Hallo,
und zwar hab ich ein Problem mit meinem 60/40 Fahrwerk Eintragung bei Tüv, Gutachten,Felgen haben gepasst...
dann isser seltsamerweise aufn 'Bremsenprüfstand gefahren(haben die damals bei meinem alten 80er nicht gemacht) und festgestellt die linke Trommelbremse hat 0 Wirkung(War festgegammelt)..keine Eintragung vom Fahrwerk,
Ist das normal,das man wegen den Bremsen das Fahrwerk nicht eingetragen bekommt?
Jetzt hab ich als Auflagen gekriegt: Bremse hinten instandsetzen ( Heute gemacht, komplette Hinterachse neue Trommelbremsen mit allem was dazugehört)
: Bremskraftregler einstellen und bescheinigung von Werkstatt mitbringen
so da ist jetzt das Problem: Ich hab mir mit meinen Leuten die Lehre gebaut wie hier im Forum beschrieben und selber eingestellt die Feder,muss ich jetzt die Werkstattbescheinigung trotzdem mitbringen oder darf der Tüv das verlangen? Wenn der aufn Bremsenprüfstand fährt sieht er ja das alles instandgesetzt ist und passt..
Audi Werkstatt hat dafür 3 Stunden als Angebot gemacht und ca 200 Euro kosten für den Regler einstellen...
bitte um Rat