ZitatNein, es reichen die Unterlagen der Teile die der TÜV von deinem Fahrzeug abgenommen hat.....aber mit der Bedingung, beim nächsten Besuch bei der Zusallungsstelle eintragen zulassen.
Auf welche Zeitspanne bezieht sich das ! Das würd ja heißen , wenn ich erst in 5 Jahren wieder zur Zulassungstelle komme ...........!???