• Ja die Strecke ist doch etwas weit... ca 470km eine Tour...


    Ich trau mich nicht so recht... :phat:
    Das wär das gute Stück... für 50€ wär das echt nich verkehrt... aber die Frage wie soll man da hin kommen etc etc...


    schade eig... ;(
    [ebay]http://www.ebay.de/itm/1212404…_trksid=p3984.m1423.l2649[/ebay]

  • Also laut der neuen Regelung seit 19.2.3013 darf mit dem normalen B Führerschein ein über 750 kg Anhänger gezogen werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Anhänger + Auto die 3,5 Tonnen nicht überschreitet.



    Und das ist das problem, ein auto was 1,5t ziehen darf hat ein zul gesamtgewicht von über 2 tonnen.
    Unser auto hat zb 3,1t im schein stehen, darf aber ne menge ziehen, da brauch man ja den blöden hängerschein

  • Hm... ich rieche Rost! :hmm: :pinch:


    ...zumal keinerlei Angaben zu Ausstattung, Motor und Allgemeinzustand.


    Wenn du Pech hast, ist der Verkäufer bloß zu faul Geld auszugeben, um den zum Schrottplatz zu schleppen. :pardon:


    Gut, hast schon Recht und an Rost glaube ich auch, da man auch was hinten an den Seiten schon erspähen kann, genau wie an der Tür.


    Aber schon die Winterreifen sind sowas schon Wert und bei uns gibts solche Ali Käufer, die zahlen dir für jedes Auto egal ob mit Motorschaden oder sonstigen Sachen mind 50€


    Ich liste einfach mal auf


    mit billigen Preisen!!


    Komplette Innenausstattung 50€
    Tacho 20€
    Lenkrad 10€
    Reifen mit Felgen zsm 100€
    Karrosserieteile 150€ (realistisch?)
    Rückleuchten + Scheinwerfer alles zsm 50€
    Motor 100€


    Ich mein, klar man muss für alles erstmal einen Käufer finden, aber Minus dürfte man damit nich machen, oder?


    Aber hat sich ja eh erledigt, hab ja nichmal Knete um den hier hochzuholen... :rofl:

  • naja nuernberg ist ja von mir nicht weit weg
    nur habe ich leider kein platz wo ich den hin tun kann
    sonst wuerde ich mir das gefallen lassen das teil an zu schleppen hm
    da faellt mir ein schlepp den doch einfach mit ner stange ab und gut naja bei 500 kilometern brauchste halt dann 10 stunden aber was solls kann dir keiner was
    und wenn sie was wollen dann sagst halt ichhabe den gerade um die ecke geholt beweisen koennens dir nicht denn du hast kein schreiber drin
    wie schauts mit miten von einem schlepper ach ich ver gas du darfst ja keinen 7.5er fahren drecks Bscheine wie schoen das ich noch nen 3er habe

    来生愛
    format c:
    Die beste Loesung!


    Und ausgeloggt!
    ----------------------------------
    Audi 80 B4 MJ 92 2. Motor
    1. Motor 180Tkm Rip und 210Tkm Rip
    2. Motor angeblich 170Tkm nach Begutachtung der Pleullager Ehr 300Tkm Mal sehen wie lange noch

  • Seh ich auch so .
    Leg dir n Abschleppseil oder ne Stange zu.
    Nen Kumpel geschnappt und dann n "schönes Wochenend" auf der Bahn .
    Brauchst der dann keinen Kopf machen zwecks Erlaubniss oder son Quatsch.
    Wichtig halt Beleuchtung sollte gehen und ne Ersatzbatterie mitnehmen
    für den Geschleppten. ;)

  • Manchmal denke ich aber auch nur :dash: wenn ich manches lese...


    Wenn die Polizei schon ein Auto weil es zu laut ist stilllegen kann, was denkt ihr dann, wenn jemand mit einem Abschleppseil ein Auto 500km zieht?


    Es gibt auch Unterschiede zwischen Schleppen, Abschleppen und Anschleppen.


    Für Schleppen braucht der Ziehende die Führerscheinklasse CE meine ich, da es kein reines Abschleppen (bis zur nächsten Werkstatt) ist.

  • Das Abholen ist nicht so einfach wie sich das hier manche vorstellen.


    Außer beim Transport mit einem Anhänger oder Fahrzeugtransporter muß der Wagen erst einmal zugelassen sein (also zumindest mit Kurzzeitkennzeichen).
    Dann ist das Abschleppen das behelfsmäßige Verbringen eines liegengebliebenen Fahrzeuges an einen nahegelegenen Ort (z.B. nächstgelegene Werkstatt oder Autoverwertung)
    Alles andere wäre nicht abschleppen sondern schleppen, dies ist ein genehmigungspflichtiger Vorgang (es muß also VORHER eine Genehmigung dafür beantragt werden, in dieser ist dann auch festgelegt wo entlang und zu welcher Zeit dieser Vorgang stattzufinden hat, die Genehmigung würde dafür aber niemals erteilt werden da dafür aufgrund zahlreicher Alternativen (z.B. Abschleppunternehmen, Anhänger, reparieren und anmelden und und und...) kein Grund besteht).
    Zum Schleppen ist außerdem für den Fahrer des Zugfahrzeuges die Klasse 2 bzw. CE erforderlich (Zug mit mehr als 3 Achsen), dafür kann im gezogenen Fahrzeug auch jemand ohne Führerschein sitzen wenn er mit der Bedienung des Fahreuges vertraut ist.


    Auf der Autobahn darf übrigens immer nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden und es darf so auch nicht auf eine AB aufgefahren werden.

  • Richtig .Fürs Schleppen brauchst den CE.
    Fürs Abschleppen eines Pannenautos bis zur nächsten Werke,Parkplatz oder Abstellplatz ( beseitigen eines Verkehrshinderniss)
    brauch nur der ziehende Fahrer eine gültige Lizenz.
    Man muss ja nett der Rennleitung alles erzählen oder. :rolleyes:
    Wichtig iss halt beide Fahrzeuge müssen zugelassen sein.
    Egal wie, da reicht ne Tageszulasung :rolleyes: :D


  • Geht auch ein C1E?


    Habs vorhin nochmal bei Wikipedia geschaut, da stand, dass es ausreicht, wenn beide für die Fahrzeuge die sie lenken den passenden Führerschein haben.


    Also zählt das hintere Fahrzeug theoretisch wie ein Anhänger, dann bräuchte man BE.


    Ich habs halt noch mit gelernt, dass man CE braucht (bzw. Umganssprachlich Klasse 2). Es steht auch, dass beim Schleppen der hintere nur fahrtauglich sein muss, aber keinen Führerschein besitzen.


    Ist alles so kompliziert gemacht.

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