Unterschiede bei KLRn?

  • Hi,


    ich richte gerade ein B4 Cabrio her das ich mit kaputtem Motor gekauft hab (Stehbolzen am Krümmer war gerissen und der Vorbesitzer hat beim Versuch den Rest aus dem Kopf zu holen und ein Loch für einen Gewindeeinsatz zu bohren durch den Kopf gebohrt. Sowas passiert wenn man zu faul ist den Kopf abzunehmen :pillepalle: ). Jedenfalls wird er die nächsten ein oder zwei Monate wieder fahren. Der AAH ist Euro1. KLR hab ich bei twin-tec gesehen frage mich aber wo die Unterschiede zwischen einem System für Automatic und eines für Schalter sind. Ich könnte ein gebrauchtes aus einem 100er Avant 2.8Q bekommen. Das stammt also auch von einem AAH Motor aber bei twin-tec hat auch das eine andere Nummer. Funktionieren würde es ja, davon gehe ich aus aber muss ich mir deswegen ein neues bestellen nur weil die Nummer drauf nicht stimmt ?


    Harry

  • Vergiss gebraucht.


    Was man haben MUSS ist die Eintragungskarte. Und die gibt es nur ein mal bei nem neuen.


    Bleibt die alte Diskussion KLR oder eben MiniCat.


    Ich bin für KLR. Aber gibt genug die nehmen lieber MiniCat.


    Dann mal viel Spaß dabei nen neuen Kopf zu verbauen.


    MfG


    BB

  • Eintragungskarte ? Was ist das ?


    Bei einem KLR werden neu zwei wichtige Dinge mitgeliefert: Steueränderungsantrag und ABE. Füllte der Erstbesitzer den Änderungsantrag einst aus, ist der weg, weil den das SVA einzieht. Das ist aber kein Beinbruch, es bleibt ja noch die ABE (die hoffentlich dabei ist) und damit kann jeder aaS die Änderung in einem entsprechenden Anbaugutachten bescheinigen, auch bei gebrauchtem Verbau.


    ABER, hier folgt der Pferdefuß, ein jeder KLR ist an die FAHRZEUG-TSN gekoppelt und NICHT an den Motor. So hat es durchaus den Fall, dass ein Fzg mit Schaltgetriebe per KLR umgerüstet werden kann, das gleiche Fzg mit Automatik aber nicht oder umgedreht oder bei verschiedenen Karosserien, weil alle Modelle verschiedene TSNs haben und nur für eine davon, die ABE des KLR erstellt wurde. Selbiges findet sich für 2WD- und 4WD-Varianten. Hier muss man also genau aufpassen, ob die eigene Fzg-ABE in der ABE des KLR mit aufgeführt ist oder nicht. Wenn nicht, keine positive Anbauabnahme durch den aaS mögliche. Hingegen so einen Änderungsantrag hat so manche Werkstatt auch schon mal aus Versehen falsch ausgefüllt. Was die Sache vorm Gesetz zwar nicht sauberer macht, aber die vom SVA haben da eh keine Ahnung davon. :ninja:

  • Ob KLR oder Minikat ist doch wumpe


    Wichtig ist das irgendwas drin ist um die Steuer unten zu halten.
    Davon abgesehen das der mist eh nichts bringt ausser geldmacherei...
    Bei meinem Cab ham se für den twin-tec mist den Heizungsschlach zerschnitten und nen Kunststoff T-stk eingesetzt das jetzt mit den Jahren
    undicht wurde. :chainsaw: :sniper: :assault: :rocket:
    Hab ein stk Rohr eingesetzt und den Stecker blind gelegt.


  • Steueränderungsantrag. ... Den haben die auf dem Straßenverkehrsamt damals behalten.
    Von daher bringt ein gebrauchter KLR nix weil man die Anträge meines Wissens nach nicht einfach so bekommt.


    1. Jawohl, so läuft das ab, wenn man den nach dem Umbau umschreiben lässt.
    2. Nein, eben nicht, siehe oben, hat man die ABE, kann jeder TÜV den korrekten Einbau absegnen.


    Am Ende ist der Effekt der Gleiche, das SVA schreibt dann halt mit dem Anbaugutachten des TÜV um.

  • Macht nicht jedes stva. Daher sollte jeder vorher bei sich nachfragen. Bei mir zb gings nicht weswegen ich direkt nen neuen gekauft habe.

  • Wie shiets aus mit nem kat der Gleich um ruestet?
    Ware ja nur ne idee.
    aber nen KLR will ich auch nicht.
    Lieber nen Minikat ware mein kat nicht im eimer war da auch nen minikat dran aber was solls.

    来生愛
    format c:
    Die beste Loesung!


    Und ausgeloggt!
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    Audi 80 B4 MJ 92 2. Motor
    1. Motor 180Tkm Rip und 210Tkm Rip
    2. Motor angeblich 170Tkm nach Begutachtung der Pleullager Ehr 300Tkm Mal sehen wie lange noch

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