Absoluter Käse, sorry. Der Tüvmann hat es entweder nicht gesehen oder ignoriert.
lasierte Rückleuchten sind und bleiben in jedem Fall illegal.
Absoluter Käse, sorry. Der Tüvmann hat es entweder nicht gesehen oder ignoriert.
lasierte Rückleuchten sind und bleiben in jedem Fall illegal.
Doch die lasierten rückleuchten müssen zulässig sein
Da meine freundin mit meinem Alten 80 B4 Limo und lasierten rückleuchten jetzt neu TÜV bekommen hat
Wären sie nicht zulässig wäre auch keine TÜV plakette drauf gekommen
MGF
Nur weil es dem Tüv nicht auffällt..heißt es nicht grade das es dann auch legal wird
nein, sie sind NICHT zulässig und werden es auch NIE sein.
dann sind die deiner Freundin entweder so schwach lasiert dass man es kaum nicht sieht oder der Prüfer war blind.
Oder der Prüfer war abgelenkt
Mir hatte der Prüfer damals die Plakette verweigert,
weil die Rückleuchten rot lasiert waren.
Wurde so auch im TÜV-Bericht vermerkt.
Gruß,
Lexi
Es gibt viele Sachen, die ein Prüfer absegnet (aus welchem Grund auch immer) wenn er gut gelaunt ist, daraus ergibt sich aber noch lange keine Zulässigkeit. Schlussendlich hat die Rennleitung das letzte Wort und wenn dem die Rückleuchten zu dunkel sind, kannst du nach Hause laufen.
Da hats der Prüfer entweder nicht mitbekommen oder ihr habts nicht übertrieben dunkel......
Ich fahre damit jetzt eine ganze Weile herum, und hatte noch keinen Ärger!
Wichtig ist passende Leuchtmittel zu verbauen, damit gelbe Blinker wirklich hell genug blinken!! Aber auch Bremse & Co müssen hell genug sein. Ich habe dafür zu LED's gegriffen.
Sieht super aus, leuchtet auch sehr hell, und weder die Rennleitung die hinter mir stand, noch der Mann vom TÜV hatten bisher etwas bemängelt.
Ich habe aber für den Fall der Fälle einen Satz originale im Keller, falls ich doch mal ne Mängelkarte bekomme ✌️
Mängelkarte wär mir dabei egal. Eher wenn einer dir hinten auffährt und etwas Ahnung hat und sagt, er konnte dein Bremslicht nicht sehen, weil deine Rückleuchten lasiert sind. Dann bleibst auf dem Schaden sitzen
Ihr müsst nur n guten prüfer finden... hab zu diesem thema Bzw zu dem allgemeinen thema "schwarze rückleuchten" grade die diskussion im Urgewalt forum .
Kurzfassung - es ging um das Schwrze rückleuchten band vom audi 1007200/v8 , was ja auch am 90er passt . Diese simnd aber nicht Freigegeben am 90er von audi und co aus. Seltsamer weise , ich hab diese am 90er und einer der vorbesitzer , hatte wohl n serh guten prüfer , schließlich sind diese nun bei mir im FZ schein eingetragen .
Wie gesagt , findet n guten prüfer , dann sind Lasierte eintragbar Da kann die Rennleitung sagen und machen was se will . hab das thema ja hinter mir .
bei dir handelt sich sich ja nicht um ein lasiertes Rückleuchtenband sondern um ein schwarzes vom Typ44. Sowas kann man als Umbau eintragen lassen;) Der Unterschied ist ebe0n, dass das Rückleuchtenband eine Zulassung für den Straßenverkehr hat nur eben für ein anderes Auto.
Lasierte Rückleuchten habe keine Freigabe egal was für ein Auto;)
und auch wenn lasierte dir irgendein depp einträgt heißt es nicht das du auf der sicheren Seite bist Stichwort Gefälligkeitseintragung;)
Es kann eingetragen sein was will, wenn der Sheriff der Meinung ist, die Leuchten sind zu dunkel, gibts Ärger. Und wenn man noch ne halbe Stunde rumdebattiert, dass es ja eingetragen ist und bla legt der Sheriff die Kiste still und du stehst da. Egal was eingetragen ist, es ist keine Freikarte für den öffentlichen Straßenverkehr.
Ich bin der Meinung, dass es zurecht illegal ist die Rückleuchten zu lasieren. Ich hab schon einige gesehen mit lasierten RüLis und die waren teilweise so dunkel, dass man ein bremslicht oder blinker nur erahnen konnte. Ich finds grob fahrlässig.
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