Beiträge von littleporker-fan

    Deine Preisidee ohne irgendwelcher Felgen, nur auf den Winterreifen wären jetzt noch interessant.
    Und was Du evtl. für die Boleros als zusätzliche Option verlangen würdest (inkl. Kraftwagen)


    Dazu noch was die letzte Wartungshistorie gewesen ist - soweit diese Nachweisbar ist ...
    (letzter Service
    letzter TÜV
    letzter Klimaservice
    letzter Zahnriemenwechsel (evtl. wo und was für Material verbaut wurde - inkl. Wasserpumpe? Dichtungen? - zugegeben ist beim Vierzylinder kein großer Akt aber würde mich persönlich interessieren)
    letzte Reparaturen
    und ob nicht wirklich etwas aussteht)


    Spontan weckt der Wagen jetzt bei mir schon eine gewisse Begehrlichkeit ... ist eine Fahrzeugkombination die so eben nicht an jeder Ecke steht
    - eben ganz was anderes als diese Opa-Velour + Sparhamster-Ausstattungen ...

    BMW Vierzylinder Vierventiler:


    S14B20 = BMW 320iS E30 ....................... 192 PS 1987-1989
    S14B23 = BMW M3 E30 .......................... 195 PS, 200 PS, 215 PS 1986-1989
    S14B23 Evo = BMW M3 Evo II E30 ............. 220 PS 1987-1988
    S14B25 Sport Evo = BMW M3 Sport Evo E30 . 238 PS 1990



    M42B18 = BMW 318iS E30 ..................... 136 PS 1989-1992 Kurioserweise hat der Zweiventiler (M40) auf dem dieser Vierventiler basiert Zahnriemen - während sämtliche Vierventiler Steuerkette haben
    M42B18 = BMW 318iS, 318ti Compact E36 . 140 PS 1991-1995 - wurde nur im ersten Modelljahr des Compact verbaut!


    M44B19 = BMW 318iS, 318ti Compact, Z3 1.9 . 140 PS 1994-2000


    Bis zu diesem Zeitpunkt gab es als Standard-Vierzylinder von BMW nur Zweiventiler (M10, M40, M43),


    Ab 2001 wurden die N40 und N42 (mit Valvetronic) eingeführt, die ab diesem Zeitpunkt allesamt dann Vierventiler waren.


    Falls das BMW 318Ci E46 Cabrio ein frühe Version ist (Bj. -2001) hat er 118 PS und ist lediglich ein Zweiventiler (M43TU B19),
    falls es eine späte Version ist (Bj. 2001-2004) ist es ein N42B20 - ein Zweiliter Vierventiler mit 143 PS.


    Alle BMW Vierzylinder hatten so ihre Problemchen, die einen weniger, die anderen mehr. Sei es Verschlammung, Kettenprobleme, Ventile etc.
    Zwar nie außerordentliche oder gravierende - aber wie bei jedem anderen Hersteller und Motor gibt es hin und wieder Probleme und Problemchen. Gerade die M40 haben nicht den allerbesten Leumund.

    Du wirst ja eine gewisse Preisidee haben ...


    Außerdem wären (weitere) Bilder interessant. Gerade vom Fahrersitz etc.
    und was und wo alles nachgerüstet wurde.


    Da die meiste Sonderausstattung ab Werk dabei ist
    und nicht nachgerüstet (für Originalitätsfanatiker wie ich einer bin: nicht gebastelt) wurde,
    hat der Wagen auch einen erheblich größeren Reiz für gewisse Gruppen, die bei einem ABK ansonsten gar nicht erst zum suchen anfangen würden
    und damit eventuell -wenn das Interesse weckt - auch einen Mehrwert als irgendeine *sorry* Bastelwastel-Schaluppe oder dem Opi-Kassengestell, dass der Sammler auch noch in 50 Jahren aus irgendeiner vergessenen Garage retten kann ...


    Wobei ich 250.000 km schon wieder eher kritisch sehe ...
    aber es wäre interessant den Wagen wirklich einmal auf Bildern zu sehen (die Dokumentation des Wagens habe ich gesichtet ... reicht aber nur für einen sehr oberflächlichen Eindruck).

    Die Motoren haben im Internet einen eher schlechten Ruf - einfach hier im Forum mal die Suche benutzen oder etwas in den Kaufberatungen stöbern. Das deckt sich auch mit anderen Audi- und allgemeinen Automobil-Foren.


    Ich persönlich kann das nicht bestätigen: ich habe seit 2009 ein Audi Cabrio mit dem 2,6 Liter V6 (und seit diesem Jahr ein Audi A4 mit der 2,8 Liter Maschine)
    und hatte mit dem Antrieb nicht ein einziges Problem.
    Ich bin allerdings bei der Wartung extrem penibel und fahre das Cabrio nur als Gleiter. Also weder besonderer Leistungseinsatz noch irgendwelche "Motorsportlichen" Aktivitäten etc.


    Auch die Mechaniker, mit denen ich zu tun habe (allesamt nicht sehr Internet-affin), haben bei den Motoren (Audi V6 12V) nur gute Erfahrungen gesammelt. Lediglich dass sie eben, ´Moderne-V6-typisch´, recht verbaut sind bei größeren Wartungsarbeiten (Gerade vorne: Bereich rund um Nockenwellenantrieb, Thermostat, Wasserpumpe usw).


    Das Cabrio ist zwar ein Schalter aber ich bin den Motor auch schon ein paar mal mit Automatik zur Probe gefahren (Audi Coupé, Audi 100, Audi A6 C4 usw):
    der Wagen bleibt souverän und harmoniert auch gut zwischen Maschine und Automaten,
    ein Sportler ist die Maschine ja so und so nicht
    - man muss natürlich alte Automaten mögen. Mit Tiptronic oder gar aktuellen Direktschaltgetrieben etc. haben diese Wandler ja gar nichts gemein.
    Mir persönlich wäre die Kombination zu "altbacken" und "abgestanden" - für einen Audi einfach zu viel Mercedes.
    Hinzu kommt noch, dass man auch den Schaltwagen recht schaltfaul bewegen kann - also einen Gang überspringen ist kein Problem.
    Oder z.B. auch bei gemächlicher Überlandfahrt bei einer Tempo 60-Zone im Fünften zu bleiben und nach Freigabe wieder auf 100 im Fünften zu beschleunigen: bei den Motoren (2,6 + 2,8 ) ist das kein Problem, wenn man es nicht eilig hat.


    Ich würde einen solchen Wagen (2,6 + Automat) einfach mal probefahren: egal ob das ein 100, Coupé, Cabrio oder früher A4 ist; einfach nur um einmal rauszufinden, ob einem die Kombination überhaupt zusagt.


    Die Suche wird mit großer Sicherheit so und so länger dauern, da der Pflegezustand gerade bei den Modellen nicht der Beste ist - es ist kein großes Problem -selbst bei größeren Wartungen- den Zeitwert in den Wagen zu investieren,
    was viele Eigner ermuntert, den Wagen einfach runterzufahren ...
    wer einen wirklich Guten hat, gibt ihn selten wieder her.
    Ich würde mich auf die Wiederverkäufer- und Exportwagen der Markenhändler (v.a. VW/Audi, BMW und Mercedes) konzentrieren und hoffen, dass dort ein brauchbares Erst-/Zweithand-Fahrzeug auftaucht.

    Nur meine Meinung: mit so einer Schlurre würde ich ehrlich gesagt nicht fahren wollen.


    1. hätte ich Ängste, ob ich ankomme - der Wagen sieht nach sieben HU-Nachprüfungen aus, inkl. Gnaden-Tüv, dass derjenige endlich verschwindet
    2. sieht der Wagen aus, als ob sich die letzten neun Vorbesitzer sich niemals um die Grotte gekümmert haben
    3. würde ich mit so einem Desaster mich nirgends blicken lassen - desweiteren: hat der Wagen eine ähnliche Innenwirkung wie außen, hätte ich Angst, dass ich mir irgendwelche schwerwiegenden Noxen darin einhandeln könnte ...


    so trostlos ist die Quattro-Landschaft ja auch wieder nicht, dass man sich so ein Ungetüm aufs Grundstück stellen sollte ...

    Das beste wäre der ´richtige´ VAG Reparaturleitfaden.


    - Das "Jetzt helfe ich mir selbst" ist sehr allgemein gehalten, es wird jede Sektion (Motor, Getriebe, Lenkung, Fahrwerk, Abgasanlage, Innenraum, Elektrik, Schalter) angegangen und erklärt.
    Inkl. kleiner Fehlerdiagnose-Hilfe: ´Das funktioniert nicht - das könnte es sein´.
    Das Buch geht aber nicht allzu in die Tiefe, will heißen: für eine Motorüberholung ist es höchstens ergänzend zu verwenden oder generell bei größeren Arbeiten: solche Arbeiten werden zu abgehackt und zu kompress erklärt, teilweise soweit, dass es einem Laien nichts bringt. Gerade in Verbindung mit Problemen mit der Einspritzung/Vergaser - da bekommt man nur Hilfestellung, wenn es sich um einfache Fehler handelt und die Systeme werden jeweils nur grob in ihrer Funktionsweise erklärt ...
    Einige kompliziertere Arbeiten werden dazu noch komplett ausgenommen (z.B. Automatik und Klima).
    Insgesamt aber ein sehr brauchbares Nachschlagewerk mit dem besten Inhaltsverzeichnis der drei Bücher. Gerade bei kleinen Arbeiten nett bebildert und liefert bei solchen Arbeiten auch gute Hilfestellungen. Also eine Kaufempfehlung, auch wenn es bei "größere"n Arbeiten meist nichts mehr bringt ...


    - Das Bucheli und das "So wirds gemacht" ist sehr viel Technik-affiner, gerade im Hinblick der Motor-Mechanik bzw. wenn man die Maschine zerlegen, überholen, reparieren will. Im Thema Getriebe, Einspritzung/Vergaser sacken die beiden Bücher aber bereits wieder etwas ab ...
    aber gerade Mechanik und beim Zerlegen helfen die Bücher wesentlich besser als das "Jetzt helfe ich mir selbst". Die Hilfsstellungen sind aber bei den Büchern weniger ausgeprägt. Insgesamt ist das Bucheli und das So wirds gemacht so ähnlich, das man auf eines der beiden verzichten kann. Gegenüber dem "Jetzt helfe ich mir selbst" sind bei den beiden Büchern z.B. der Innenraum aber auch Karosseriearbeiten weniger stark erklärt. Es wird hier stark auf Motor, Antrieb und allgemeine Elektrik samt Stromplänen wert gelegt (aber bei weitem nicht so ausführlich wie die VAG Leitfäden)


    Ich weiß nicht obs auf Amazon eine Leseprobe von den Büchern gibt. Das "Jetzt helfe ich mir selbst" finde ich recht nützlich - es bringt einem bei ´Hardcore´-Aufgaben zwar nichts aber durch die Übersichtlichkeit, den vielen Tabellen und Hilfsstellungen möchte ich es eigentlich nicht missen. Das was bei den Konkurrenten oft in mühsamer Sucherei endet, hat man bei dem Buch einfach mit einem Wimpernschlag gefunden. Eine klare Kaufempfehlung.


    Wer bei seinem Auto tiefer gehen will (und kann) und eine ´richtige´ Reparaturanleitung will und braucht (gerade im Hinblick Motor) sollte sich zusätzlich das Bucheli oder das "So wirds gemacht" ansehen. Hier braucht man aber eben nicht beide.
    Gerade beim Thema Getriebe, Automatikgetriebe, Klima, Klimaautomatik, Grundlegende Elektrik (Kabelbäume für Zusatzausstattungen) etc. gehen aber allesamt nicht großartig in die Tiefe - da hilft dann nur Internet bzw. teilweise der richtige VAG-Leitfaden.

    Ein SD hat nach Steuerformel 1.826 ccm (steht dann so im Fahrzeugschein)
    und effektiv einen 1.847 ccm Hubraum.
    Warum der SD nichts bekommt liegt an der Mischung aus seiner prähistorischen KE-Jetronic in Verbindung mit dem Fehlen eines Aktivkohlefilters (wie es z.B. die damaligen Porsche-Modelle mit Ausnahme der 928 hatten - die deshalb auch alle Euro 2 erreichen. Sogar ganz ohne KLR, Minikat etc.. Bei denen reicht eine Umschlüsselung, wenn sie ab Werk das hatten).


    Aber das ganz nur nebenbei ...



    Da Du ja einen 3A in Deinem Fahrzeug hast. Hier ist eine Umrüstung zu Euro 2 ohne Probleme möglich.

    Ist nur ein Abgleich ob man selbst oder das Fahrzeug auf einer Fahndungsliste steht (oder gleich beide ...).


    Das Streifenwagenbesatzungen in vielen Revieren eine gewisse ´Erfolgsquote´ und ein gewisses Abschreckungspotential aufbauen sollen und müssen
    und dazu angehalten werden, ist ein offenes Geheimnis. In den Revieren herrscht ein ziemlicher Druck - jeder will durch Erfolg in ein gemütliches Revier oder will sich durch Erfolge in dem Revier behaupten
    - wer versagt kommt in die Bereitschaft (zurück) oder läuft Gefahr in ein Problemviertel abgeschoben zu werden ...


    Und die Erfolgsquote ist am Besten messbar an der Anzahl von besoffenen Lenkern - die mag keiner und die haben auch keine Lobby. Kann man also ohne schlechte Gedanken in seine Trophäenliste eintragen.

    Das ist ein Irrtum.


    Bei der grünen Plakette geht es rein um den Schadstoffschlüssel - nicht um die steuerliche Kat-Zuordnung.


    Und bei den Schadstoffschlüsseln gibt's gerade bei Exoten und Nachrüstsystemen einige nette Ausnahmen:


    - zum Beispiel die BMW-Alpina E34 / E32 mit dem 3,5 Liter Reihensechser (254 PS) und serienmäßigen Katalysator. Dessen Schlüsselnummer 03 wird zwar als G-Kat EUR1 versteuert (= 529,- EUR Jahressteuer)
    aber diese G-Kats mit der Schlüsselnummer 03 bekommen keine grüne Plakette :D
    Wurden damals anscheinend übersehen, der Schadstoffschlüssel 03 ist recht selten.



    - und es geht auch anders rum: z.B. bei frühen, nachgerüsteten Magermix-Systemen ohne Lambdaregelung. Diese wurden unter Schlüsselnummer 77 eingetragen.
    Im Schadstoffschlüssel 77 liefen und laufen auch sehr viele G-Kat (EUR1)-Nachrüstungen mit Lambdaregelung ... und somit wurde beschlossen, dass auch die Schlüsselnummer 77 die grüne Plakette erhält. Unabhängig davon ob das Nachrüstsystem nur U-Kat erfüllt oder G-Kat (EUR 1)


    Auch typisch ist der US-Kat (Schadstoffschlüssel 01 und 02), quasi der G-Kat-Vorläufer ... auch hier sind einige Exoten dabei, die als U-Kat eingestuft sind und entsprechend Steuern bezahlen, als ob sie keinen Katalysator hätten
    - aber die Schlüsselnummern 01 und 02 erhalten ebenfalls die Grüne Plakette.



    Also gerade bei frühen Fahrzeugen mit Katalysatorlösungen ab Werk (Grob: bis Baujahre 1985/1986/1987, je nach Hersteller)
    und vor allem frühen Nachrüstsystemen lohnt eine Kontrolle der Schlüsselnummer. Da darf einiges fahren, womit man eigentlich nicht gerechnet hat.

    Man braucht dazu keinen Anwalt - eigentlich nur z.B. eine Polizeidienststelle und dort eine Anzeige gegen den Betreffenden erstatten.


    Wie ich schon geschrieben habe, §186 ist ein schmaler Grad zwischen der Meinungsfreiheit und eben jener Verleumdung:

    "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Also wenn man es schriftlich hinterlässt, ist es sogar noch strafverschärfend, falls es zu einer Verurteilung kommt.


    Wie ich ebenfalls schon geschrieben habe, würde ich mit so etwas sehr vorsichtig sein. Unter anderem ein Grund, warum viele Foren automatisch Adressen und Namen zensieren, wenn Streitfälle etc. in Foren öffentlich gemacht werden - weil es eben für alle (d.h. auch für diejenigen, die diese ´Meinungsfreiheit´ bzw. Verleumdung weiter verbreiten) sehr teuer werden kann.

    Sam


    in Deinem Absatz geht es ausschließlich um eine Fahrt mit abgestempelten Kennzeichen - das hat nichts mit dem Kurzzeitkennzeichen an sich zu tun.


    ----


    Die Änderungen sind:


    - das Kurzzeitkennzeichen darf nur noch an nicht zugelassenen Fahrzeugen für Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
    Also der Passus Prüfungsfahrt entfällt.


    Eine Probefahrt ist per Definition eine Fahrt zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern.


    Eine Überführungsfahrt ist per Definition eine Fahrt zur Verbringung eines Kraftfahrzeuges an einen anderen Ort, vor allem von der Herstellungs- zur Verkaufsstätte, bei Eigentumswechsel oder der Veränderung des Einstellortes sowie Fahrt zum Zwecke des Abschleppens eines Kfz (vgl. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).


    Die dann entfallene Prüfungsfahrt ist per Definition eine Fahrt zur Feststellung der Fahreigenschaften und/oder der Bau- und Betriebsart des Kraftfahrzeuges (§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).


    Man sollte also bei einer Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen den richtigen Satz auswendig lernen, was man gerade mit dem Kennzeichen anstellt.



    Voraussetzungen für die Zuteilung:
    - wie bisher: Vorlage einer Versicherungsbestätigung


    - die bereits schon von einigen Zulassungsstellen in die Praxis umgesetzte Eintragung der geforderten Daten durch die Zulassungsstelle. Die Daten können also nicht mehr vor Ort individuell eingetragen werden.


    - und: Für das Fahrzeug ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen.


    Ist das Fahrzeug nicht mangelfrei, dürfen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle und zurück auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in der nächstgelegenen geeigneten Einrichtung durchgeführt werden, sofern das Fahrzeug nicht als verkehrsunsicher eingestuft wird.
    Diese Fahrten dürfen im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden
    .


    Wie der zweite Passus behandelt wird und wie das kenntlich gemacht wird, dass mit dem Fahrzeug ohne TÜV nur diese Fahrten gemacht werden (dürften) ... das wird spannend. Gerade auch, wie man vorab fest stellt, ob das Fahrzeug verkehrsunsicher ist ...
    rechtsdeutsch heißt das nämlich jetzt so: mit Anhänger o.ä. zur Prüfstelle und nachweisen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und im Anschluss bekommt man das KZK und kann dann eingeschränkt damit zur Werkstatt und zum TÜV ...
    an dem zweiten Passus wird noch gearbeitet. Die Änderung bzw. der Unfug soll am 01.04.2015 in Kraft treten.


    Weitere Änderungen:


    -Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dürfen nur Fahrten durchgeführt werden, die mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Diese Fahrten sind zulässig bis zur
    nächsten Begutachtungsstelle in dem Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen zugeteilt wurde, oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk.


    Die einzige positive Änderung:
    - zuständige Behörde: Der Antrag ist bei der Zulassungsstelle des Wohnorts oder bei der Zulassungsstelle des Fahrzeugstandortes zu stellen.


    Stand: Oktober 2014, Quelle ADAC - der wie von mir schon geschrieben, diesen Unsinn mit unterstützt. Was mich aber inzwischen nicht verwundert.



    Der gesamte Kram wird weiterhin das Kennzeichen zusätzlich massiv verteuern - man geht inzwischen von einer Verdoppelung der Kosten aus
    zusätzlich mit einem Einbruch der Zuteilungen um ca. ein Viertel bis ein Drittel ...
    Kurzum: das wird empfindlich teurer werden. Wahrscheinlich werden die Verluste weiterhin auch auf andere Zulassungskosten (Wunschkennzeichen etc) abgewickelt werden.
    Von einem gewissen organisatorischen Chaos wegen den Kzk-Fahrten mit/ohne TÜV gar nicht erst zu sprechen ...

    ... so wie ich im Frühjahr den Audi 90 in Bonn holte ... verbunden mit einem Kurzurlaub in der ehemaligen Bundeshauptstadt.


    Navi rein - Akku natürlich leer - mit der restlichen Kraft noch das Hotel eingetippst ...
    gehen die beiden Zigarettenanzünder im braven Audi 90 nicht. Sicherungen geprüft ... alles in Ordnung ...
    verdammt!


    Zum Glück hatte die alte Dame = Erstbesitzerin einen Haufen alter Karten im Handschuhfach hinterlassen,
    meine Beifahrerin einen kurzen Kursus in Kartenkunde mit Kartenmaterial aus den 1980ern gegeben
    und rein in die Bonner Innenstadt, die sich seitdem nicht nennenswert verändert hatte


    ... ging daher recht gut. Das Ziel kurz eingekreist, da es inzwischen einige Einbahnstraßen gibt, die es damals nicht gab
    und gefunden
    und dann bei der späteren Stadterkundung wieder mal fest gestellt, das Karten doch handlicher sind als irgendwelche Geräte (ja, ich kann mit Mobiltelefonen nichts anfangen ...).



    Zurück zum Thema: ich habe zwei Garmin Nüvis (einmal 2011, einmal 2013 - Modelle weiß ich nicht auswendig) und bin eigentlich recht zufrieden mit den Geräten.

    Es gibt mehr Formen als Diktatur und Demokratie ...


    ... z.B. die Plutokratie


    und wenn man dann so sieht, wer alles hinter solcher Änderungen steht und wer es bewirkt, dass sie klammheimlich durchgesetzt werden ...
    (könnte ja wieder die ein oder andere Neuwagenfinanzierung dabei rausschauen, wenn man solche Kennzeichen zur Sinnlosigkeit verdonnert.)


    Gerade bei diesen Ausschüssen, wo zwanzig Leute in irgendwelchen Arbeitsgemeinschaften Vorschläge einbringen,
    und diese Vorschläge von sechzehn Leuten = der Ausschuss, durchgewunken werden ...


    Über solche Gesetzesänderungen bestimmen dann sechsunddreißig Personen ... in Zahlen: 36 Leute.
    Demokratisch? Ja ... kommt halt auf den eigenen Standpunkt bzw. der eigenen Sinnstiftung an ...

    Das stimmt nicht.


    Bei 120.000 Unterschriften geht das ganze von der freien Internetplattform openpetition.de aus direkt an die betreffende Stelle,
    ohne ein zutun des Initiators.


    Wenn die Beteiligung darunter liegt, bekommt der Petitionseröffner auf Wunsch die Unterschriften und kann sie selbst an der betreffenden Stelle einbringen.
    Es stehen inzwischen einige relativ starke Gemeinschaften dahinter, die sich darum kümmern, dass es dazu auch kommt - z.B. die NVG (Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft).


    Über Erfolg oder Nichterfolg entscheidet es übrigens so und so nicht.



    Sinn macht die Sache aber, da diese Änderung im kleinen, geheimen und nebenher durchgewunken wurde,
    selbst Mitglieder und Ausschüsse die direkt davon betroffen sind, wie Carsten Müller (MdB) -Vorsitzender des Parlamentskreises „Automobiles Kulturgut“- wurden erst durch die Petition auf die Änderung aufmerksam ...



    Problem ist halt, dass man keinen größeren Auto-Lobby-Club mit ins Boot holen kann - die meisten sind dort für die Änderung (z.B. der ADAC) oder sind nicht bereit eine Position zu beziehen. Dafür sind aber inzwischen einige Medien darauf Aufmerksam geworden - z.B. die Oldtimer Markt/Oldtimer Praxis und nicht zuletzt das Spiegel Online-Portal. Auch einige Zeitungen haben inzwischen darüber berichtet.



    Es wäre sehr sinnvoll, wenn sich jeder hier einsetzen würde - zumindest bei den eigenen Freunden/Verwandten hausieren gehen für Unterschriften. Auch ein Brief an seinen MdB wäre nicht schlecht ...


    Dann falls die Änderung so 1:1 durchkommt, wird es ein weiteres massives aussterben von Teileträgern und Rest-TÜV-Fahrzeugen geben.
    Nach einer kurzen Phase von sehr billigen Fahrzeugen, wird wieder sehr sehr viel in den Schrott wandern - also ein ähnliches Phänomen wie vor fünf Jahren bei der Abwrackprämie entstehen.
    Danach werden die Typ89-Fahrer ähnlich belämmert bei Ersatzteile-Suche dastehen wie jetzt die B2-Fahrer ... und die B4-Fans werden dann kurze Zeit später ebenfalls davon betroffen sein.

    ich wäre vorsichtig. Generell ist der §186 ein schmaler Grat


    und gerade wenn die Äußerungen vordergründig nur Meinungen sind
    und keine fest gestellten Tatsachen (sprich ein Urteil), kann man durchaus deswegen vor Gericht landen.


    Man sollte nie vergessen, dass man zwar die Meinungsfreiheit als Grundrecht besitzt,
    jene aber, also die Meinung an sich, wenn es das Recht anderer verletzt (eben z.B. §186 Üble Nachrede), dennoch zu einer Strafe führen kann.


    Als nicht unmittelbar Betroffener, würde ich persönlich so vor Verbreitung Abstand nehmen.

    Braucht man eigentlich nur lesen, was der Halter auf dem SEPA-Mandat unterschreibt:


    "Ich werde die/den o.g. Girokontoinhaber/in nach Eingang des Steuerbescheides über die für den Einzug mitgeteilten
    Informationen in Kenntnis setzen.


    Ich erkläre mich einverstanden, dass die o.g. Bankverbindung auch im Falle einer Steuererstattung verwendet
    werden kann. (Hinweis: Sofern Sie mit der vorstehenden Erklärung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind,
    wenden Sie sich bitte nach Erteilung des Steuerbescheides an Ihr zuständiges Hauptzollamt/Finanzamt.)"



    Also auf gut Deutsch: man unterschreibt, dass der Kontoinhaber keinerlei Schriften und Schriftstücke über fällige Kfz-Steuern erhält.
    Nur der Halter bekommt Post und erklärt sich einverstanden, den Kontoinhaber darüber zu informieren.
    Soll also sicher stellen, dass das Konto ausreichend gedeckt ist, wenn die Steuer anfällt.


    Und falls aus welchen Gründen auch immer eine Steuererstattung/Gutschrift erfolgt (Änderung der Schadstoffklasse, Abmeldung des Kfz, neues Kfz, Saisonkennzeichen etc.),
    wird es, außer bei Sonderregelung, auf das Konto des Kontoinhabers gebucht.
    Was übrigens im Forum schon einmal eine Rolle gespielt hat - hier zahlte ein Verwandter die Kfz-Steuer
    dieser Verwandter bekam eine Kontopfändung
    und die Rückbuchung -die eigentlich dem gerade verunfallten Halter gehört hatte; er hatte sie bar dem Verwandten entrichtet-
    wurde vom Amt direkt gepfändet ...