soo, ich komm vonner Anwältin und sie hat mir weniger Hoffnung gemacht als ich dachte...
Also:
Es ist gut das ich das Kennzeichen habe , aber scheiße das ich den Fahrer nicht erkannt habe...
Denn:
Der Halter bekommt ne Meldung von der Versicher. das er sich zum Vorwurf äussern soll.
Dafür hat er 10 Tage Zeit.
Sollte er dies nicht tun bekommt er eine 2. Frist von weiteren 10 Tagen.
Sollte er dann immernoch nichts sagen , wird mein Wort geglaubt und alles ist gut ...
Sollte er aber nach z.b. insg. 19 Tagen sagen das er nicht selber gefahren ist , sondern jemand anders geht der Mist los...
Mal angenommen er sagt :" hmm , ich weiss nicht genau wer gefahren ist ... an dem Wochenende hatten 3 leute (Schwager ; Sohn und Tochter) das kfz und es kann kein Fahrer eindeutig ermittelt werden , bleibe ich auf allen Kosten sitzen...
Gutachter Anwalt und Schaden...
Nun hoffe ich das die Grünen mir morgen mitteilen das sie den Fahrer ermittelt haben , bzw den Halter bereits vernommen haben oder er zur vernehmung geladen ist...
Zum kotzen ist das ...
Es gibt in De keine "Halterhaftung"
iss doch kacke sowas...
wenn ich mein auto verleihe und der lässt sich mit 100 iner stadt knipsen... ich sage dann ich bin net gefahren weiss aber nimmer wer das war, dann muss ich doch aber auch die Strafe zahlen oder?
Man man man , hoffe das geht gut