Audi 80 B4 Felgen eintragen lassen

  • Moin, da mein Audi jetzt gut läuft, und alles repariert ist, geht es jetzt an das optische:

    Ich will mir Felgen für das Auto kaufen, GPT040 in silber/gold.(BBS RS Optik) Habe jetzt schöne in 7x15 gefunden.

    Für die Felgen gibt es ein Gutachten für den Golf 3 mit dabei, aber ich finde im Internet keins für den Audi 80(die Felgen haben einen Doppelkochkreis 4x100,4x108) und zentrierringe auf 57.1mm sind auch dabei.

    Ich wollte jetzt hier mal fragen, ob mir das Gutachten für den Golf 3 etwas bringt, um die bei meinem Audi eintragen zu lassen, oder ob ich eine Einzelabnahme machen muss.

  • Servus, frage ist wie viel Zoll die GPT040 haben sollen? bei 15 Zoll musst du eigentlich nichts machen wenn du den Abrollumfang nicht drastisch veränderst.

    Ansonsten mal den Hersteller der Felgen direkt anschreiben ob ein Gutachten für den 80er vorliegt.

    Ansonsten muss eine Einzelabnahme her.


    alles soweit ich weis!


    Grüße Sam

  • Haben 15 Zoll, also eigentlich Serien größe, sind halt breiter und haben eine andere einpresstiefe .

    Bereifung aktuell ist 195/65r15, steht so auch im Fahrzeugschein

    Würde dann halt breitere Reifen fahren, weil die Stahlfelgen 6 Zoll breit sind, und die neuen 7 Zoll. Müsste dann also 205/60r15 fahren, sind 1% weniger abrollumfang.

    Eintragen muss man die ja dann trotzdem oder?

  • Interessant!

    Fahre auf meinem B4 BBS Desing 5000 mit dem gleichen Reifen wie du 205/60 r15.

    Mein TÜVler des Vertrauens meinte das ist alles noch im Rahmen müsste nichts eintragen lassen.

    Solange irgend wo auf der Felge eine KBA Nummer steht sollte es auch eine ABE dafür geben.

    Ich selber habe keine ABE für meine BBS.

    Hat noch nie Probleme bei Kontrollen gegeben.

  • Mein TÜVler des Vertrauens meinte das ist alles noch im Rahmen müsste nichts eintragen lassen.

    Niemals im Leben hat er das "gemeint"!


    Solange irgend wo auf der Felge eine KBA Nummer steht sollte es auch eine ABE dafür geben.

    Nächster Irrtum. Ich habe Räder mit einer KBA-Nummer, für die es nach Rückfrage beim KBA KEINE ABE gibt. Der Hersteller hat wohl die Grundform mit der KBA-Nr. für geprüfte Räder, für die es eine ABE gibt, auch für andere Räder verwendet und diese dann in anderen Ländern vertrieben. Die Räder kommen aus den Niederlanden.

    Der nächste Irrtum: Bauteile mit einer ABE müssen nicht eingetragen werden. Ob oder ob nicht, steht im Gutachten oder der ABE und auch, wovon das abhängt.


    werde es dann wohl auch auf gut Glück versuchen ohne Eintragung

    Mach mal! Ob das allerdings eine gute Idee ist, sich bei so etwas auf sein "Glück" zu verlassen?

    :sdummesposting:

    Wenn es für das Rad in Kombination mit dem Fahrzeug, auf dem es montiert ist, keine ABE gibt, die eine Änderungsabnahme nicht explizit fordert, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen.

    Im günstigsten Fall gibt es bei einer Kontrolle eine Mängelkarte, wenn es dumm läuft, wird das Fahrzeug beschlagnahmt.

    Bei einem verschuldeten Unfall mit Personenschaden wird's noch "spannender". Dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken!

    Die einen kennen mich, die anderen können mich ... :)

    DAS TRIO ist komplett!
    03-2020 Audi Coupe 2,8 V6 - EZ 03-1993
    07-2019 Audi 80 Avant 2,8 V6 - EZ 12-1994 - einer der letzten 30 24 21 17 16 in D
    08-2017 Audi Cabriolet 2,3 5E - EZ 02-1992 - der Classiker für Kenner

  • Eine ABE- ausgeschrieben Allgemeine Betriebserlaubnis erfordert keine Eintragung, wenn der Rest des Fahrzeugs serienmäßig ist. Sobald eine Veränderung z.B. am Fahrwerk dazu kommt, muß die Gesamtveränderung geprüft, abgenommen und eingetragen werden.


    Und auf Glück würde ich mich bei Fahrzeugveränderungen schon mal gleich gar nicht verlassen.

  • Eine ABE- ausgeschrieben Allgemeine Betriebserlaubnis erfordert keine Eintragung, wenn der Rest des Fahrzeugs serienmäßig ist.

    Eine weit verbreitete, aber trotzdem falsche Annahme, Micha - auch wenn das Fahrzeug "serienmäßig" ist!

    ;)


    Beispiel KuNiFer-Austauschbremsleitungen:


      


    Es gibt eine ABE, trotzdem ist eine Änderungsabnahme nach §19 StVZO erforderlich.


    Ich könnte als weiteres Beispiel noch die ABE einer Felge für einen Tiguan 5N anhängen (wenn gewünscht).

    Mit werksmäßiger Verbreiterung (z.B. R-Line oder Wunschausstattung) keine Änderungsabnahme, ohne ist eine Eintragung erforderlich. Beide Fahrzeug-"Varianten" haben die gleiche ABE/EWG-Nr., es gibt für beide nur eine KBA-Nr. (ABE) der Felge.

    "Allgemeine" Betriebserlaubnis (im Gegensatz zur Einzelbetriebserlaubnis) sollte man nicht mit "genereller" Betriebserlaubnis gleichsetzen.

    Entscheidend ist immer, was an Auflagen in der ABE bzw. im Gutachten zur ABE steht.

    Die einen kennen mich, die anderen können mich ... :)

    DAS TRIO ist komplett!
    03-2020 Audi Coupe 2,8 V6 - EZ 03-1993
    07-2019 Audi 80 Avant 2,8 V6 - EZ 12-1994 - einer der letzten 30 24 21 17 16 in D
    08-2017 Audi Cabriolet 2,3 5E - EZ 02-1992 - der Classiker für Kenner

    2 Mal editiert, zuletzt von Peter_Pan_6666 ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!