Getriebe mehr als einen PKW unterstützt hat. Daher wird bei den meisten Anzeigen für Gebrauchtteile wie Motor, Getriebe usw. die Laufleistung des PKWs genannt. Dazu kommen Satzbausteine wie "Historie unbekannt" und ähnlich.


    Am besten ist es immer, sich gütlich mit dem Händler zu einigen, denn die Kosten für einen Anwalt übersteigen schnell den eigentlichen Streitwert.

  • Bitte nicht einfach unterschiedliche Sachverhalte pauschal beantworten.

    Das gehört aber zur "Kernkompetenz" des "Meisters"! :D


    Coupe 2.8

    Sehr gut und differenziert dargestellt! :thumbup:

    Ich gehe davon aus, dass hier kein alles umfassender schriftlicher Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen wurde, es nur eine Rechnung, allenfalls mit Verweis auf die AGBs des Verkäufers gibt. Da das Getriebe mit Sicherheit nicht als "defekt" verkauft wurde, gelten die allgemeinen Rechtsnormen aus dem BGB / Verbraucherschutz, die sich, wie richtig dargestellt, nicht durch AGB-Klauseln aushebeln lassen.

    So weit - so (nicht) gut.


    Selbst wenn der Verkäufer "boshaft" gehandelt hätte und man selbst eine Rechtsschutzversicherung hat, wird man am Ende mit leeren Händen dastehen.


    Einen Anwalt für eine "Beratung" wird man vielleicht noch finden (schnell verdient für ein "5-Minuten-Gespräch"), vielleicht (schon ziemlich unwahrscheinlich) auch noch für das außergerichtliche Verfahren. Spätestens wenn es zu einem Verfahren vor Gericht kommen müsste, lehnen Anwälte das Mandat ab.

    Die Begründung ist einfach: Damit kann der Anwalt kein Geld verdienen!

    Nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) stehen dem Rechtsanwalt bei einem Streitwert von 400 EUR ca. 80 EUR + MWSt. im außergerichtlichen Verfahren zu. Mehr zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, mehr muss auch der Prozessgegner nicht erstatten, wenn er außergerichtlich die Forderung anerkennt. In erster Instanz kämen noch mal rund 115 EUR netto dazu.

    Die Regel ist bei solch kleinen Streitwerten, dass der Anwalt einen Honorarvertrag fordern wird, wenn er das Mandat annehmen soll. Üblicherweise Abrechnung nach Aufwand. Auf den Mehrkosten bleibt man immer sitzen!

    Vom Stress und dem eigenen Zeitaufwand reden wir noch gar nicht.


    Am besten ist es immer, sich gütlich mit dem Händler zu einigen

    Kann ich so unterschreiben.

    Es sei denn, man traut sich die eigene Vertretung bis in die erste Instanz zu, wo es noch keine anwaltliche Vertretung braucht.

    Dann könnte man noch, nach realistischer Einschätzung seines "Gegners", einen völlig überbewerteten "gerichtlichen Mahnbescheid" für (in dem Fall) 38,00 EUR beantragen, die der Verkäufer, falls er ihn akzeptiert, auch übernehmen müsste.

    Netter Bluff mit einem per Zustellungsurkunde zugestelltem Gerichtsschreiben, allerdings mit netten "Fallstricken".

    Kennt sich der Gegner damit aus, macht er das Kreuz an der richtigen Stelle, schickt ihn an das Gericht zurück und lehnt sich entspannt zurück.

    ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Peter_Pan_6666 ()

  • Der Teufel liegt im Detail, nämlich unter anderem den Details, welche im Vertrag fixiert sind.



    Am besten ist es immer, sich gütlich mit dem Händler zu einigen,

    Genau: Und da wird stehen, dass der Vertrag unter Anwendung der AGB zu Stande kommt. Sonst müsste für jedes gebrauchte Teil, vom Anlasser bis zum kompletten Motor, jeweils ein individueller Vertrag gemacht werden.


    Geh doch hiernach mal zum RA, selbst wenn du dem 1.000€ bietest, der fragt als erstes nach den AGB. Eben weil die genau für solche und folgende Verträge festgeschrieben wurden.


    Das sieht dann so aus...ZITAT:

    Recht auf freie Auflösung

    1. Der Nutzer ist sich bewusst, dass alle von AMANHÃ GLOBAL, S.A. verkauften Produkte gebrauchte Teile von Unfall- oder Altfahrzeugen sind, die unter Umständen für die Wiederverwendung in anderen Fahrzeugen geeignet sind.
    2. Der Käufer hat eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt des/der bestellten Produkte(s), um gegenüber AMANHÃ GLOBAL, S.A. sein Widerrufsrecht ohne Entschädigungszahlung und ohne Angabe von Gründen auszuüben, mit Ausnahme der in diesen AGB genannten Situationen.



    Die gütliche Einigung könnte insofern auch schwer werden, wenn der Händler auf die AGB verweist.


    Aber wie auch immer: Es gibt ja immer einen, der alles besser weiß.

  • ... Am besten ist es immer, sich gütlich mit dem Händler zu einigen, denn die Kosten für einen Anwalt übersteigen schnell den eigentlichen Streitwert.

    Genau so ist es. Wenn das ein ordentlicher Händler ist, und man kann vorweisen, dass das Getriebe sachgemäß eingebaut wurde, wird er auch kooperatiosbereit sein. Die Ein- und Ausbaukosten werden aber bei Dir hängenbleiben.


    Wenn man sich mit dem Verkäufer nicht einigen kann, würde ich das abschreiben. Die Geschichte über einen anwalt kostet nur Geld, der Ausgang ist nicht garantiert und es ist eine langjährige Geschichte, die nur Nerven kostet.

    Wenn der Gang rausspringt, ist es nur eine Feder die gebrochen ist, das kann man sogar im eingebauten Zustand reparieren (Hinterer Gehäusedeckel muss geöffnet werden). Lagergeräusche ist natürlich nicht so einfach zu machen, das ist zu teuer und einige Lger gibt es schon nicht mehr (je nach Getriebe)

  • Du hast meinen Satz vollkommen aus dem Zusammenhang rausgerissen.

    Mittels Rechnung kann durch eine Werkstatt ja beweisen, dass es ordentlich eingebaut wurde. Wenn dann am Getriebe was nicht stimmt, sollte man ja reklamieren können. Wir reden ja auch hier davon, dass eine gütliche Einigung angestrebt wird. Ein fairer (gewerblicher) Verkäufer wird dann auch Einsicht haben. Dass ein Rechtsweg nichts bringt, sollte klar sein.

    Würde jetzt aber von Katzenreh gerne wissen, wie es ausgegangen ist. Spekulationen bringen sowieso rein gar nichts.

  • Würde jetzt aber von Katzenreh gerne wissen, wie es ausgegangen ist. Spekulationen bringen sowieso rein gar nichts.

    Kommt noch, ich teile später meine Erfahrung nochmal im Detail. Möchte erst mit allem fertig werden (Lieferung, Einbau des 2. neuen Getriebes und endlich mit dem Thema durch sein!!!)

    Fakt ist vom Händler "Thüringen Classic Garage" die Finger lassen, ich habe jetzt wieder ein Getriebe (bei einem anderen Händler) bestellt und werde den Einbau dann auch nochmal bezahlen müssen.

  • Kommt noch, ich teile später meine Erfahrung nochmal im Detail. Möchte erst mit allem fertig werden (Lieferung, Einbau des 2. neuen Getriebes und endlich mit dem Thema durch sein!!!)

    Fakt ist vom Händler "Thüringen Classic Garage" die Finger lassen, ich habe jetzt wieder ein Getriebe (bei einem anderen Händler) bestellt und werde den Einbau dann auch nochmal bezahlen müssen.

    Laß mich raten: Er hat auf die AGB verwiesen?

  • Nichts dergleichen. Ich habe auch nicht so viel Druck gemacht weil ich befürchte dass es dann in so eine Richtung geht.
    Meine Videos (kommen noch) wollte er nichtmal sehen was für mich schon fast ein Schuldeingeständnis ist.

    Die Internetpräsens von "Thüringen Classic Garage" besteht nur aus einer einzigen Hauptseite mit erstaunlich wenigen Informationen.

    Wie gesagt ich gehe später noch ins Detail. Aber um eure verständliche Neugier zu befriedigen hier nochmal das Originalangebot.


    - voll funktionstüchtig bis zum Ausbau


    Ich kenne mich mit Getrieben nicht so aus aber nachdem was ich so gelesen habe, werden Synchronringe und Schaltgabel hinüber sein.
    Und zwar richtig... Denn wie gesagt springen alle Gänge beim Lastwechsel heraus, ich muss den Schalthebel beim fahren permanent fest halten, laute Lagergeräusche und beim Lastwechsel fühlt man am Schaltgebel auch dass im Getriebe sehr viel Spiel/ Bewegung ist. Das Teil ist definitiv ungeprüft und absoluter Schrott.


    Hätte in dem Angebot gestanden "Ungeprüfter Artikel, unter Ausschluss jeder Gewährleistung" dann hätte ich über einen Kauf natürlich nichtmal nachgedacht. Ich hatte mich überhaupt nur dafür entschieden weil ich ein Originalgetriebe mit gleichem Kennbuchstaben (AKL) wollte wovon gerade nur 2 Stück im Netz zu finden waren. Das nächste stammt aus einem B4. Scheiß drauf, hauptsache die Karre fährt.

  • Hätte in dem Angebot gestanden "Ungeprüfter Artikel, unter Ausschluss jeder Gewährleistung"

    Ein in Deutschland ansässiger gewerblicher Händler kann die gesetzliche Gewährleistung gegenüber einem privaten Endverbraucher nicht mit der Begründung "ungeprüft" ausschließen! Entweder bietet er das Teil gleich als "defekt" an oder er ist in der gesetzlichen Gewährleistung. Die kann er zwar auf 1 Jahr reduzieren, das war es aber schon.

    Dabei ist es, wie weiter oben bereits geschrieben wurde, völlig irrelevant, was der Gewerbetreibende in seine "AGB" geschrieben hat. AGB setzen NIEMALS geltendes Recht (Gesetze) außer Kraft.


    Würde der Zusatz "ungeprüft" die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, wäre das doch ein "gefundenes Fressen" für jeden gewerblichen Gebrauchtwagenhändler! Stattdessen greifen die im Zweifelsfall zu Angebotstexten wie "im Kundenauftrag", "Verkauf nur an Gewerbetreibende" oder "für den Export".

    Und nein, es spielt in der Sache keine Rolle, ob es sich wie hier um ein Getriebe für 200 EUR oder einen Gebrauchtwagen für 200.000 EUR handelt.

    ;)

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  • Weil bei genau diesen Händlern steht in den AGB nämlich allgemein verfüglich, dass er mit defekten (oder gar Schrott) handelt

    Dann wird auch noch drin stehen, dass das angeblich defekte Ersatzteil EINGEBAUT vorgeführt werden muss.

    Dann wird noch drin stehen, dass die Rücksendekosten immer zu Lasetn des Käufers gehen....


    ...und, und, und......

    Wie in vielen anderen Beiträgen: Das pure GESCHRIEBENE ist eben Theorie. Erfahrung ist was ganz anderes.

  • Für alle damit euer Streit mal zuende geht.


    Was regeln AGBs

    “AGB in Online-Shops regeln alle Fragen rund um den geschlossenen Kaufvertrag – zum Beispiel geht es um die konkrete Ausgestaltung der Haftung, der Zahlungs- und Versandabwicklung oder auch darum, wer im Falle einer Retoure die Versandkosten trägt. “



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    来生愛
    format c:
    Die beste Loesung!


    Und ausgeloggt!
    ----------------------------------
    Audi 80 B4 MJ 92 2. Motor
    1. Motor 180Tkm Rip und 210Tkm Rip
    2. Motor angeblich 170Tkm nach Begutachtung der Pleullager Ehr 300Tkm Mal sehen wie lange noch

  • Für alle damit euer Streit mal zuende geht.

    Damit wirst Du bei Opi Burkhard keinen Erfolg haben! :D

    Bisher hat hier Jeder vergeblich versucht ihm zu erklären, dass "AGB" die gesetzlich geschützten Rechte von privaten Endverbrauchern NICHT außer Kraft setzen können. Für ihn stehen die "heiligen AGB" sogar noch über der Bibel.

    ;)

    Alleine die Überschrift "rechtssichere AGB" in Deinem Link implementiert doch schon, dass sie eben nicht über (deutschem) Recht stehen können.

    Werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an AGB nicht eingehalten, sind sie in Gänze ungültig. Einzelne rechtswidrige ABG-Klauseln sind es sowieso.


    Was mir aber bisher so nicht bewusst war:

    Zitat

    Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ wird es ab dem 01. Januar 2018 wesentliche Änderungen geben, die eine hohe praktische Relevanz haben. Betroffen sind insbesondere sogenannte Einbaufälle (Ein- bzw. Ausbaukosten), bei denen im Falle eines Mangels der Kaufsache häufig Streitigkeiten ergaben. Durch die Änderungen soll nun Klarheit geschaffen- und die Position des Käufers gestärkt werden.

    §439 Abs. 3 BGB:

    Zitat

    (3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.


    Im konkreten Fall hier wäre der Verkäufer sogar gesetzlich verpflichtet, die Ein- und Ausbaukosten zu übernehmen!

    Der gewerbliche Verkäufer mit Firmensitz in Deutschland hat das Getriebe als "voll funktionstüchtig bis zum Ausbau" angeboten, der Mangel wurde erst nach dem Einbau "offenbar".

    Je nach Höhe der zusätzlichen Aus- und Einbaukosten und bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung mit max. geringer Selbstbeteiligung kann es durchaus lohnend sein, den Rechtsweg einzuschlagen.

    Voraussetzung ist allerdings eine rechtssichere Mängelrüge, verbunden mit einer fristgebundenen Aufforderung zur Nachbesserung.

    Die einen kennen mich, die anderen können mich ... :)

    DAS TRIO ist komplett!
    03-2020 Audi Coupe 2,8 V6 - EZ 03-1993
    07-2019 Audi 80 Avant 2,8 V6 - EZ 12-1994 - einer der letzten 30 24 21 17 16 14 in D
    08-2017 Audi Cabriolet 2,3 5E - EZ 02-1992 - der Classiker für Kenner

  • Beitrag von AudiS2limo ()

    Dieser Beitrag wurde von Sam gelöscht ().

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