Aber, ich bin ja lern,- willig und fähig. Woraus leitest du deine Aussage ab?
Aus der reinen Logik heraus. Ob ein B4 mit Vollscheibe oder Innenbelüfteten Bremsscheiben ausgeliefert wurde, liegt einzig und Allein am Kostenfaktor und aus der Überlegung von Audi, dass eine Vollscheibe für zb den TDI ausreichend ist.
Das ist sie aber definitiv nur bedingt. Da der B4 mit identischen Federbeinen, Radlagergehäusen usw dann ebenso mit innenbelüfteten Scheiben ausgerüstet und ausgeliefert wurde, liegt Einzig und Allein an der höheren Motorrisierung und daher zwangsläufig höherem Leergewicht des B4. Wenn nun der TDI mit solch innenbelüfteten Bremsscheiben, originalen Bremssätteln und Haltern umgerüstet wird, ist das lediglich eine Aufwertung der Bremsanlage, nichts weiter.
Würden nun andere, nicht originale Halter, Bremssättel, Radlagergehäuse usw verbaut, sich dadurch die gesamte Fahrwerks Dynamik verändern, wie das zb beim nachträglichen Einbau eines Sportfahrwerks der Fall wäre, würde ich ihnen zustimmen. Da ist auf jeden Fall eine ABE und TÜV Gutachten notwendig.
Im Fall der Bremse wurde rein Garnichts dahin gehend verändert. Wenn sowas beanstandet würde, nur weil da irgendein Schwachsinn in den Papieren stehen müsste, nenne ich das dann typisch deutsches Korintenkackertum. Dadurch wird das Fahrzeug nicht im Geringsten sicherer, durch den Einbau der innenbelüfteten Scheiben mit den Bremssätteln aber sehr wohl.
Andere, größere Felgen mit Reifen...alles in Ordnung das sowas abgenommen werden muss vom TÜV. Da gehe ich voll mit...
Und nun beende ich dieses Thema, kein Bock auf auf solch bürokratischen Unsinn.