US Scheinwerfer - rechtliche Fragen

  • Hi,


    ich bin mal wieder dabei meinem 80er seinen ursprünglichen Look näher zu bringen. In mir bohrt das Verlangen nach amerikanischen Leuchten.
    Für vorne kommen die Tage die originalen US NSW, die Blinker wenn es sich ergibt. Ich vermute, dass beide keine E Zeichen tragen.
    Bei den vorderen Leuchten habe ich eigentlich keine Bedenken, wie sieht es aber mit den Rückleuchten aus? Von der Funktion her würden sie den deutschen Leuchten nicht nachstehen - zwar blinken sie rot, aber sie sind gut sichtbar und Reflektoren ebenfalls vorhanden. Was aber, wenn mir einer reinkracht? Natürlich hoffe ich, dass es nie eintreten wird, aber...


    Wäre eine Eintragung in den Fzgs evtl. möglich? Dort steht z.B. auch "E * Ausnahmegenehmigung erforderlich: Warnblinkkontrolle 2x grün". Diese ABE habe ich btw. nicht einmal...


    Was meint ihr, wäre da was machbar? Es handelt sich immerhin um ein US Fahrzeug (wie auch an der Typenbezeichnung erkennbar). Erstzulassung war allerdings in Deutschland.


    Gruß Stefan


    ps.: Ich weiß, dass in letzter Zeit viel über Rücleuchten diskutiert wurde. Schonmal sorry deshalb - ich werde auch nix lasieren und ich weiß, dass es die von mir gewünschten Teile gibt ;)

  • ich würd mal beim tüv anfragen, wenn ich es noch richtig in erinnerung hab haste ja auch im schein stehen das es ein us model ist evtl. ist es ja dadurch gut umzusetzten mit einer eintragung


    das rot blinken würde ich nichts riskieren wollen
    evtl. wäre das ja ne lösung für das blink problem ( Gelb blinken mit us leuchten ) wäre ja dann auch sofort rückrüstbar

  • nuja... das prob is ja, dass der Audi ja schonmal in D zugelassen wurde... wenn da jetzt unstimmigkeiten in Bezug auf die Beleuchtung auftreten, dann wird dir das der TÜV verweigern. Anders sieht das für Neufahrzeuge aus US aus, die in D zugelassen werden, da wird "je nach aufwand" ne Umrüstung verlangt, oder auch nich (Mustang, o.ä.)


    "Original"-Optik hin oder her... am TÜV wirst nich vorbei kommen, und der wird dir nen strich durch die Rechnung machen, sry.
    Aber investier halt mal die 10min. und frag mal bei der nächsten TÜV-Prüfstelle nach, ob da was geht...


    greetz

    [b]

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  • Hallo Stefan,


    da Du nach der rechtlichen Seite gefragt hast,
    kann ich Dir nur aus eigener Erfahrung dazu folgendes schreiben:
    In der StvZo ist die Beleuchtung am KfZ eindeutig definiert.
    Und danach richten sich auch die Gutachter von TÜV und Dekra bei der Abnahme oder Hauptuntersuchung.
    Somit ist u.a. auch geklärt, daß Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) in Deutschland orange blinken müssen.
    (Ich glaube, daß sogar die Frequenz festgelegt ist von so und so viel bis was weiß ich in der Minute.)
    Zudem kommt noch, daß alle am Fahrzeug angebrachten Leuchten eine Bauartgenehmigung
    durch ein lichttechnisches Gutachten haben müssen.
    Gekennzeichnet duch bestimmte Prüfzeichen und Nummern.


    Ich hatte damals an meinem Coupe US-Rückleuchten montiert,
    die sich von den Euro-Rückleuchten eigentlich nur darin unterscheiden,
    daß sie eben rot, statt orange, blinken.
    Ich kam damit nicht durch die HU und mußte mein Coupe erneut vorführen.


    Ein Kollege bekam wegen seiner roten Rückleuchten bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld aufgebrummt...


    Fazit:
    Rein rechtlich ist es nicht erlaubt.
    Und man hat bei einem eventuellen Unfall, der auf diese schlecht erkennbaren "Warnleuchten" zurückzuführen ist,
    ganz schlechte Karten vor Gericht und der eigenen Versicherung.


    Gruß,
    Lexi

  • scheinwerfer sind auch so nen ding,weiss jetzt nicht ob sie in allen ländern mit rechtsverkehr gleich sind,aber in europa sind scheinwerfer so ausgelegt,dass sie mehr nach rechts ausleuchten


    naja,in fast ganz europa :thumbup:


    aber auch da wird zählen,ob die scheinwerfer ne e-nummer haben

  • US-Scheinwerfer haben kein E-Prüfzeichen. Auch würd ich die so schon gar nicht verwenden, da die Lichtausbeute katastrophal ist. In den USA ist es nicht Pflicht, dass die Scheinwerfer die rechte Fahrbahnseite mehr ausleuchten müssen. Daher ist der Lichtkegel in den USA gerade, während er bei uns ja schräg nach rechts "oben" geht...

  • Bei den NSW gibt es lediglich Unterschiede in der Bauart, die Lichtausbeute ist die gleiche vie bei den europäischen NSW.


    Während die HSW in den USA einen geraden Lichtkegel haben und in Europa einen rechts abknickenden (Tobias hat es bereits erwähnt) haben die NSW sowohl in Europa wie auch in den USA einen geraden Lichtkegel.


    Neben dem Lichtkegel bisitzen die US-Scheinwerfer übrigens noch den Unterschied, daß es keine Leuchtweitenregulierung gibt, diese ist in D seit 1991 Pflicht.
    Ein bekannter von mir hat einen Jetta 4 (Bora) aus Kanada, den er selbst importieren ließ, auch mit den US-Scheinwerfern, und alle 2 Jahre hat er das selbe Problem, Scheinwerfer umbauen und dann hoffen, daß der TÜV es nicht peilt, daß er keine LWR hat.
    Rein rechtich gesehen müßte er die Deutschen Scheinwerfer und die LWR einbauen. Das licht bei dem Jertta ist übrigens noch bescheidener als das von meinem 20V (und das ist schon grottig).

  • Ich werde mich beim TÜV erkundigen ob da was machbar ist. Gehe ich da am besten zu einer großen TÜV Prüfstelle oder soll ich den TÜVer bei meiner freien Werkstatt fragen?


    Wenn es keine legale Möglichkeit gibt, lass ich es. Ich habe überhaupt keine Lust, dass mir hinten einer reinkracht und ich wegen zwei nicht zugelassener Blinker auf dem Schaden sitzenbleibe und jedesmal für den TÜV die Leuchten zu tauschen geht gar nicht - das ist es mir nicht wert!


    Alternativ werde ich sonst vorne einfach ne 2-Faden Fassung einsetzen und hinten mal schauen... da könnte ich vorsichtig Löcher in die vorgesehene Position bohren ^^

  • Alternativ werde ich sonst vorne einfach ne 2-Faden Fassung einsetzen und hinten mal schauen... da könnte ich vorsichtig Löcher in die vorgesehene Position bohren ^^

    Hast Du es nur auf die Sidemarkers in den Rückleuchten und dem Standlicht in den Blinkern abgesehen?


    Diese Umbauten sind nicht erlaubt, ABER: Sie sind auch nicht expliziet verboten, ich habe mal mit meinem TÜV-Prüfer gesprochen (ist allerdings schon länger her) und dabei kam raus, daß es in einem Grauen Bereich ist also weder erlaubt, noch verboten!

  • Hast Du es nur auf die Sidemarkers in den Rückleuchten und dem Standlicht in den Blinkern abgesehen?


    Diese Umbauten sind nicht erlaubt, ABER: Sie sind auch nicht expliziet verboten, ich habe mal mit meinem TÜV-Prüfer gesprochen (ist allerdings schon länger her) und dabei kam raus, daß es in einem Grauen Bereich ist also weder erlaubt, noch verboten!


    Ich sags mal so, ich wurde hier im Forum von dieser Idee infiziert und ich komme leider nicht mehr davon ab. Original US Leuchten wären schon super, aber wie gesagt jedes Mal für den TÜV wechseln ist mir das nicht Wert und dass ich bei einem Unfall das Recht abgesprochen bekomme erst Recht nicht. Ich denke vorne eine 2-Faden-Birne einzusetzen, sollte keinen stören, E-Zeichen ist noch vorhanden und ich weiß von nix. Bei meinem Oldtimer habe ich das vorne auch so. Mein Audi ist nicht auffällig, also keine getönten Scheiben, nicht tiefergelegt und auch sonst kein optisches Prolltuning.
    Wegen der Leuchten hinten bin ich mir wirklich sehr unsicher, wenn ich die US Leuchten einsetzen würde, würde ich sie auch rot blinken lassen. Ich habe mir das mit den LED Blinkern und dem dafür benötigten Relais durchgelesen, das gefällt mir schon aus dem Grund nicht, weil ich nicht sofort merke, dass ein Blinker defekt ist und ganz ehrlich, wenn einer reinkracht, und der Gutachter dann dieses LED Ding sieht... ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das für mich positiv auswirkt.


    Im Meckis gibts zwei Ideen zu US Leuchten. Einmal die Idee mit den 2-Faden-Fassungen: http://www.meckisfaq.de/viewtopic.php?t=39
    Und einmal mit nem Widerstand, so wie es auf eBay immer vertickt wird: http://www.meckisfaq.de/viewtopic.php?t=363


    Was ich komisch finde, wenn ich hinten auf 2-Faden-Fassung umbaue, leuchtet der Blinker schwach. Original leuchtets aber an der Seite und nicht dort wo der Blinker sitzt :hmm:

  • das Problem wird wohl sein, dass Audi ein dt. Autos ist und dass es für den alles in der europ./dt. Ausführung gibt.
    Hier fahren viele Amischlitten in Grenznähe zur Schweiz rum, u.a. ein A6 4b in der am. Version. Stört hier soweit keinen, da sie schon fast zum Straßenbild dazu gehören.
    Bei richtigen Ami Autos bekommt man normal keine gelben Blinker.
    Bei den anderen haben sie wohl Nachsicht, wenn hier eh dann auch noch recht viele Schweizer fahren, oft zum einkaufen, die haben oft die am. Versionen der Fahrzeuge mit roten Blinkern, also was bringt es hier den Leuten in D zu verbieten welche zu haben oder sie umbauen zu lassen, wenn hier so viele Schweizer fahren :)

    Audi 80 1.8S Typ89 90PS MKB: PM
    17Zoll Musketier | Supersport ESD | KW40/40 | BeckerGPS+Pioneer, 2Subs,2Amp, DSP
    Audi S4 Avant 2.2T C4 230PS MKB: AAN
    17Zoll RH | Eibach 35/30 | Kenwood, 6ch Amp, 2 Subs
    Audi TT 1.8T 8N 180PS MKB: AJQ
    18Zoll RH | Eibach/Bilstein | VR6 Front | Remus ESD | Kenwood, Bose
    Audi A6 2.0T C7 252PS

    Moderator
    Moderation für:
    "Scene Exclusiv"

  • Fakt ist, daß Dein Wagen in Deutschland zugelassen ist, also muß er auch der deutschen StVzO entsprechen.
    Was die Leute mit den Auswärtigen Kennzeichen machen ist wieder eine andere Sache, da die Zulassungsordnung der anderen Länder oftmals in einigen Punkten der deutschen abweichen.
    Was hier in D verboten ist, kann durchaus in der Schweiz erlaubt sein.

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