Autoverkauf (Kaufvertrag)

  • Da ich nun mein 20v Coupe verkaufe, würde mich da interresieren wie das mit dem Kaufvertrag ist.
    Ich habe mir da ein Muster von der ADAC Seite runtergeladen und diesen ausgefüllt. Habe ich dann als Privatperson eine Gewährleistungspflicht ?. Wenn ja hab ich dann mit dem Vermerk Bastlerfahrzeug keine Gewährleistungspflicht mehr ?


    Vorhin hat ein Interresent angerufen und mich gefragt ob wir das ohne Kaufvertrag regeln können. Wie sieht es dann mit der Gewährleistungspflicht aus ? Kann mir dann irgentwie im Nachhinein " ans Bein gepinkelt" werden ?


    Ich bitte nur um Antworten die sich 100% ig mit der Rechtssituation bewusst sind. :sdanke:



    Mfg Andi,

  • Wenn einer das ohne Kaufvertrag regelt hat mir mal einer gesagt ist das es das beste ist was einem Passieren kann, da Geschäfte auch per Handschlag rechtsgültig sind. Das heisst dann soviel wie gekauft wie gesehen, zudem hat der Käufer dann nichts Schriftliches in der Hand womit er beweisen kann das ihn auf eventuelle Mängel hingewiesen hast oder eben auch nicht. Das einzige was man schon noch machen sollte ist sich den Perso zeigen lassen und evt die Nummer aufschreiben falls dir einer mal mit irgendwas will und du sagen kannst "dem hab ich den Wagen verkauft".


    Dann in jedem fall aber NUR Abgemeldet übergeben, weil sonst hast du sicher einige Probs an den Hacken hinterher :D

  • Aber: wenn Du ohne Kaufvertrag ein Auto verkäufst und der Käufer schlachtet das Teil aus und den Rest (Karosse incl. Fahrgestellnummer) entsorgt er im Wald..... was dann??


    Ich würde ein Auto ohne Kaufvertrag nicht verkaufen. Ich benutze immer die ADAC Kaufverträge und schreibe rein "Bastlerwagen zum Ausschlachten." Ob´s was hilft weiß ich nicht. Aber Gewährleistung wird bei Privatpersonen ja ausgeschlossen mit dem ADAC Kaufvertrag. Somit sollte das OK sein.


    Aber wenn Du auf Nummer sicher gehen willst: Anwalt fragen.

  • Kaufvertrag sollte schon sein, oder sieh zu, dass du genug Zeugen für den Verkauf hast.


    Als Privatperson kannst du keine Gewährleistung geben. Das kann man von dir normalerweise nicht erwarten, ein Händler hingegen weiß oder sollte wissen, was er verkauft :)
    Und bei gebrauchten Gegenständen wie beim Gebrauchtwagen, bekommst selbst vom Händler selten was, außer es ist was wirklich grobes.


    Die Sache ohne Kaufvertrag wär halt die, ich kann dir aus meiner Erfahrung erzählen, es ist schon nicht einmal vorgekommen, Auto wurde verkauft, Käufer hat das Auto kaputt gemacht, an Autobahnrastätte abgestellt. War natürlich abgemeldet. Polizei wird natürlich auf sowas aufmerksam, wenn ne zeitlang ein Auto ohne Schilder rumsteht. Mit der Fahrgestellnummer wurde der letzte Halter ermittelt.
    Joa bei wem stehn sie dann vor der Tür?
    Da kannst du gerne dem Käufer anrufen, aber wenn der dir bös kommt weiß der von nichts ;)
    Oder der Käufer macht dann Streß er will sein Geld usw.


    Daher finde ich es auch komisch, wenn der Käufer von sich aus keinen Vertrag will, weil so ohne könntest du ihm auch böses -> Auto wurde geklaut :D

    Audi 80 1.8S Typ89 90PS MKB: PM
    17Zoll Musketier | Supersport ESD | KW40/40 | BeckerGPS+Pioneer, 2Subs,2Amp, DSP
    Audi S4 Avant 2.2T C4 230PS MKB: AAN
    17Zoll RH | Eibach 35/30 | Kenwood, 6ch Amp, 2 Subs
    Audi TT 1.8T 8N 180PS MKB: AJQ
    18Zoll RH | Eibach/Bilstein | VR6 Front | Remus ESD | Kenwood, Bose
    Audi A6 2.0T C7 252PS

    Moderator
    Moderation für:
    "Scene Exclusiv"

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!