Ich kram das Thema mal wieder hoch und berichte von meiner Erfahrung:
Ich hab das H-Kennzeichen seit drei Jahren und wolllte nun Felgen, KW V1 und Distanzscheiben eintragen lassen. Der erste TÜV-Prüfer hatte so eine strenge Auffassung von der Nummer, dass das verbaute Fahrwerk von damals sein musste. Ein Vergleich mit einem anderen Hersteller von damals undenkbar und generell der Zweifel, ob es damals überhaupt schon Gewindefahrwerke gab
Also kein TÜV für mich.
Dann beim zweiten Prüfer mit ein wenig mehr Vorbereitung lief dann alles glatt. Alles wurde i.V.m. dem H-Kennzeichen abgenommen.
Generell gab es damals auch Gewindefahrwerke für das Coupe. Einfach mal nach dem Hohenester S2 GT googlen von 1994 oder dem MTM S2 RSR.
Das allererste Gutachten für ein Gewindefahrwerk was ich für einen PKW finde konnte war von h&R für einen Golf/Vento von 1990. Speziell für das Coupe gibt es ein H&R Gutachten von 2005, welches das aus 1998 ersetzt. Also hier ne ganz sichere Nummer.
Lange Rede kurzer Sinn: Gewindefahrwerke sind zeitgenössisch beim 89/ 89Q für die meisten TÜV-Prüfer, die den Sinn der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO verstehen ![]()
Ich hoffe das hilft denen, die ähnliches vorhaben!

