Unfall ...

  • der beifahrer hat doch keine Teilschuld...;)
    warum auch... 8|
    der Fahrer ist voll allein schuld :dead: ... wenn er seine karre ohne zutun, oder die von einem andern versenkt!!!! :cookie:
    wenn er zu schnell war... oder es nicht im griff hat, was soll der beifahere tun... :cursing:
    wenns nen Fahrschulkarren ist schauts anders aus :hmm: ... dann ist der Fahrlerer mit dran :stick: ... aber bei otto normalo nicht... :search:

    :pillepalle: :pillepalle: olle Zickige Audi 80 Zicke :whistling: :whistling:


    :search: :search: die kleine Zicke steht zum Verkauf... bei interesse PN an mich....:search: :search:
    :vain: Audi A6 Avant 3.2 FSI Stratosblau Perlefekt :sende:

  • Der Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich, wenn du z.b. mit abgefahrenen Reifen mit einem Fremden Auto fährst, musst du die Strafe zahlen obwohls ned dein Auto ist.
    Wenn du in deinem Auto beifahrer bist, und dein Kumpel den Wagen platt fährt ist er schuld.

  • http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/h/halterhaftung/


    ps.: beim beispiel reifen siehts so aus,dass fahrer & halter eins drauf bekommen können,ähnlich siehts mit flottenfahrzeugen,speditionen,mietwagen & so gedöns aus


    so fälle sind immer doof,als halter guckt man meist in die röhre,zumal oft auch private haftpflichtversicherung etc. grad bei thema auto gern auf durchgang schalten,wird meist auf kasko des halters abgeschoben


    mit glück macht deine teilkasko zumindest nen glasschaden für paar euros draus ;)

  • den schaden selber wohl net,aber ich mein,dass zumindest selbstbeteiligung & sogar SF-klassenverlust vom verursacher ausgeglichen werden müsst ?!


    ne andere sache wird wohl schmerzensgeld sein,wenn der andere mit drin sass & bsw. nen schleudertrauma,platzwunde oder sonstwas hat,da lohnt sich mal nach zu haken,auch wenns unter kumpels,familie etc. is ;)

  • nun hab ich den salat, seine mutter hat sich eingeschaltet und meint, sie würden nur 50% vom zeitwert zahlen, weil ich ihm den schlüssel gegeben habe und daher die halbe schuld habe..wie sieht das rechtlich aus? bullen haben wir nicht geholt, weil er eh nicht versichert ist auf die karre. die hat so nen versicherungstypen gefragt, der nach schlüsselnummer nun den restwert bestimmen will. bin mal gespannt, was dabei rauskommt. was denkt ihr? BJ92, Vollleder, 2.3NG, 200tkm, Verdeck 1 Jahr alt.


    gruß

  • Forder das gesamte Geld ein, er hats Auto kaputt gemacht, also zahlt er das gefälligst auch. Die Mutter soll froh sein, dass ihr beide noch lebt, die hat ja wohl ne Meise...


    Eure Freundschaft steht auf dem Spiel... denk drüber nach wie wichtig sie ist. Mein Bruder und sein Kumpel der in meinen 80er reingeknallt ist, sind glaub ich seitdem nicht mehr so dicke. Über 3000 muss er an uns blechen und dann nochmal > 1000 um seinen Führerschein neu zu machen.

  • Frag am Besten einen Anwalt wenn keine normale Lösung möglich ist, alles andere ist Spekulation.
    Ich denke zwar schon daß der Fahrer für den Schaden verantwortlich/haftbar ist, aber wenn er sich weigert ihn voll zu übernehmen wird es wohl auf einen Rechtstreit herauslaufen. Weiterhin sind Recht haben und letztendlich auch das Geld bekommen 2 unterschiedliche Paar Schuhe. Eventuell wird berücksichtigt ob Du den Fahrer beauftragt hast mit dem Wagen zu fahren oder ob er sich den Wagen ausgeliehen hat.
    Wenn jemand das Geld (und bei einem Auto ist das ja schon eine größere Summe) einfach nicht hat wirst Du auch mit Richterspruch zu Deinen Gunsten zumindest teilweise leer ausgehen oder lange warten müssen bis Du den gesamten Betrag hast.


    Eine wirklich schwierige Situation bei der wahrscheinlich entweder die Freundschaft in die Brüche geht oder Du auf einem Teil des Schadens sitzen bleibst.


    An dem Spruch mit Autos und Frauen verleiht man nicht ist schon etwas wahres dran.

  • es bringt dir wohl auch nichts, wirst keinen Cent sehen..


    Ich habe das Veinen versicherungsvertreter gefragt beim Abschluss der Haftpflicht.. Weil das auch einer der Fälle ist, gegen den ich gerne versichert wäre wenn ich schon eine Haftpflicht habe... Tja, nichts ist. Die Versicherung zahlt da keinen Cent. Und das beste: Anscheinend muss der Schadensverursacher auch keinen Cent bezahlen. Es gibt wohl kein Gesetz, welches jemanden verpflichtet Schaden an verliehenem Zeug zu übernehmen. Aber lass dir das ruhig nochmal von nem Anwalt erzählen, ist schon was her dass ich meine Haftpflicht abgeschlossen habe.


    Nimm die 50%, schreib die Freundschaft ab und sei froh überhaupt Geld bekommen zu haben. That's life..

  • Mal ein Beispiel von mir, in ähnlicher Form.
    Ich fuhr das Fahrzeug (Neuer Golf V) meines Vaters aus der Garage, durch den starken Wind schlug die Garagen-Tür zu und beschädigte die Stoßstange.
    Ohne zu zucken bezahlte meine Haftpflicht den Schaden. In seiner KFZ-Versicherung steht nur es als Fahrer.
    Nächstes Beispiel:
    Ich muss dazu sagen, das ich mit meinem Chef per Du bin.
    Mein Kaffeebecher kippte im Firmenwagen um und der Kaffee lief in die Elektronik und legte das Auto lahm.
    Abschleppen und Reparatur wurde wiedermal von meiner Haftpflicht bezahlt.
    Ich denke es liegt an der Versicherung, wie sie die Sachlage handhabt.
    Irgendwie gibt es da den Punkt "Genfälligkeitshandlungen", aber ich bin da leider kein Fachmann.
    Sprich doch einfach mal mit Deiner Versicherung, was Du für Möglichkeiten hast.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du auf dem Schaden sitzen bleiben sollst. Und 50% ist KEINE Alternative.
    Wenn es was zur Sache tut, will aber keine Werbung machen, ich bin bei der großen Deutschen Versicherung die mit A anfängt und mit z auffhört.


    P.S. Herzliches Beileid wegen dem schönem Auto und viel Glück das Du zu Deinem Recht kommst

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