Xenon-ABE und DE-Scheinwerfer

  • Hallöchen


    Derzeit gibts in mehreren Internetforen -auch hier- Diskussionen um Xenon-Nachrüstungen, oder eine ABE, die es angeblich ermöglicht, Xenonleuchtmittel für jeden beliebigen Scheinwerfer eingetragen zu bekommen. Hierzu hab ich mich jetzt mal beim TÜV Hessen und der Dekra schlau darüber gemacht.


    kommen wir erstmal zu den gesetzlichen Grundlagen zu Xenonnachrüstungen:


    -Vorgeschriebene Einrichtungen:
    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen nach dem 01. April 2000 ausgestattet worden sind, müssen mit


    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,


    ausgerüstet sein.


    Soweit der normale Gesetzestext, der nahezu jedem bekannt ist, der sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Wichtig hierbei ist die Aurüstungvor dem 01. April 2000. Laut einer Auskunft der Dekra, ist es mittlerweile nicht mehr möglich, eine Eintragung derartweit zurück zu datieren, somit kann man sich auf diesen Text schonmal nicht mehr berufen und sagen: "He, das hab ich 1999 schon eingebaut". Gehen wir mal weiter ins Detail zu Xenonscheinwerfern:
    Es müssen Bauartgeprüfte Scheinwerfer verwendet werden, die mit Xenonleuchtmitteln geprüft wurden... "Halogengeprüfte"-Scheinwerfer sind nicht für den Betrieb mit Gasentladungslampen (Xenon) zugelassen und somit Rechtswidrig. Der Scheinwerfer muß für Xenonleuchtmittel zugelassen sein!


    Demgegenüber ist das Anbieten kompletter Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach
    der ECE-Regelung 98, der EG-Typgenehmigung oder per ABG genehmigt wurden, nicht zu beanstanden.


    Das heißt im Klartext, komplette Scheinwerfer, die mit Xenonleuchtmitteln Typgeprüft wurden (gibts z.b. von Hella für Golf 5 oder Astra H), und damit auch eine Zulassung erhalten haben, sind natürlich Eintragungsfähig. Demgegenüber aber steht die Umrüstung von Halogenscheinwerfern, die mit Xenonleuchtmitteln nachgerüstet wurden, und das ist nicht zulässig, da sie eben nur mit Halogenleuchtmitteln Typgeprüft und zugelassen wurden, und nicht mit Xenon.
    Jetzt gab es kürzlich, bzw. gibt es auch noch, ABEs bei Ebay, die angeblich eine Problemlose Eintragung von Xenonleuchtmitteln in den DE-Scheinwerfern (Linsenscheinwerfer) des RS2/Cabrio-Facelifts ermöglicht. Und es haben auch schon einige Leute damit eingetragen bekommen. Nun kommt der Knackpunkt an der ganzen Geschichte...


    Die Prüfstellen, wie z.b. GTÜ, TÜV, Dekra, GÜS oder wie sie alle heißen, sind eigentlich nur dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit an allen Fahrzeugen festzustellen. Sicher gibt es sehr viele "Tüvver", die wissen, dass eine derartige Eintragung Gesetzeswiedrig ist, allerdings gibt es auch welche, die einem das anhand dieser ABE anstandslos eintragen. Hierbei ist die eintragende Prüfstelle niemals haftbar zu machen, dafür gibt es bestimmte Klauseln, die die Haftung der Prüfstelle in einem entsprechenden Fall ausnimmt.
    Jetzt könnte man sagen: "aber ich hab doch eine ABE". Allerdings sind auch ABEs kein Freibrief für Änderungen am Fahrzeug. Sollte es zu dem Fall kommen, dass das Fahrzeug Amtlich begutachtet wird, und ein Xenonumbau in nicht dafür genehmigten Scheinwerfern festgestellt wird, kann trotz ABE sowohl die Prüfstelle, als auch die Versicherung jegliche Haftung von sich abweisen.
    Da ich jeweils persönlich vor Ort war bei TÜV und Dekra, und auch nicht locker gelassen habe, kam von beiden Stellen die unwiderlegbare Aussage:


    "Eine Eintragung von Xenonleuchtmitteln in Halogenscheinwerfern durch eine ABE ist unzulässig, bzw. gesetzeswidrig"


    Denn auch eine ABE setzt keine geltenden Gesetze außer Kraft. Sollte der Umbau dennoch eingetragen sein, ist dieser im Schadensfall gerichtlich anfechtbar, d.h. es war eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, was gleichkommt mit abgekratzten Stempeln. In diesem Fall wiederrum kann die Versicherung jegliche Zahlung verweigern, bzw. kann Regressforderungen in beträchtlicher Höhe an den Fahrzeughalter stellen.
    Gut fand ich den Satz des Dekra-Mannes, der sagte: "Nur weil es eine ABE gibt, die "möglicherweise" gefälscht wurde, wird eine Gesetzesübertretung nicht weniger Illegal"


    Also tut euch den Gefallen, und verzichtet auf Xenonumbauten für den Audi 80, egal mit welchen Scheinwerfern, denn es ist schlicht und ergreifend unzulässig, da
    a) kein Scheinwerfer eine Xenonzulassung hat
    b) die erforderlichen Zusatzausrüstungen wie z.b. ALWR fehlen
    c) eine ABE nicht vor dem Gerichtsverfahren schützt


    In diesem Sinne wünsch ich knitterfreie Fahrt mit allen (eingetragenen) Zusatzausstattungen an euren Audis.


    greetz

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
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    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Nun, nach den Info´s, dich ich gesammelt habe, bestätige ich deine Aussage. :thumbup:


    Ich habe sogar die entsprechenden Schriftstücke gefunden. Selbst Hella distanziert sich von dieser "ABE".


    Allerdings finde ich das dennoch verwirrend. (nein, nicht die Xenon Sache) sondern das die ABE anfechtbar sein soll.
    Dann könnte ich es ja mit jeder ABE machen und diese in Frage stellen. ?( ?(


    Jedenfalls dürfte jetzt Klarheit herschen!


    Wenn ich darf, stell ich das mal ins "andere" Forum! ;)

  • Eine ABE ist insoweit anfechtbar, wenn sie geltende Gesetze übertritt, und das ist hierbei der Fall...
    Ansonsten ist mir jetzt auch kein Fall bekannt, in dem es eine ABE gibt, für irgendwelche Änderungen am Fahrzeug, die nicht dem Gesetz entsprechen.

    [b]

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  • Aber dann auch wiederrum nur wenn eine automatische Leuchtenweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden ist.


    Allerdings sind Scheinwerfer mit "Xenongenehmigung" von anderen Fahrzeugen auch wirklich nur für dieses eine Fahrzeug zugelassen und nicht noch für Fahrzeuge anderer Hersteller.

  • Diese anderen Scheinwerfer sind aber in ihrer Bauart geprüft und somit für den Straßenverkehr zugelassen. Man kann sie also einbauen und eintragen lassen. Mit den Änderungen für ALWR und SRA kann man also legal Xenon fahren. Aber das ist ne Arbeit für Karosseriebauer, das alles anzupassen damit das nach was aussieht, ist nicht mal eben.


    Mich interessiert viel mehr wo diese ABE herkommt, wer die verfasst hat, wer da nen Stempel drauf gemacht hat???

  • Okay, das kann ich auch *g*


    Das würde aber das "Dokument" an sich schon ungültig machen und damit wäre auch die Diskussion hinfällig. Ich dachte es würde sich hier tatsächlich um eine mehr oder weniger offiziell ausgegebene ABE handeln.


    Ich persönlich habe zwar nichts gegen die vernünftigen Umbauten, was mich aber stört sind die Brenner in normalen Reflektorscheinwerfern. Karstadt-Tuning par excellence :cursing:


    Da mach ich immer brav das Fernlicht an (immerhin insgesamt 320 Watt dank der Zusatzscheinwefer) und hoffe auf einen Unfall...

  • nur das du dich dadurch auchnoch Straffällig machst, nur weil es andere tun darfst du es nciht auch tun ;)


    Aber du hast es richtig erfasst, eigentlich ist die ganze Diskussion hinfällig, aber es war halt malwieder die Thematik da das, welche Xenon eingetragen haben und das für ein Freibrief halten....es sit und bleibt ILLEGAL


    mithras, dein Briefchen , steht, wie du dir sicher denken kannst, bereits im Wiki ;) war mal so frei :)

  • Angeblich wurde die ABE von Hella beantragt und vom TÜV Süd ausgestellt... Nähere Infos hab ich auch nicht, der Kerl wollte 15? zzgl versand für den Wisch haben. ^^

    [b]

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  • nur das du dich dadurch auchnoch Straffällig machst, nur weil es andere tun darfst du es nciht auch tun ;)


    Klar, ganz legal ist das nicht. Meine Normalen Scheinwerfer arbeiten auch mit 55W, wie es sich gehört. Es betrifft nur das Fernlicht, weil ich auf Landstraßen gerne "etwas" mehr sehe. Zugegeben, es macht die Nacht zum Tage. Nur wenn ich derart geblendet werde, möchte ich mich zumindest entsprechend revangieren :rolleyes:



    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Hella so etwas beantragt. Man müsste den TÜV Süd mal kontaktieren, die müssten über die Prüfung ja Unterlagen haben.

  • Habe mit einem Hella Marketingleiter mal wegen genau dem Thema auf ner Messe im Händlerbereich gesprochen.


    Er meinte dass es ein solches Gutachten für Hella Scheinwerfer definitiv nicht gäbe und das Problem mein Audi 80 bzw. RS2 Scheinwerfer ist, dass es den nunmal nicht mit Xenon gab. Hätte es den in irgend einer Sonderausstattung wie bspw. den C4 mal mit Xenon gegeben, hätte man ohne Probleme Xenonbrenner nachrüsten können, samt der Reinigungsanlage und der ALwR.


    Fürn 80er gibt es somit keinerlei legale Chance das Ding offiziell zu betreiben, auch nicht mit einer Gefälligkeitseintragung durch den netten TÜV'ler der evtl. seinen Job verliert ;)
    Außer: Ihr macht für euren umgebauten Scheinwerfer ein Lichtgutachten. Habe mal angefragt was das kostet.... Die nette Dame meinte ich komm unter 15.000? nicht raus und soll doch lieber weiter illegal rumfahren ;)


    Achja: Habe noch RS2 Scheinwerfer mit Porsche 911 Xenon anzubieten ;)


    Fahrt vorsichtig.
    Gruß benny

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