Gewährleistung bei gebrauchten Teilen

  • Hallo,

    kurze Hintergundgeschichte.

    Der Schrott Audi 80 B3 bekam ein neues (gebrauchtes) Getriebe welches ich vor zwei Wochen bei einem Gewerblichen Händler ink. Rechnung erstanden hatte.

    Das alte Getriebe hatte ein defektes Differential, spiel beim Lastwechsel, kratzende Geräusche und der Getriebehalter war an einer Schraube abgewissen. Schaltung funktionierte sonst sehr gut.


    Gestern holte ich das Auto aus der Werkstatt ab. Laute Lagergeräusche bei eingelegtem Gang selbst ohne Last (auf der Hebebühne). Das könnte ich zur not noch verschmerzen wenn sonst nichts dran wäre. Die Schaltunmg fühlt sich ausgelutscht an und im Schiebebetrieb, selbst wenn man nur kurz vom Gas geht springen die Gänge heraus und der Schalthebel wandert wieder in den Leerlauf.


    Ich habe den Händler bereits kontaktiert welcher meinte dass er um eine Lösung bemüht sei.
    Da kein anderes 4 Zylinder Schaltgetriebe auf Lager ist denke ich dass es nur auf eine Rückerstattung hinausläuft, sofern er kein anderes Gebriebe auftreiben kann.


    Meine Frage ist: Wie ist eigentlich der rechtliche Hintergrund? Ist der Händler in so einer Situation zur Rückerstattung verpflichtet oder trägt der Käufer das Risiko?
    Ich schätze der Händler. Dass einfach so defekte Teile verkauft werden und man als Kunde dann der dumme ist sollte rein rechtlich ja nicht sein, würde ich denken.
    Auch wenn ich den Händler keine Vorwürfe mache. In so einem Getriebe steckt man nicht drin. Nur meine Werkstatt kann am wenigsten dafür etwas und den Einbau des nächsten Getriebes werde ich dann wieder bezahlen müssen...

  • Du hast einen Vertrag vor dem Einbau/ Kauf gemacht? Dann schau in den AGB nach. Das habt ihr vertraglich vereinbart und das gilt.

    Gewärleistung für gebrauchte Teile, selbst wenn ich die vor Ort vom Schrotti habe einbauen lassen, hatten immer nur "Einbaugarantie". D.h. eigentlich nur, dass die Teile passen.

    Funktionsgarantie auf gebrauchte KFz Teile? Ich vermute, die gibt es nicht.

  • Bei meiner Suchmaschine war das Ergebnis Nr. 2, vertritt aber die "Gegenseite".

    Deswegen habe ich bei der Nr. 4 nachgeschaut.

    ;)


    Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Gewährleistungsrecht bei gebrauchter Ware | Verbraucherzentrale Niedersachsen

    Die einen kennen mich, die anderen können mich ... :)

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