H-Abnahme nach § 23 StVZO | Zubehör-Felgen / Gasanlage

  • Hallo Community,


    ich beabsichtige die H-Abnahme für meine beiden Audis zu machen und frage mich wie strikt die Prüfer mit Zubehör-Felgen umgehen.
    Die Regel "10 Jahre nach Erstzulassung" ist mir bekannt.


    1.) Audi 80 Limousine (EZ 10/91), 4-Zyl. ABT mit Tomason TN 1 8x17


    2.) Audi Cabrio Typ 89 (EZ 03/92), 5-Zyl. NG mit Ronal Boleros - es müssten die 7x17 ET37 (also 8G0 601 025 B) sein.
    Zudem ist eine Venturi-Gasanlage verbaut.


    Nun zu meinen Fragen:


    zu 1.):
    -> Es heißt ja bzgl. H-Abnahme, dass man Felgen, die 10 Jahre nach EZ erhältlich/ üblich waren, zulässig sind. Ich lese das so, dass das tatsächliche Eintragungsdatum keine Rolle spielt, sondern es lediglich um die Verfügbarkeit ging.
    Nun ist es so, dass der Audi 80 B4 ja bis 1995 gebaut wurde - demnach wären EZ 96 ja durchaus möglich. Meiner wurde allerdings schon 10/91 erstzugelassen.


    Das mir vorliegende Gutachtender Felgen ist von 08/2006.


    => Meint ihr damit könnte man argumentieren oder bezieht es sich immer auf die EZ des vorliegenden Fahrzeugs oder gar auf das Datum der tatsächlichen Eintragung der Zubehör-Felgen?


    => Falls aussichtslos: Kann man andere Räder montieren (bspw. Speedline-Werksfelgen) und die Eintragung der Zubehör-Felgen im Fzg.Schein so lassen oder muss man diese vorher wieder austragen lassen?


    zu 2.):
    -> Bzgl. der Boleros wurden diese ja nie mit dem 5-Zylinder ausgeliefert bzw. waren so nicht bestellbar.
    Gibt das eurer Meinung nach Probleme? Eingetragen hab ich die Räder bisher überhaupt nicht.


    -> Bzgl. der LPG-Venturi-Anlage ist mein Kenntnisstand, dass dies nicht mit der H-Abnahme kollidieren würde. Anders würde es wohl aussehen, wenn man eine sequenzielle Anlage verbaut hätte oder so.
    Könnt ihr das bestätigen?



    BTW: ist jemand nächsten Sonntag in Dortmund auf der Pferderennbahn zum Oldtimerfrühstück?


    Danke & Gruß
    Julle

  • Fahr zum TÜV und erkundige dich da, alles andere ist für den Eimer.
    Du kannst ganz enspannt dort hinfahren, weil du Antworten bekommst!

    B4 Limo 2,8 Quattro - der Bolide ist verkauft
    B4 TDi 1,9 Chiptuned - Winterfräse und Alltagshure
    Cabrio NG vulkanschwarz - Schönling auf 18"
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  • Wow... Chapeau!
    Darauf bin ich ja noch gar nicht gekommen.
    Das ist doch mal die Antwort, die man sich von einem Forum, in dem es mE um Erfahrungsaustausch geht, erwartet.



    Naja vielleicht hat ja dennoch jemand ähnliche Erfahrungen schon mal gemacht.
    Keine Sorge, ich werde mich auch nicht beschweren, wenn mein Prüfer das anders auslegt :-D.

  • -> Bzgl. der LPG-Venturi-Anlage ist mein Kenntnisstand, dass dies nicht mit der H-Abnahme kollidieren würde. Anders würde es wohl aussehen, wenn man eine sequenzielle Anlage verbaut hätte oder so.
    Könnt ihr das bestätigen?


    Jaein, es kommt auf den Prüfer an. Es gibt Prüfer die schicken dich sofort wieder heim, da sie sowas nicht als Erhaltungswürdig einstufen. Es ist jetzt auch nicht so, dass es von dem Fahrzeugtyp recht wenige gibt, da kann ich dann schon verstehen, dass man nur die Besten mit dem H ausstatten will.
    Generell hat man jetzt nach meinem Gefühl etwas angezogen. Massenfabrikate sind nicht immer Erhaltungswürdig.
    I.d.R. stimmt das schon, dass Venturi-Anlagen eigentlich noch in die 10-Jahre-Zegel nach Typzulassung fallen. D.h. aber nur, dass die H-Abnahme möglich aber nicht sicher ist.
    Ich hatte auch eine Venturi drin und hab sie ausgebaut. Die Grünen planen eh schon die nächste Bombe mit nur noch LPG für LKW....

  • Wow... Chapeau!
    Darauf bin ich ja noch gar nicht gekommen.
    Das ist doch mal die Antwort, die man sich von einem Forum, in dem es mE um Erfahrungsaustausch geht, erwartet.



    Naja vielleicht hat ja dennoch jemand ähnliche Erfahrungen schon mal gemacht.
    Keine Sorge, ich werde mich auch nicht beschweren, wenn mein Prüfer das anders auslegt :-D.



    Du kannst dich auch zu Tode diskutieren und letztndlich entscheidet dein TÜV Püfer doch anders.
    Es kommt also auf den Prüfer an und nicht aufs Forum!

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  • Moin,
    mit den Tomason Felgen wird es bei 99% der Prüfer eng, da zählt schon die EZ vom betreffenden Auto ,und nicht der Bauzeitraum. Sonst könnte ja jeder Typ89 seit 2018 schon H bekommen, da die seit 1988 gebaut werden, aber es muss jeder warten, bis laut EZ die 30 Jahre erreicht sind.


    Man kann beim Felgenhersteller mal fragen, von wann das Erstgutachten ist.
    So habe ich es bei meinem KW Fahrwerk gemacht, da stammt das erste von 1997, und ist damit 7 Jahre nach EZ zulässig. Habe das sogar nach der H Abnahme erst eingetragen, mitsamt zwei Satz zeitgenössischer ABT Felgen 5 Speichen, 7,5x16 ET35 und 7,5x17 ET35, die sind original aus der Bauzeit unserer Audis.
    Die Bolero am Cabrio sollten daher auch absolut 0 Problem darstellen.


    Mit der Gasanlage sehe ich nicht sooo kritisch, es ermöglicht finanziell halt besser das weiter betreiben des Fahrzeugs, und man könnte auch drüber streiten, ob Gas Abgastechnisch nicht sogar besser ist, und solche Verbesserungen sind beim H immer erlaubt (genauso wie Verbesserung der Bremsanlage, Nachrüsten von Gurten und so, was eben der Sicherheit dient).
    Das hängt aber dann schon sehr im Ermessensspielraum des Prüfers, und der ist noch recht groß.
    Manche winken unsere Audis einfach ab, weil sie zu häufig sind (was überhaupt kein Argument ist, grundsätzlich nicht, und auch nicht, weil es sicher mehr Käfer und /8er gibt als Audi 80 mit H), andere sind recht tolerant was auch Änderungen betrifft. Am besten hört man sich da mal um, an welcher Prüfstelle oder in welcher Werkstatt vernünftige Prüfer anwesend sind, mit denen man das Thema H in aller Ruhe besprechen kann.



    mfg Andi

  • Du kannst dich auch zu Tode diskutieren und letztndlich entscheidet dein TÜV Püfer doch anders.
    Es kommt also auf den Prüfer an und nicht aufs Forum!

    Und dennoch ist das Forum dazu da, sich gegenseitig zu helfen und nicht, sich gegenseitig auf die Nüsse zu gehen. Allerdings kommt von dir nichts anderes mehr!
    Das Forum lebt von Diskussionen, Fragen und manchmal auch Spambeiträgen und das ist auch gut so! Auch wenn dir das nicht gefällt! :borg:


    Klar, entscheidet das später der Prüfer, dennoch kann man sich ja auf das was kommt vorbereiten. Ggfs. schonmal nachbessern.
    Meistens tut man das nur fürs Gefühl.


    Wenn es dir nicht passt, lieber Bernd, das man hier diskutiert, bespricht und fragen stellt, dann geh doch einfach!? :huntsman:
    Mittlerweile wird dich hier niemand mehr vermissen! :wayne:


    Ich schreibe das hier als USER und nicht als MODERATOR!
    Aber drauf gesch...en :swerderwachsen:



    I´m just saying...

  • .... frage mich wie strikt die Prüfer mit Zubehör-Felgen umgehen.


    Würdest Du, sofern Du eine verbindliche Antwort erwartest, das Forum fragen, ob ich Dir mein "flammneues" Heckleuchtenband für das Cabrio verkaufe? Wohl kaum?
    Obwohl über die "Qualität" der sonst in letzter Zeit üblichen "Beiträge" von Lagebernd sicher Einigkeit besteht, hat er diesmal absolut Recht. Deine Fragen kann Dir verbindlich nur der Prüfer beantworten, der die Begutachtung nach §23 StVZO durchführt.
    Die Erfahrungen anderer dürften so unterschiedlich sein, wie die Fahrzeuge, Fahrzeugzustände Prüfer und Prüforganisationen. Ebenfalls die "Einschätzungen" derer, die noch kein Gutachten haben erstellen lassen - mich eingschlossen.


    Alle Prüforganisationen haben hierzu entsprechende Informationen herausgegeben, an denen man sich orientieren und auf die Prüfung vorbereiten kann. Und damit sollte man nach Möglichkeit ein Vorgespräch mit der Prüforganisatio seiner Wahl suchen.
    Nachfolgend ein paar Beispiele:
    GTÜ
    TÜV Süd


    Diese Informationen sind übrigens keine Erfindung der Prüforganisationen , sondern dafür gibt es eine Rechtsgrundlage!
    Und die sollte man ganz genau lesen. Wort für Wort und nicht hineininterpretieren, was man lesen möchte. ;)
    Darin werden im Prinzip alle Deine Fragen beantwortet.


    Meine Einschätzung:
    Gasanlage: Ja, wenn sie "zeitgenössisch" ist. Den Nachweis mußt im Zweifelsfalle Du führen:

    Zitat

    Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.


    Boleros: Kein Problem. Müssen aber eingetragen werden!

    Zitat

    Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus Fahrzeugbaureihe zulässig.


    Tomason Felgen: Eher nicht.

    Zitat

    Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, ...


    Es ist aber nicht auszuschließen, dass der Prüfer diesen Felgen ein "zeitgenössisches" Design zuerkennt und diese als zulässig bewertet. Es gibt etliche Fahrzeuge mit H-Zulassung, die moderne LENSO-Felgen fahren, die vom Erscheinungsbild den klassischen BBS-Rädern entsprechen.
    Ich persönlich finde sie unpassend, aber meine Meinung ist da nicht gefragt.


    Die grundsätzliche Frage, die man sich aber stellen sollte: Wofür brauche ich das H-Kennzeichen? Für mein persönliches Ego? Als "Statussymbol"? Kein Vorwurf, kann Jeder halten wie er will!
    Rein wirtschaftlich betrachtet ist es aber bei der aktuellen Rechtslage und Deinen Fahrzeugen unsinnig, wenn sie bereits auf EURO 2 umgerüstet sind oder werden. Sie kosten mehr Steuern, das Gutachten und die Ummeldung nebst Kennzeichen kosten auch. Und man ist in der "Gestaltungsfreiheit" beschränkt. Oder ein kleiner Unfallschaden, den man nicht gleich beseitigt, könnte dazu führen, dass bei der nächsten HU die Plakette verweigert wird, weil das Fahrzeug die Anforderungen zum führen eines H-Kennzeichens nicht mehr erfüllt. Muß nicht sein, kann aber.


    Ich persönlich werde, sofern sich die Rechtslage nicht ändert, für meine Fahrzeuge kein H-Kennzeichen beantragen. Selbst nicht bei den 2,8ern, die im Jahr 17 EUR mehr Steuern kosten als mit H-Kennzeichen. Bei geschätzten Kosten von ca. 200 EUR für das H-Kennzeichen rechnet sich das nicht. Und ich kann tun und lassen, was ich will.
    ;)

    Die einen kennen mich, die anderen können mich ... :)

    DAS TRIO ist komplett!
    03-2020 Audi Coupe 2,8 V6 - EZ 03-1993
    07-2019 Audi 80 Avant 2,8 V6 - EZ 12-1994 - einer der letzten 30 24 21 17 16 in D
    08-2017 Audi Cabriolet 2,3 5E - EZ 02-1992 - der Classiker für Kenner

  • Ich habe das vor zwei Monaten mit meinem B4 hinter mir.
    Da ging es fast um ein Becker Grand Prix, da ja nicht original ist.
    Ich habe gehört, wenn die Gasanlage zeitgemäß ist, wäre es auch kein Problem.
    Aber das steht ja schon oben, der Prüfer hat da gewissen handlungsspielraum.
    Ggf. wird ein überdurchschnittlicher zustand gefordert.
    Also, soweit ich mich da erinnere, gibt es 10 oder mehr Fragen, müssen alle richtig beantwortet sein, klar?
    Ist wohl nicht so einfach, aber wenn man so manche Rostlaube mit H sieht, wohl doch...


    Niemals würde ich mit irgendwelchen originalen Felgen zum Gutachten fahren, um danach andere dranzuschrauben.

  • Erstaunlich eure Antworten....
    wir hatten hier mal die Diskussion über Lack, da habt ihr mich zerfetzt.. weil...!


    Damals hatte ich bereits die Erfahrung, dass beim TÜV, H-Abnahme (ja natürlich kommt auch da die menschliche Variante durch, mal so mal oberkleinlich), selbst ein CD Radio auf Widerspruch gestoßen ist.
    Das typische (Raucher) Glasdach -nachgerüstet auf dem Real PP, ebenfalls fragwürdig.
    Bei einer Gasanlage musst du dich Einlesen. Vielleicht kannst du dir den ganzen Zirkus im Vorfeld schon sparen.

  • Die letzten beiden Beiträge, aber auch alle anderen Beiträge in gleicher Sache, zeigen, dass es völlig "sinnfrei" ist in Foren darüber zu diskutieren, was zulässig ist ("sein muss") und was nicht. Erfahrungen anderer können hilfreich sein, müssen es aber nicht zwangsläufig.
    Es gibt eine gesetzliche Grundlage, die Anwendung finden muss!

    Zitat

    ... Beurteilungsmaßstab für den aaSoP oder PI im Sinne dieser Richtlinie sind der zugehörige Anforderungskatalog für Oldtimer, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vorschriften.
    ....
    Deshalb wurde ein Anforderungskatalog erstellt, der einer Begutachtung zugrunde gelegt werden muss.


    Deshalb ist es mehr als sinnvoll, sich mit der Richtlinie auseinanderzusetzen, sich vorzubereiten und ein Vorgespräch zu führen. Merkt man dabei, dass der Prüfer "nicht will", sucht man sich eine andere Prüfstelle. Dann bringt "herumdiskutieren" und auf der Richtlinie "herumreiten" auch nichts mehr.

    Zitat

    .... Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen Rahmen dar. ....


    Aus meiner persönlichen Berufserfahrung:
    Ich habe mehrfach Dinge im Rahmen des Baurechts (auch im Ausland) "durchgesetzt", wo im Vorfeld Kollegen gesagt haben, "... das kriegst du niemals abgenommen ....".
    Vor Ausführung der Maßnahme die entsprechenden Vorschriften angeschaut, die Maßnahmen sachlich vorgetragen und notwendige "Abweichungen" von den Vorschriften begründet und schon hatte ich die Zustimmung und Abnahme. Das ist nach meiner Erfahrung bei den Prüfstellen und aaSoP für den Kraftfahrzeugverkehr i.d.R. auch nicht anders. Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel.


    Ist wohl nicht so einfach, aber wenn man so manche Rostlaube mit H sieht, wohl doch...


    Da wunder ich mich auch immer wieder. Aber meist weiß man nicht, wann die H-Zulassung erteilt wurde. Und ich hoffe, dass da zukünftig die Prüfer ihrer Aufgabe gerecht werden und diesen Fahrzeugen in Zukunft die HU-Plakette verweigern.


    wir hatten hier mal die Diskussion über Lack, da habt ihr mich zerfetzt.. weil...!


    Ich weiß jetzt nicht genau, welchen Thread Du genau meinst, aber "zerissen" habe ich Dich da ganz sicher nicht, denn auch da ist die Richtlinie "eindeutig".

    Zitat

    Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush) nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift.


    Dazu habe ich hier und da mal geschrieben.
    Man muss nur vorbereitet und in der Lage sein, die entsprechenden Nachweise zu führen. Und das geht nicht mit irgendwelchen Beiträgen in irgendwelchen Foren, sondern mit entsprechenden Unterlagen wie Original-Katalogen, Preislisten o.ä.
    ;)

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  • Auch wenn die unnachahmliche Form der Beantwortung von Lagebernd nicht jedem gefällt, hier muss ich ihm leider zustimmen. Vor Abnahme des H-Kennzeichens ist ein Austausch mit dem Prüfer mehr als sinnvoll, um bei der Abnahme Diskussion zu vermeiden und das Geld für eine Prüfung nicht unsonst zu investieren. Prüfer haben manchmal seltsame Vorstellungen und im Extremfall wird plötzlich etwas ganz anderes bemängelt als erwartet. Es sollte auch nicht verwundern, dass die Prüfer durchaus unterschiedliche Sichtweisen haben. Daher kann es sinnvoll sein, die im Vorlauf und im Rahmen der Abnahme zur Diskussion stehenden Umbauten genau zu dokumentieren.


    Bei all dem sollte niemand übersehen, dass es sich beim H-Kennzeichen um eine Verordnung handelt, welche jederzeit verändert werden kann und selbst der Bestandsschutz für die ersten erteilten H-Kennzeichen sowie die damit verbundenen Kriterien bröckelt deutlich. Auch bedeutet das H-Kennzeichen, dass im Zuge der zweijährigen Hauptuntersuchung ebenfalls überprüft wird, ob das Fahrzeug dieses noch zu Recht trägt. Banal ausgedrückt, Hauptuntersuchung nicht bestanden, weil Kriterien des H-Kennzeichens nicht erfüllt wurden. Je näher das Fahrzeug am original und je besser der Erhaltungszustand ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass alles auch in Zukunft gut geht.

  • Erik hat es noch einmal sehr schön, kurz und knapp zusammengefasst!
    :thumbup:
    Eine Anmerkung dazu:

    Daher kann es sinnvoll sein, die .... im Rahmen der Abnahme zur Diskussion stehenden Umbauten genau zu dokumentieren.


    Das ist sogar zwingend vorgeschrieben - s. (zu) Nr. 4 des Mustervordrucks.

    Zitat

    zu 4. Der aaSoP oder PI hat den begutachteten Fahrzeugzustand nachvollziehbar zu dokumentieren.
    Nach der Herstellung oder Auslieferung des Fahrzeugs durchgeführte Veränderungen sind umfassend aufzuführen.


    Je genauer der Prüfer das macht, um so besser für die Zukunft. Also da bei der Erstellung des Gutachtens darauf achten und ggfs. den Prüfer bitten, den oder die entsprechenden Punkte zu ergänzen.
    Auch ein Punkt, warum es (generell) nicht sinnvoll ist, sich nur in Foren zu "informieren", anstatt sich auch die entsprechenden Vorschriften im Detail anzuschauen. Das WWW besteht nicht nur aus Foren oder Fratzenbuch & Co., auch amtl. Dokumente sind zu finden. Man muss nur danach suchen.
    ;)


    ... keine Amtsperson in Form eines TÜV Prüfers, ....


    Der "TÜV-Prüfer", gerne verwendet als Synonym für den aaSoP (amtl. anerkannter Sachverständiger oder Prüfer) oder PI (Prüf-Ing.) irgendeiner zugelassenen Prüforganisation, ist keine "Amtsperson" und auch kein "TÜV-Beamter", auch wenn das aufgrund der früheren Monopolstellung des TÜVs immer noch in vielen Köpfen ist.
    Die meisten Mitarbeiter des TÜV haben mittlerweile begriffen, dass sie Dienstleister sind, die im Wettbewerb zu anderen Prüforganisationen oder freien Sachverständigen stehen. Deshalb ist es durchaus die Regel, dass man mit ihnen sachlich diskutieren kann.
    Aber "sachlich" setzt "Sachkunde" voraus! Man sollte wissen, wovon man redet und es im Zweifelsfall auch begründen/belegen können. Ein "... bei ABC aus dem Forum XYZ wurde das aber auch anerkannt ..." wird i.d.R. nicht zum gewünschten Erfolg führen. Hat man allerdings dessen H-Gutachten in Form ein Kopie zur Hand, werden die Erfolgsaussichten deutlich größer, aber auch nicht garantiert.
    ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Peter_Pan_6666 ()

  • Ich kann Lagebernd in diesem Fall nur zustimmen. Jeder Gutachter ist ein Mensch, jeder Mensch entscheidet anderst.
    Diese Erfahrung habe ich mit meiner Spaßkiste auch machen müssen. Der erste TÜV-Ingineuer, welcher die Abnahme
    machen sollte, hat kategorisch abgelehnt, weil an dem Fahrzeug zu viel und teilweise zu modern verändert ist. Borbet-T
    in 9x16", RNSD-Umbau, Auspuff (wobei der auch vom Design in die Zeit fällt, als DTM-Urinal) und sonstige Kinkerlitzchen.
    Der zweite, mit dem ich im vorhinein gesprochen hatte und Bilder sah, hatte keinerlei Bedenken, meinem Auto das H zu
    geben. Der eine war vom TÜV Tübingen, der andere, der den Segen gab, vom TÜV Ulm.
    Der einzigste Komentar, als er das Fahrzeug, nach studium der schriftlichen Unterlagen mit den vielen Eintragungen, war:
    "das Auto sieht gar nicht so verbastelt aus, wie es sich Lesen tut!". Der Hat die HU gemacht und dann war ales gut...
    Also: hingehen und fragen was er möchte, oder verändert haben will!
    In meinen Augen wird es allerdings mal Zeit, daß den Endverbrauchswagen das H genommen wird. Dies fallen Unbeteiligten
    negativ auf und beschädigen das Ansehen von Oldtimern.
    Steuerlich lohnt das H in meinem Fall nicht, aber ich wollte es, da es in meinen Augen ein altes Auto adelt und als Lohn für
    den Aufwand, den ein solch altes Auto verursacht. Im Schadensfall kann dieses sich auch positiv bemerkbar machen. Eine
    Oldtimerversicherung lohnt sich finanziel auf jeden Fall. Hierbei ist allerdings zu beachten, daß einige Classic-Versicherung
    nur Fahrzeuge im Serienzustand akzeptieren. Die OCC ist da eine Ausnahme.


    MfG Chris

    Audi 80 B3 2,3E NG Frontfräse (Sommerspaßauto) :D

    KE-Jetronic :nono: Invent-Jetronic :thumbup:



    2X Audi A2 1,4 TDI BHC/AMF

    1X Audi A2 1,4 BBY



    Bart0.gif

  • Um mich dem Thema nochmal anzunehmen, Lagerbernd hat recht, das stelle ich nicht in frage.


    Dennoch muss man auch mal schauen, wie man etwas sagt.
    Und da kommt momentan einfach immer nur Ärger.


    Das Forum lebt von Unterhaltungen, Diskussionen und und und.


    Da kann man dem TE einfach sagen: Achte mal darauf und darauf, spreche das mit deinem Prüfer ab und wenn du weitere Fragen hast versuchen wir zu helfen.


    Da geht es um Erfahrungen, die der ein oder andere schon gemacht hat, da evtl. irgendwo gefährliches Halbwissen unterwegs ist.


    Der TE ist sich vllt sehr unsicher, und möchte unbewusst Zuspruch und etwas Mut?!



    Egal wie, der Ton macht die Musik.
    Und da kommen mittlerweile sehr regelmäßig Beschwerden, die ich sehr gut nachvollziehen kann.


    :sdanke:

  • Ich möchte mich auch nochmal melden: mir geht nicht darum, schlechte Stimmung zu verbreiten, manchmal bleibt ein etwas rauherer Ton nicht aus.
    Ich werde mich daran halten und anders reagieren.

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  • Ich möchte mich auch nochmal melden: mir geht nicht darum, schlechte Stimmung zu verbreiten, manchmal bleibt ein etwas rauherer Ton nicht aus.
    Ich werde mich daran halten und anders reagieren.


    Dann hab ich eine Empfehlung an dich:
    Bevor du einen Link sendest, guck dir den Inhalt des Links vorher an, und überlege erneut, ob der Inhalt des Links Irgendeinen weiter helfen könnte.
    PS: Die Suchfunktion ist hinreichend als unzureichend bekannt,
    Danke

  • Ich mach mir schon Gedanken über Links, vor allem über weiter reichende Inhalte.
    Und die Suchfunktion hier ist schon sehr gut, man muss nur mal die Suchworte ab und zu ändern und über die Hauptseite suchen.

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