Da ich nun mein 20v Coupe verkaufe, würde mich da interresieren wie das mit dem Kaufvertrag ist.
Ich habe mir da ein Muster von der ADAC Seite runtergeladen und diesen ausgefüllt. Habe ich dann als Privatperson eine Gewährleistungspflicht ?. Wenn ja hab ich dann mit dem Vermerk Bastlerfahrzeug keine Gewährleistungspflicht mehr ?
Vorhin hat ein Interresent angerufen und mich gefragt ob wir das ohne Kaufvertrag regeln können. Wie sieht es dann mit der Gewährleistungspflicht aus ? Kann mir dann irgentwie im Nachhinein " ans Bein gepinkelt" werden ?
Ich bitte nur um Antworten die sich 100% ig mit der Rechtssituation bewusst sind.
Mfg Andi,