Beiträge von Damischer
-
-
Scha brutal was da unten abgeht.
Müsst euch mal diese Bilder ansehen und mit der Maus drüberfahren
-
-
@Mash.
Das Verbauen in einem noch nie zugelassenem Fahrzeug wie im Werk ist keine Nachrüstung.
Von Nachrüstung spricht man erst, wenn das Fahrzeug einmal zugelassen war, und dann die Klimaanlage nachträglich verbaut wird.
Ich kann euch gerne mal den § raussuchen. Hatte vor 4 Wochen die neue Klimaschulung und dort wurde uns erklärt das seit 1.1. das nachrüsten von Klimaanlagen verboten ist. -
Anmelden Anmelden Anmelden. Wer soll das ganze Bier trinken
-
Ich will jetzt nicht klug daherreden, sollte nur ein tipp sein, falls dich der tüv oder so frägt:
- Klimaanlagen dürfen nicht mehr Nachgerüstet werden, ist mitlerweile verboten (Der Umwelt zu liebe)
-
Jup Lenkmanschette is firtte, und die Flüssigkeit bei dem Stoßdämpfer gefällt mir auch nicht. Aber das hat nichts mit deiner Lenkproblem an sich zu tun.
Wie schaut eig dein Sturzwert bzw dein Spurdifferenzwinkel aus? -
Mess den Betätigungsschalter mal durch, ob der überhaupt funkts.
Wenn ja, dann sperr wie Kleinheribert schon gesagt hat, den Kofferraum Manuell zu und schau was dann passiert. Sollte sich da wieder nichts tun - Kontaktschalter am Heckklappenschloss überprüfen / Kabelbaum Heckklappe überprüfen.Gruß
-
Also ich fahre seit 3 Jahren aufs Cabrio Treffen, und es ist jedes mal wieder ein hammer geiles Treffen.
Multikulti sind wir auch^^ Aus Österreich, Schweiz kommen auch ein paar rüber.
Mir persönlich gefällts hammer mäßig, gemütlich zusammensitzen, paar halbe Wasser trinken, Cabriotour machen (Traumhafte Landschaft) und fachsimpeln. -
-
-
Meines erachtens kann es der LMM natürlich sein.
Wenn du ihn abziehst solltest du weniger Leistung haben.
Ich bin mir nur nicht ganz sicher ob ersich dann nicht das Drosselklappenpoti als Ersatzwert heranzieht.Wieso willst du den überhaupt prüfen? Welches Fehlerbild hast du denn?
-
Wenn er am Freitag schon 40 Stunden voll hat, wie kommt er dann überhaupt auf die Idee am Samstag (der dazu noch ein gesetzlich freier Tag ist) auch noch Stunden zu bekommen?!
Aus einem ganz einfachen Grund. Samstag ist laut Arbeitsvertag für ihn ein normaler arbeits tag.
Wenn er seine 40Stunden voll hat, ist der Samstag ein "Freier" Tag.
Wenn er jetzt eine Woche hat wo Samstag ein Feiertag ist, würde ich mir den Montag in dieser Woche Frei nehmen. Dann müsste er von Dienstag bis Samstag arbeiten um seine 40 Stunden voll zu bekommen. Samstag ist ein Feiertag = Entgeldfortzahlung.
Dann hätte er ohne urlaubstageverlust nur eine 4 Tage Woche.Gruß
-
Insofern geht es mir darum.
- Am Freitag ist die Arbeitszeit von 40 Stunden abgearbeitet
- Samstag wäre/ist jede woche für den Arbeitnehmer ein Freier tag (Jedoch steht im Arbeitsvertag das Samstag ein Arbeitstag ist)Dann müsste doch der Samstag an dem der Feiertag ist, nicht als Frei sondern als Arbeitstag gezählt werden, oder
Denn wenn nicht würde ich mir am Montag frei nehmen, somit müsste ich am Samstag arbeiten -> Samstag feiertag = nochmal freier tag
-
Somit wäre meine Frage beanwortet.
Da ich etwas gelesen habe, wo ein Händler nen Audi verkaufen wollte in Österreich und die GW ausschließen wollte. Das ist mir durch die EWG etwas komisch vorgekommen.
Danke dir recht herzlich.
Gruß
-
Mir geht es um die entgeldfortzahlung im Falle eines Feiertages am Samstag, wenn man die 40 Stunden am Freitag schon voll hat
-
Hallo Gemeinde,
mal eine bescheinde Frage, da ich mich mit den Gesetzlichen bestimmungen in Österreich nicht ganz auskenne.
In Deutschland ist es ja so, das egal was ein Händer an einen Privaten verkauft immer mindestens (in den AGB's geregelt) ein Jahr Gewährleistung auf den Teilen drauf ist.
Ist das in Österreich nicht genau so?
-
Hallo Gemeinde,
ich hab da mal eine Frage, bezüglich der Entgeldfortzahlung, wenn am Samstag ein Feiertag ist, da ein Freund von mir da Probleme hat.
Vertragliche Daten:
- 40 Stunden Woche
- 7,2 Stunden Pro Tag Arbeitszeit Vertraglich
- Tatsächliche Arbeitszeit 8 Stunden täglich
- gewährter Jahresurlaub 24 Tage (6Arbeitstage die Woche x 4Wochen Urlaub = 24Tage)
- Arbeitstage Montag - Freitag á 8 StundenSo nun die Frage:
Er arbeitet 8Stunden täglich, somit hat er am Freitag feierabend seine Wochenarbeitsleistung erbracht.
Sein Urlaub bzw Vertragliche Arbeitszeit ist jedoch bis Samstag geregelt.
Wenn jetzt am Samstag ein Feiertag ist, müsste er den doch trotzdem als Arbeitszeit bezahlt bekommen. Da sein Vertag den Samstag als Arbeitstag miteinschließt.
Sein Chef meint das er diesen nicht zahlen muss, da er ja bereits am Freitag seine 40 Stunden zusammen hätte.
Jedoch war dann mein gedanke, das er sich halt am Mo, Di, Mi, Do, oder Fr frei nehmen sollte und der Samstag dann als Arbeitstag (Feiertag) ihm gut geschrieben wird, und er damit wieder seine 40 Stunden voll hat.
Darauf meinte sein chef, das er dies nicht zulassen würde.Was meint ihr dazu.
Gruß
-
-
Hallo Gemeinde,
wir laden herzlich zum 6sten Audi Cabrio Treffen Bayern ein
http://audicabrio-bayerntreffen.de/main.php
Und hier das Video vom 5ten ACBT
http://www.audicabrio-bayerntr…download/5.ACBT_small.wmv
DamischerP.S. Ich hoffe ein paar leute anzutreffen