zeitgenössisch is leider bei manchen Prüfern Auslegungssache,
"Zeitgenössisch" ist keine Auslegungssache, sondern ein fest definierter Begriff und steht deshalb so auch in HU-Richtlinie VkBl-2-2018 (s. Anhang).
Zeitgenössisch = aus der Zeit. Ein Zeitgenosse von Schiller lebte zur selben Zeit wie Schiller.
Was in der Umsetzung für die Zulassung von Oldtimern nach §23 StVZO bedeutet, die Umrüstung musste zum Zeitpunkt der ERSTZULASSUNG des Fahrzeugs und den darauf folgenden 10 Jahren möglich gewesen sein.
Ist das der Fall, gibt es keine Diskussionen, da hat kein Prüfer etwas auszulegen und wird i.d.R. auch nichts auslegen wollen.
oder optisch sehr ähnlich
Da liegt bei den meisten der Denkfehler.

Das wäre dann "zeitgemäße" Optik, was nicht mit "zeitgenössisch" verwechselt werden sollte.
Eine LENSO-Felge, die zwar optisch der zeitgenössischen BBS-Felge entspricht, ist nicht zeitgenössisch, da es sie eben zum Zeitpunkt der Erstzulassung und den 10 Jahren danach noch nicht gab. Damit gibt es damit eben keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Oldtimerzulassung. Da kann man drüber denken, was man will, aber das ist die Rechtslage.
Und falls ein Prüfer bei der Begutachtung zur Zulassung nach §23 StVZO das großzügig "auslegt", gibt es auch keinen "Bestandsschutz".
Bei jeder HU wird auch der Zustand auf Übereinstimmung mit der genannten HU-Richtlinie geprüft bzw. soll geprüft werden. Passt das aktuell nicht (mehr), gibt es auch keine Plakette, selbst wenn das Fahrzeug technisch ok ist. Je nachdem, wie "großzügig" der jeweilige Prüfer ist.
Für mich auch ein Grund, bis auf weiteres auf die H-Zulassung zu verzichten, obwohl ich dadurch beim 2,8er mit EURO2 jedes Jahr 14 EUR Steuern "sparen" könnte. Ich spare mir aber auch die Kosten für das H-Gutachten, die Ummeldung und neue Schilder.
Und für mein "EGO" brauche ich das H-Kennzeichen auch nicht.

Für Original-Räder gibt es keine ABE. Sofern es sie für das jeweilige Fahrzeug als Serienbereifung oder Sonderausstattung gab, muss auch nichts eingetragen werden.
Anders ist es allerdings, wenn es sich um Original-Räder handelt, die es nicht als Serien- oder Sonderaussattung zum jeweiligen Fahrzeug gab, z.B. die 17-Zoll "Boleros". Die müssen eingetragen werden. Ggfs. braucht man dazu dann ein Traglastgutachten, was es bisher immer bei AUDI gab.