Nur mal ein Hinweis.
Privat zu Privat. Da ist nix mit gekauft wie gesehen. Auch eine Privatverkäufer MUSS, wenn Mängel verschwiegen wurden, das was er verkauft hat zurück nehmen. Dieser Dünsch der bei Ebay etc. immer unten ran geschrieben wird "keine Rücknahme, da Privatverkauf" blabla, ist reiner Käse. Deswegen macht man auch einen Kaufvertrag in dem bekannte Mängel festgehalten werden. Sicherlich ist immer im Einzelfall zu Klären, ob der Mangel etc. dem Verkäufer bekannt war, wenns drauf an kommt. Ich hätte beispielsweise meinen 90er, als das Drama mit dem Kühler war, den Karren sofort zurück bringen können. Das Problem mit dem überkochenden Kühler war laut Verkäufer behoben. Was es nicht war. Hab ich auch schön in den Kaufvertrag geschrieben. Den Kühler hab ich mir dann auch vom Verkäufer bezahlen lassen.
Auch in diesem Fall, wenn er vermeindlich nicht wusste, dass dies ein technisch schwerer Mangel ist, wette ich, dass er Rechtlich ganz schlechte Karten hätte. Die Bombenleger haben den Mist ja schließlich auch verbrochen.
MfG Steffen
Bei Privat zu Privat gibt es generell nicht die Beweislastumkehr.
Bei Privat zu Privat muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei Kauf schon vorhanden war
und/oder arglistig verschwiegen wurde.
Vergl. §434 BGB - dies aber auch mit Einschränkungen (siehe z.B. § 275 ...).
Kurzum, wenn man nicht die schriftliche Bestätigung und/oder Zeugen hat,
wo der Verkäufer zugesichert hat, dass das Kühlsystem repariert wurde
und nachgewiesen werden kann, dass das Kühlsystem bei Kauf defekt war.
Erst dann, geht es gegen den Verkäufer.
Bis dahin, muss man als Käufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf war.
Ein sehr komplexes Thema, gerade bei Gebrauchtgütern - gerade diese, wenn sie geringwertig sind (unter 12.000 EUR).
Das endet vor Gericht meist mit peinlichen Vergleichen für beide Seiten.
Meine Empfehlung: geringe Gebrauchtgüter nur als Bastlerware/Teileträger zu verkaufen; den Käufer offen sämtliche Mängel mitteilen,
und bei Verdacht, der Käufer könnte die Sache gegen einen wenden
auf den Verkauf verzichten.
Ebenso andersrum ... wer bemerkt, dass er getäuscht werden soll
auf den Kauf besser verzichten.
Rechtlich kommt man bei geringen Sachwerten immer schnell in die Sackgasse
hier freuen sich nur die Rechtsanwälte
die Urteile bleiben ergebnislos.