Hallöchen
Derzeit gibts in mehreren Internetforen -auch hier- Diskussionen um Xenon-Nachrüstungen, oder eine ABE, die es angeblich ermöglicht, Xenonleuchtmittel für jeden beliebigen Scheinwerfer eingetragen zu bekommen. Hierzu hab ich mich jetzt mal beim TÜV Hessen und der Dekra schlau darüber gemacht.
kommen wir erstmal zu den gesetzlichen Grundlagen zu Xenonnachrüstungen:
-Vorgeschriebene Einrichtungen:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen nach dem 01. April 2000 ausgestattet worden sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Soweit der normale Gesetzestext, der nahezu jedem bekannt ist, der sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Wichtig hierbei ist die Aurüstungvor dem 01. April 2000. Laut einer Auskunft der Dekra, ist es mittlerweile nicht mehr möglich, eine Eintragung derartweit zurück zu datieren, somit kann man sich auf diesen Text schonmal nicht mehr berufen und sagen: "He, das hab ich 1999 schon eingebaut". Gehen wir mal weiter ins Detail zu Xenonscheinwerfern:
Es müssen Bauartgeprüfte Scheinwerfer verwendet werden, die mit Xenonleuchtmitteln geprüft wurden... "Halogengeprüfte"-Scheinwerfer sind nicht für den Betrieb mit Gasentladungslampen (Xenon) zugelassen und somit Rechtswidrig. Der Scheinwerfer muß für Xenonleuchtmittel zugelassen sein!
Demgegenüber ist das Anbieten kompletter Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach
der ECE-Regelung 98, der EG-Typgenehmigung oder per ABG genehmigt wurden, nicht zu beanstanden.
Das heißt im Klartext, komplette Scheinwerfer, die mit Xenonleuchtmitteln Typgeprüft wurden (gibts z.b. von Hella für Golf 5 oder Astra H), und damit auch eine Zulassung erhalten haben, sind natürlich Eintragungsfähig. Demgegenüber aber steht die Umrüstung von Halogenscheinwerfern, die mit Xenonleuchtmitteln nachgerüstet wurden, und das ist nicht zulässig, da sie eben nur mit Halogenleuchtmitteln Typgeprüft und zugelassen wurden, und nicht mit Xenon.
Jetzt gab es kürzlich, bzw. gibt es auch noch, ABEs bei Ebay, die angeblich eine Problemlose Eintragung von Xenonleuchtmitteln in den DE-Scheinwerfern (Linsenscheinwerfer) des RS2/Cabrio-Facelifts ermöglicht. Und es haben auch schon einige Leute damit eingetragen bekommen. Nun kommt der Knackpunkt an der ganzen Geschichte...
Die Prüfstellen, wie z.b. GTÜ, TÜV, Dekra, GÜS oder wie sie alle heißen, sind eigentlich nur dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit an allen Fahrzeugen festzustellen. Sicher gibt es sehr viele "Tüvver", die wissen, dass eine derartige Eintragung Gesetzeswiedrig ist, allerdings gibt es auch welche, die einem das anhand dieser ABE anstandslos eintragen. Hierbei ist die eintragende Prüfstelle niemals haftbar zu machen, dafür gibt es bestimmte Klauseln, die die Haftung der Prüfstelle in einem entsprechenden Fall ausnimmt.
Jetzt könnte man sagen: "aber ich hab doch eine ABE". Allerdings sind auch ABEs kein Freibrief für Änderungen am Fahrzeug. Sollte es zu dem Fall kommen, dass das Fahrzeug Amtlich begutachtet wird, und ein Xenonumbau in nicht dafür genehmigten Scheinwerfern festgestellt wird, kann trotz ABE sowohl die Prüfstelle, als auch die Versicherung jegliche Haftung von sich abweisen.
Da ich jeweils persönlich vor Ort war bei TÜV und Dekra, und auch nicht locker gelassen habe, kam von beiden Stellen die unwiderlegbare Aussage:
"Eine Eintragung von Xenonleuchtmitteln in Halogenscheinwerfern durch eine ABE ist unzulässig, bzw. gesetzeswidrig"
Denn auch eine ABE setzt keine geltenden Gesetze außer Kraft. Sollte der Umbau dennoch eingetragen sein, ist dieser im Schadensfall gerichtlich anfechtbar, d.h. es war eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, was gleichkommt mit abgekratzten Stempeln. In diesem Fall wiederrum kann die Versicherung jegliche Zahlung verweigern, bzw. kann Regressforderungen in beträchtlicher Höhe an den Fahrzeughalter stellen.
Gut fand ich den Satz des Dekra-Mannes, der sagte: "Nur weil es eine ABE gibt, die "möglicherweise" gefälscht wurde, wird eine Gesetzesübertretung nicht weniger Illegal"
Also tut euch den Gefallen, und verzichtet auf Xenonumbauten für den Audi 80, egal mit welchen Scheinwerfern, denn es ist schlicht und ergreifend unzulässig, da
a) kein Scheinwerfer eine Xenonzulassung hat
b) die erforderlichen Zusatzausrüstungen wie z.b. ALWR fehlen
c) eine ABE nicht vor dem Gerichtsverfahren schützt
In diesem Sinne wünsch ich knitterfreie Fahrt mit allen (eingetragenen) Zusatzausstattungen an euren Audis.
greetz