wenn ein Auto, was nicht angemeldet ist, zum TÜV vorgeführt wird, wird der TÜV (falls er ihn bekommt) nirgends eingetragen, sondern man bekommt lediglich den TÜVbericht und kann dann damit zur zulassungsstelle und das auto anmelden (dort wird dann der TÜV im neuen Fahrzeugschein eingetragen oder)
sehe ich das nun so richtig oder liege ich da falsch? ![]()
da will jemand, dass ich meinen fahrzeugbrief zu der werkstatt gebe... aber dann hab ich ja keinen nachweis mehr, dass es MEIN auto ist... auto weg - papiere weg....
kann mich nicht daran entsinnen, dass TÜV im Brief eingetragen wird...
bei meinem A3 hatte ich im letzten jahr auch keinen brief dabei...
die verwirren mich ![]()