Beiträge von gabbamaxi

    Da hat der Thomas schon recht! ;)


    Für das Geld könnte es durchaus ein Schnäppchen sein, wenn der Zustand in etwa der Beschreibung entspricht.
    Wirklich gute Coupes zu finden (egal ob volle Hütte oder Kassengestell) ist inzwischen leider schwer geworden.


    Das von mir genannte Zeug gabs ja damals alles original ab Werk... Sonderausstattung ;)
    Neuer TÜV muss leider nichts heißen. Achte einfach darauf, dass alles intakt und ohne auffällige Poltergeräusche erscheint.


    Ersatzteile können mal günstiger und mal teurer sein, kommt immer drauf an wo du sie beziehst. Allerdings sind Teile für den V6 immer teurer als für einen Vierzylinder.
    Gerade Coupe-spezifische Teile (z.B. Türen, -Verkleidungen, Heckklappen, Rückleuchten etc.) sind teurer - weil seltener vorhanden - als von einer stinknormalen Limo.


    ...denk an die Bilder ;)

    Schwarzes Sportleder mit Sitzheizung, Bordcomputer mit Autocheck, (Glas-)Schiebedach und ein Drei-Speichen-Sportlenkrad oder 17" Bolero-Felgen wären z. B. so "Zuckerl" die ihn ziemlich aufwerten würden.
    Welche Farbe hat er denn eigentlich?


    Bei der Probefahrt musst Du auf intakte Achslagerungen achten, aber das wirst spätestens bei schlechten Straßen merken oder wenn du über abgesenkte Gullideckel fährst.


    Ich wünsch Dir viel Glück & Freude bei der Besichtigung, am besten machst ein paar Bilder und stellst sie hier rein :thumbup:


    Greetz

    Servus,


    vorab will ich nur kurz sagen: Es gibt kein Coupe B4, Coupe's sind immer Typ89, egal ob sie die B3- oder B4-Front haben. Die Front ist baujahrbedingt, dennoch bleibt das Coupe ein Typ89.


    Ansonsten wäre für eine (Ver-)Kaufberatung noch gut zu wissen, was das gute Stück denn an Ausstattung vorweisen kann?
    Vielleicht kannst Du hier ja ein paar Bilder hochladen.


    Einen alternativen Anbieter für solche "Liebhaber" Coupes gibt's nicht wirklich, ich würde grundsätzlich einfach im Internet nach brauchbaren, interessanten Fahrzeugen suchen.


    Greetz Maxi

    Hab das nicht böse aufgefast. Es ist halt nur deprimierend. Reparieren ist an sich ja nicht das Problem, aber alles gleich zu ANFANG!? Das kotzt mich an und nimmt mir jegliche Motivation.


    Da würde es mir wahrscheinlich genauso gehen, aber dafür hast dann (schätzungsweise) erstmal deine Ruhe.
    Kaputtgehen kann bei so einem alten Auto natürlich immer was.

    Aber alles auf einmal, innerhalb weniger Tage ist mehr als frustrierend.



    Danke für die "aufmunternden" Worte. Das macht Mut.


    Sorry, war echt nicht böse gemeint, :ssorry:
    Aber ich kann dich gerne aufmuntern, wenn Du in den Sauren Apfel beißt und den Wagen behältst und alles reparierst, wirst noch lange "Freude" daran haben bzw. ein einfaches Auto (im Sinne von überschaubarer Technik ohne unnötige Elektonik) das dich zuverlässig von A nach B bringt :)


    Kommt jetzt ganz drauf an was du dafür gelöhnt hast. Wenn er richtig billig war und du jetzt alles richtest was zu machen ist fährst du unterm Strich bestimmt immer noch sehr günstig Auto - vorausgesetzt Du behältst ihn mindestens eine TÜV-Periode oder kannst ihn dementsprechend hochpreisig weiterveräußern.

    - die VA besteht nunmal aus Verschleißteilen, die grade bei nem Rentnerauto mit so wenig KM jetzt fällig sind
    - Lenkstockschalter geht bei jedem 80er irgendwann über den Jordan
    - kalte Lötstellen sind bei den meisten alten Autos irgendwann ein Problem
    - auch unrunder Motorlauf oder Leistungsverlust/-aussetzer können jeden mit so alten Gurken mal treffen


    bzgl. der Heizung wird's sicher der Wärmetauscher sein. Da freut sich auch jeder 80er Fahrer mal drauf den zu tauschen - und dabei das ganze A-Brett auszubauen... :crazy:


    und genau aus diesen Gründen würde ich mir NIE ein Rentnerauto in dem alter mit SO wenig KM kaufen. Lieber einen mit 300 Tausend der schon durchrepariert ist :thumbup: ;)

    Über die Existenz der D11 Bezeichnung braucht man hier nicht diskutieren... führt doch zu nichts.
    Es gibt mittlerweile auch im Audi/VW Autohaus genug Mitarbeiter, die mit den Bezeichnungen Audi 80 und 100 nichts anfangen können und wenn man dann noch mit einem S4 C4 ankommt ist alles zu spät :) (dürfte ähnlich beim S2 dort laufen).


    Frage kann aber klar beantwortet werden, es gab keinen Serien Audi 80 mit V8. Nur Umbauten bzw. Fahrzeuge von Tunern oder eventuelle Studien in versteckten Entwicklerräumen.


    Da hat mir ein Bekannter neulich auch eine eher traurige Geschichte erzählt.
    Er wollte für seinen S2 bei Audi ein Ersatzteil kaufen, daraufhin der Audi-Mitarbeiter nur: "Einen Audi S2 gibt es nicht! Der A2 wurde nämlich nie als S-Variante gebaut..." :dash:


    so einen (Ferrari) Dino/246 hat der Vater meines Nachbarn seit 1999... wenn man denkt, was das Auto damals gekostet hat, und was es heute kostet... irre! :thumbup: 8|


    logisch, alles eine Frage der Pflege, siehe quattro-cruiser's Audi 90 Typ89 quattro mit über 800.000 km, der wird gehegt und gepflegt ohne Ende und das sieht man ihm auch an :thumbup: ich glaub ich kenn keinen besseren... ;)


    dann mal ein Lob an den neuen Besitzer deines 44ers für die Erhaltung, ein cooles Kennzeichen is noch dazu drauf :thumbup:


    dann müss ma uns für nächstes Jahr eben was "sichereres" einfallen lassen :P :D wie kann man denn eine Couch hassen?!^^ ich glaub da spricht eher der Neid der Verfrorenen :D :phat:

    An das hab ich auch gedacht mit der Coach :phat:
    ich stand mal schräg gegenüber von euch mal nebeneuch mal im Zelt War von halb 9 bis 4 dort


    kalt wars
    seit Samstag leide ich unter der alljährlichen quattro Erkältung :sshithappens:



    Ach, der schwarze Typ44 is dein alter? Der is ja wirklich noch richtig schön! :thumbup:
    Wir haben schon gesagt, eigentlich ist der auch zu schade fürn Kessel in dem Zustand.


    Aber wie du schon sagtest, immerhin wird er vernünftig und gekonnt bewegt ;)


    ich muss auch sagen, sehr sehr geil wars,
    auch hier nochmal danke an Stefan dass er uns so schnell und unkompliziert noch ein Zimmer mit Frühstück organisiert hat ;) :thumbup:


    "zerstört" is leider wieder viel worden, bzw. gabs leider viele Blechschäden, aber waren ja nicht meine Autos^^


    und ja, auf unserer Ledercouch inkl. Heizstrahler wars kuschlig warm während es geschneit hat :phat: da waren uns glaub ich a paar Leute neidig drum :P :D


    auf alle Fälle a geiles Treffen, coole Leute kennengelernt und wieder viele alte Leute getroffen.
    Freu mich auf 2017 !! :)


    Stefan, viel Glück mit deine Lose, wenn da Lottoschein mit 6 richtige scho nix worn is :D

    ich greif das Thema nochmal auf...


    wenn ich ein betriebsunfähiges und nicht zugelassenes Auto mit einem anderen Auto ca. 8 km abschleppen will, muss dann das abgeschleppte Auto zwingend zugelassen sein?


    Hab in nem anderen Forum nämlich das hier gefunden:


    Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur


    - Behebung der Betriebsunfähigkeit,
    - Verwertung des Fahrzeuges,
    - Vernichtung des Fahrzeuges.


    Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Ist die Entfernung zu gross, muss das Kfz verladen werden.


    Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO. Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.



    Grundsätze:


    Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.
    Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn") benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten") braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.


    Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausrechend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen ... (vgl. § 43 StVZO: Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen).


    Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens ganz oder teilweise nicht vor, so handelt es sich um ein "Schleppen" oder um normalen Anhängerbetrieb.




    :arrow: Kann das irgendwer rechtlich belegen? Bin da nämlich noch nicht wirklich fündig geworden.