Werkstatt stellt Spurnachstellen nach Manschettenwechsel Lenkung in Rechnung

  • Hallo,


    ich hatte letzte Woche einen TÜV Termin und der Prüfer hat folgende Mängel an meinen Fahrzeug entdeckt.


    Feder hinten gebrochen
    Manschette Lenkgetriebe ohne Funktion
    Nebelscheinwerfer nicht richtig eingestellt


    Da ich keine Zeit hatte selbst Hand anzulegen, besuchte ich eine KFZ Werkstatt.
    Es wurden hinten auf meinen Wunsch Feder und Stoßdämpfer getauscht. Die Manschette vom Lenkgetriebe gewechselt und alles für den TÜV fertig gemacht, den ich letztlich auch bekam.
    Nun habe ich eine Rechnung mit über 900€ bekommen. Alleine die Stoßdämpfer, die aus dem Zubehör sind, schlagen in der Werkstatt mit dem doppelten Preis zubuche. Darüber aufregen bringt mir aber auch nichts. Es waren folgende Punkte auf der Rechnung die so nicht vereinbart waren!!!!
    Spur neu einstellen. Die Spur war bereits letztes Jahr eingestellt worden nachdem ich Spurstangenköpfe getauscht hatte. Der Meister meinte das Lenkrad war nicht gerade und das es durch den Wechsel der Manschette sein kann, dass man die Spur nachstellen muss. Das Protokoll der letzen Spureinstellung habe ich noch! Bei der jetzigen habe ich kein Protokoll bekommen.
    Das beim lösen des Lenkgetriebe die Spur neu eingestellt werden muss, stimmt doch nicht? Er hat mich nie gefragt ob er das machen darf, vereinbart war nur das die TÜV Mängel behoben werden.


    Außerdem soll ich noch ca 40€ zahlen, für das auffüllen von einem Liter Öl und der Frostschutz war seiner Ansicht zu niedrig. Das habe ich aber nie angeordet. Ich kann das selbst nachfüllen.
    Ich habe beim erhalt der Rechnung, unterschrieben. Aber sie ist noch nicht bezahlt.


    Was meint ihr dazu. :cursing:


    Grüße Daniel.

  • Zum Manchettenwechsel muss der Spurtstangenkopf abgeschraubt werden und danach muss man IMMER das Fahrzeug neu vermessen, da danach grundsätzlich die Spur verstellt ist. Teile sind in der Werke immer teurer.


    Beim Thema Frostschutz und Öl liegst du wiederum richtig, denn das war nicht Teil des von dir aufgegebenen Auftrags.

  • Zumindest sollte nach dem Lösen des Lenkgetriebes die Einstellung kontrolliert werden.


    Ob sich dadurch was geändert hat, ist so nicht zu sagen. Das kann aber dennoch auf der Rechnung erscheinen!


    Gruss

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  • Hi,


    ich bin auch der Meinung, dass man beim Lenkmanschetten wechseln:


    1. Keine Spurstangenköpfe lösen muss und
    2. Die Spur sich nicht verstellt.


    Als ich meine mal gewechselt habe, habe ich folgende 4 Schrauben gelöst (siehe Bild). Die Schraubverbindungen hatten kein bis gar kein Spiel.


    Ich persönlich würde zu so einer Werkstatt nicht mehr gehen. Gut, dass mit den doppelten Teilepreisen ist ja allg. bekannt und akzeptiert.
    40€ für ein Liter Öl + Frostschutz ist heftig.


    Du kannst dich bei der Kfz-Innung noch beschweren. Wenn sich da die Beschwerden häufen wird der Werkstattbesitzer Probleme bekommen.
    Alles andere mit Anwalt, Anzeige etc. lohnt sich mMn nicht. Kriegt man nur graue Haare von. Hefte es als Lebenserfahrung ab.

  • Kommando zurück, in dem Fall isses richtig. Mein Deppenfehler. Er kann trotzdem mit dem Verantwortlichen sprechen und ich mochmals nahelegen, dass diese Arbeiten nicht im Auftragsumfang enthalten ist. Bei solchen Geschichten läufts meist auf nen Vergleich raus und lohnt sich in dem diesem Fall meines Erachtens nicht.

  • also, wie schon gesagt, ist es nicht nötig die Spur zu überprüfen /einzustellen. Diese Arbeiten sollten wenn dann aber über ein Protokoll nachgewiesen werden.


    Immer eine klare schriftlich Auftragserteilung geben, vor Unterschrift oder Rechnung. Immer den zu erwartenden Kostenpunkt festhalten.


    Eigentlich sollte eine Werkstatt immer unerwartet höheren Aufwand/Kosten vor Umsetzung mit Kunden besprechen, sich eine Freigabe erteilen lassen. Oder diesen Punkt so gegenüber Werkstatt festlegen und Rufnummer hinterlassen.


    Hier ist wohl der Drops gelutscht. Harke das ab und erteil das nächste mal einen klar schriftlich formulierten Auftrag.

  • Jeder Punkt, egal wie hoch der Kostenaufwand ist, muss mit dem Kunden abgesprochen sein. Ohne Freigabe, keine Umsetzung. Für die Werkstatt war in dem Fall die Auftragslage klar. Frotschutz und Öl ging in Eigenregie der Werkstatt von statten und die ist wiederum daher in der Pflicht die Kosten dafür selbst zu tragen.


    Im Normalfall muss hier die Spur im Nachzug nicht eingestellt werden und muss daher von der Werkstatt als "Verbundarbeit" nicht angegeben werden. Sollte aber, wie in diesem Fall, warum auch immer, diese nicht mehr stimmen bzw. das Lenkrad auf halb achte stehen, muss erst beim Kunden eine Auftragsbestätigung eingeholt werden. Dies ist nicht geschehen.


    Ergo gilt auch hier das selbe wie im Falle des Öl´s und des Frostschutzes.


    Bei Arbeiten in diesen Dimensionen immer einen Kostenvoranschlag einholen, dann ist man auf der sicheren Seite.


    Wenn du die Werkstatt damit konfrontierst, sollte sie dir eigentlich diese Kosten abziehen.


    Und in Zukunft nen Kostenvoranschlag einholen, wenn es um Arbeiten in diesen Dimensionen geht bzw. ausdrücklich darauf hinweisen, dass du benachrichtigt werden willst, wenn zusätzliche Kosten auftreten sollten, auch wenn die Werkstatt so oder so dazu verpflichtet ist.


    Grüße.

  • Wenn ich was in einer Werkstatt machen lassen würde, würde ich mir halt vorher die Kosten zusammenstellen lassen (so sollte es eigentlich in jeder vernünftigen Werkstatt normal sein), und auch maximal bis zu den vorhergesagten Kosten (+ ein paar %, wenn es nachvollziehbar ist) zahlen. Fertig.


    Mit deiner Unterschreift hast du dem Auftrag ja zugestimmt, und wenn da nirgendwo steht, dass du nur bis zu dem Betrag repariert haben öchtest oder ab einem bestimmten Betrag VORHER informiert werden möchtest, hast vermutlich schlechte Karten...



    mfg Andi

  • Danke für die zahlreichen Antworten.


    Es regt mich immer noch auf. Das mit den 780€ für die Reparatur. Das ist halt so!!! Aber die 120€ für Spureinstellen, sowie Ölwechsel finde ich schon unverschämt. Zumal das Auto geradeaus Fuhr. Er meinte das Lenkrad wäre schräg gewesen. Ich suche mal das Protokoll vom letzten Jahr und konfrontiere ihn damit. Dann frage ich ihn nach seinem Protokoll. Und vergleiche diese einmal miteinander. Mal schauen ob die sich ähneln und was gestellt wurde. Den Liter Öl und den Frostschutz war völlig unnötig! Das werde ich ihm auch sagen, das es so nie vereinbart war. Außerdem weiß er das ich auch selbst schraube. Kein Schrauber würde sich in der Werkstatt Öl auffüllen lassen. Das beste war auch. Es wurde 5W30 Öl eingefülllt, das läuft bei nem 26Jahre alten Motor mit 400000km ja einfach durch. Habe gesagt das ist sowieso das falsche dann hat er gemeint ob ich einen hohen Ölverbrauch habe. :S Auch wenn ich unterschrieben habe, das muss ich dann doch loswerden. Wenn er nicht darauf eingeht, sage ich einfach. Ich bezahle die Rechnung, aber das es für mich und meine Familie der letze Besuch bei ihm war.


    Grüße Daniel


    PS: Gibt es eine Nachweißplicht? Protokoll Spur einstellen? Wird das automatisch im System gespeichert?

  • normal solltest du ein Protokoll bekommen, ne Pflicht gibt es aber glaube ich nicht gibt schließlich auch werkstätten die noch ohne Computer einstellen(sowie meine da hab ich auch keins bekommen! woher auch ^^
    aber mal ehrlich wenn der nen Liter Öl nachgefüllt hat müsste dein Audi schon längst mal anzeichen von Ölmangel gehabt haben sprich das Lämpchen den Pipston oder klackernde Hydros ?(
    hast du schonmal deinen Ölstand kontrolliert entweder du hast jetzt zu viel drin oder der hat das Öl in den Tank gekippt zumal gehe ich davon aus das du 10w 40 fährst und dann allein schon die Ölwahl der Werkstatt verkehrt war!


    Grüße



    Realistisch gesehen musst du das jetzt zahlen und als Lehrgeld abstempeln, du kannst eig. nur auf Kulanz der Werkstatt hoffen, juristisch wirst du da wenig Chancen haben, und das Aufwand Kosten Verhältnis steht auch in keiner Relation :thumbdown:

  • Unverschämt, naja. Er hätte dich halt anrufen sollen, das is alles. Wenns Lenkrad laut seiner Aussage auf halb achte steht, dann musses so oder so gemacht werden. 120€ is natürlich schon ne Hausmarke, aber gut. Du musst da gar nichts rumprotokollieren, er hätte dich schlicht anrufen müssen, da dies nicht Teil des von dir aufgegeben Auftrags war. Ende der Geschichte. Dass es dein letzter Besuch war wird ihn nen relativ feuchten Furz interessieren ^ ^


  • Is Wurschd ob mit oder ohne Computer, es gibt extra dafür Datenblätter auf denen man die eingestellten Werte eintragen kann. Ölstand war dann halt auf Minimum, deswegen mault K.I.T.T noch lange nich rum. Hydros maulen da hingegen schon gerne mal los, aber auch nicht zwingend. Sie wegen Ruhestörung verklagen hilft übrigens auch nicht weiter :D

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