Reifenfrage und Felge

  • Guten Abend,


    Ich brauche neue Reifen. So und nun bin ich auf ein paar 195/50R15 stecken geblieben dir mir gefallen und recht gut sein soll laut Test. Aktuell fahre ich auf meinen 15" Zoll Felgen 205/50R15. Laut ABE für die Felgen kann ich auch die 195er Fahren. Im Fahrzeugschien steht was von 175/70R14 84T. Ich denke mal das ist die Serienbereifung.


    Kann ich jetzt einfach so von 205er auf 195er Reifen wechseln ohne das ich irgendwie Probleme mit der Rennleitung bekomme muss ich das eintragen lassen ? Laut Reifenrechner sollen die vom Abrollumfang her hinkommen und in den Toleranzen sein.


    Daher denke ich das dass einfach so geht oder?


    Sry für die blöden Fragen habe aber irgendwie noch keine Richtige Antwort gefunden. Und bevor ich mir neue Refien hole. Will ich halt sichergehen das es auch so geht.


    MFG, Daniel J.

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  • Kommt drauf an was es für Felegn sind.
    Bei den Original Speedlines ist es zum Beispiel möglich von 205 auf 195er zu wechseln ohne was eintragen zu müssen aber bei Zubehörfelgen wirst du nicht um ne Eintragung herum kommen da ja meist in der ABE der Felgen steht das eine Eintragung erfordelich ist und du da nur die aktuelle Größe eingetragen bekommst.

  • Nein, die neue Reifengröße muss, sofern sie so im Gutachten steht separat eingetragen werden. Steht die nicht im Gutachten, kannst es gleich abhaken. ;)

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  • Wenn die Größe in der Allgemeinen BetriebsErlaubnis so drin steht, mußt du nichts eintragen lassen, dafür ist es ja ne ABE, denk nur dran, daß sich mit nem verkleinerten Abrollumfang Drehzahl und Verbrauch erhöhen und der Komfort sich durch die kleinere Reifenhöhe geringfügig verschlechtert

  • Die müssen eingetragen werden! 175/70R14 und 195/60R14 sind eintragungsfrei am B3. Je nach Motor auch 205/50R15.


    Die 195/50R15 wirst du eintragen lassen müssen. In der ABE steht nur, du darfst die Felge einfach so am Auto fahren, sie haben eine Freigabe an dem Auto (das beinhaltet keinen beliebige freie Reifenwahl). Eintragung der Reifen muss noch erfolgen, weil in deinem KFZ-Schein steht die Größe nicht.
    Schließlich steht bei jeder 15,16,17, 18 Zoll oder welche Größe auch sonst Felge der Audi 80 drin mit allerlei Reifen Kombis und jede Reifenkombi muss eingetragen werden, sofern nicht schon von Werk freigeben, bzw. iwann mal eingetragen wurde.


    Nur weil du eine ABE für einen Tuningscheinwerfer hast und diese eine freigab für H4 Halogenlampen haben, kannst schließlich auch keine blaue H4 Lampe einsetzen ;)

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  • Falsch, die ABE bezieht sich nur auf die Felge, nicht auf den Reifen. Man müsste sonst so gut wie nie Reifen eintragen...
    Die 205er würden gehen, da sie so von Werk freigegeben sind.


    Wo wär da der Sinn, dann könnte man auf einer sagen wir RH Alufelge mit 5,5x15 Zoll ET35 einen 195/50R15 fahren nach ABE einfach so (was nicht von Werk freigeben ist).
    Wenn man dann im nächsten Jahr eine Borbet nimmt mit Teilegutachten in 5,5x15 Zoll ET35 darf man die Reifen nicht mehr fahren :D :D :D

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  • ich hab für beide ein Beiblatt bekommen, das reicht auch. Muss nicht in Schein eingetragen werden, sind A4 Blätter mit Tüv Stempel und enthalten die Zeilen wie im KFZ Schein.


    Es steht nur noch die Mindestgröße von Werk aus drin. Was es für die 195er und 205er manchmal etwas schwer macht. Betrifft aber den Serienzustand. Spezielle Sachen wie die abweichenden Größen von Werk, werden wahrscheinlich nach wie vor eingetragen, bzw über Beiblatt festgehalten.

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  • ja gebauso siehts aus.
    in der abe steht meist der zusatz das eine vorführung beim tüv notwendig ist.
    wir haben damals auch ein A4 schein bekommen und da stand drin das man es bei der nächsten änderung des fahrzeugscheins nachtragen lassen sollte' aber nicht extra muss.
    ist nur besser wens drinsteht da man da den zettel nicht mehr braucht.
    auf den schein wurden alle auflagen an die man sich halten muss und die reifengröse beschrieben.

  • Wie so ne Eintragung halt im Regelfall aussieht, ne? :D


    @PhysX: Du liegst falsch. Wenn der Hersteller der Felge eine ABE rausgegeben hat, dann stehen dort auch die Verwendbaren Reifengrößen mit drin, und diese sind ebenfalls mit zum Betrieb freigegeben...


    Welchen Sinn würde eine ABE für ne Felge machen, wenn ich den Reifen eintragen lassen müsste? Für meinen Passat bspw. gibts 19"er mit ABE... soll ich dann da den 17"-Reifen versuchen draufziehn, damit ich um die Eintragung drumrumkomm? :D

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  • Moin,


    Also noch paar Details dazu weil's sehr verwirrend ist.


    Es sind meine 15" EXIP Felgen für die ich auch die notwendigen Unterlagen vom Kraftfahrt-Bundesamt für 23€ zukommen lassen habe. Kurz ein auszug der wichtigsten Information:


    Allgemeine Betrieberlaubnis (ABE)


    Nummer der ABE: 41711, Nachtrag III
    Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 15 H2
    Typ: 1572


    Die Sonderräder 7Jx15H2, Typ 1572, der Ausführungen "K", "HM", "R" und "T" dürfen auch zur Verwendung mit den in den folgenden Aufstellungen genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedienungen an den dort aufgeführten Kraftfahrzeugen feilgeboten werden:


    Typ 89, Motorleistung 66kw, Audi 80 (Stufenheck) Fahrzeug ABE Nr, E251/1,


    Erlaubte Bereifung:


    195/50R15 15-81 Auflagen -> 8,14,33
    195/55R15 15-83
    195/60R15 15-86 Auflagen -> 9,33
    205/50R15 15-85 Auflagen -> 15,33
    215/50R15 87-87 Auflagen -> 15,33



    Hinweis 8
    : Es ist der Nachweis zu erbringen das die Geschwindigkeitsanzeige und die Wegstreckenmessung innerhalb der zulässigen Toleranzen liegt.
    Hinweis 15: Durch Ausstellen der hinteren Radhausausschnittkanten am Übergang zur Kunststoffstoßstange auf einer Länge von ca. 40mm um ca 5mm ist eine aureichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
    Hinweis 14: Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achsalcht von mehr als 940kg nicht zulässig
    Hinweis 33: Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens eines amtlichen anerkannten Sachverständigen ...bla bla bla... eine erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bei der Zulassungstelle zu beantragen.


    ?( ?( ?( ?( JEtzt verstehe ich erst recht nichts mehr. Bei den 195/50R15 muss ich nen Nachweis erbringen wegen Geschwindkeitstoleranzen usw.


    Und was hat es sich mit Punkt 15 und 33 aufsich. Hinten hat noch nie irgendwas geschliffen oder so da wurde auch nix verändert. Zumal ich ja jetzt 205er draufhabe. Und warum ist zuerst die Rede von einer ABE und dann von einem Gutachten. Und warum soll ich ne neue Betriebserlaubnis anfordern.


    Ist ja ätzend dieser Büroscheiß. Ich fahr 195/55R15 die haben keine Auflagen :vain:

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  • D.h. das die verwendete Reifendimension unter vorlage der ABE auf der Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 geändert werden sollte... Aber: das ist im Regelfall nur gültig, wenn in der ABE ausdrücklich steht, dass die Fahrzeugpapiere unverzüglich zu ändern sind.

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  • Das heißt das du mit den Felgen und der Reifengröße zum Tüv musst, bekommst ein Dokument das alles Ok ist , bist ca 50€ los und dann darfst du die Felgen mit den Reifen fahren mit den du das Fahrzeug beim Tüv vorgestellt hast. (zb den 205ern)
    Willst du eine andere größe ( die 195er) fahren als du jetzt eingetragen hast ( die 205er) musst du das ganze nochmal mit der Eintragung wiederholen.


    anerkannten Sachverständigen ist der TÜV/ Dekra Mann



    eine erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bei der Zulassungstelle zu beantragen heißt du sollst dir eine Neue Zulasungsbescheinigung ( Fahrzeugschein) ausstellen lassen was eber evtl entfällt wen der TÜV man im Gutachten stehen hat "Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Gelegenheit oder einer neuerteilung dieser erforderlich" oder so ähnlich. Wenn das auf der A4 Seite vom Tüv mann steht musst du nur diese Seite mitnehmen und brauchst keine neuen Papiere auf den Landratsamt holen.

  • Mein Gott wer hat sich bloß sowas einfallen lassen.

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  • Als ich das auto vor einem Jahr bekommen habe. Waren 15" Alufelgen drauf mit 205/50R15 Bereifung und ner ABE für diese Felgen. Da ich jetzt aber andere 15" Felgen habe habe ich die Bereifung von den alten Felgen auf die neuen Felgen übernommen. Und diese Fahre ich zurzeit spazieren. In meinen Fahrzeugpapieren war nie irgendwas eingetragen gewesen zwecks Reifengröße oder ähnlichem nur die Standartgröße 175/irgendwas. Die Jetzigen Felgen sind auch nicht eingetragen. Aus folgendem grund:


    Wofür soll ich die Eintragen lassen wenn ich eine gültige Reifengröße habe und eh eine ABE besitze die ich vorlegen kann. Habe mir ja nicht umsonst diese ABE zukommen lassen.


    Bis hierhin wusste ich nichtmal das das so ein Heckmeck ist mit dem Mist.


    Ganz einfach. Auf die Felgen kommen jetzt 205/50R15 drauf. Da ich eh zum TÜV muss lasse ich alles so wie es ist sollte der Prüfer was sagen kann er die ja eintragen oder sonstwas. Dann kann der sich auch gleich nen Wind anhören was das alles für ein Unfug der Deutschen Gesetzgebung sein soll.


    So jetzt erstmal diese dämliche Zusatznebelschlussleuchte anbringen, sonst hat der da auch noch was zu meckern :grumble:

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