Bloss weil Du kein Typenschild sehen konntest, bedeutet das doch nicht, dass keins dran ist bzw. sein muss.
Selbst an den werkseitig verbauten AHK unserer Audi's ist ein Typenschild (von unten) dran! Wie soll man sonst erkennen, dass es sich um eine geprüfte und zugelassene (Gesamt-)Konstruktion handelt?
Dass das Prüfzeichen (Wellenlinie plus F-Zeichen) auch auf dem abnehmbaren Kugelkopf vorhanden ist, hat einfachen Hintergrund: Der Kugelkopf gehört zu dieser Gesamtkonstruktion und darf nur mit dieser Halterung verwendet werden.
Auch das ist beim Original von Audi nicht anders.
Ohne Typenschild könntest Du ja den Kugelkopf an jede x-beliebige Unterkonstruktion oder gar was selbstgebasteltes machen. Geprüft und zugelassen wurde aber das Gesamtkonstrukt.
Ich verstehe auch gar nicht warum man dazu überhaupt eine Eidesstattliche Erklärung dafür benötigt...für ein Typenschild. Ist eigentlich ein schlechter Witz.
Ein "Witz" ist Deine Rechtsauffassung. Bei dem Typenschild handelt es sich quasi um ein amtl. "Dokument", da es sich bei der AHK um ein "zulassungspflichtiges" Bauteil handelt. Die Hersteller müssen darüber einen Nachweis führen. Wenn Du Deinen Fahrzeugschein verlierst, musst Du auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Was eine falsche Erklärung für Folgen haben kann, kannst Du gerne einmal selbst im StGB nachlesen.
Würden die Typenschilder an jeden Hinz und Kunz verschickt, könntest jeder z.B. aus einem selbstgebastelten Teil ein "geprüftes und zugelassenes" Bauteil machen.
Du musst selbst wissen, was Du machst.
- Fahr wie empfohlen zu einer Prüfstelle und frag nach.
- Der Verkäufer soll Dir das Typenschild besorgen
- Wenn der das nicht kann oder will, gib das Teil zurück, weil nicht brauchbar
- Fahr ohne Typenschild
In der Sache wird Dir kein Forum der Welt helfen können