Rechtsstreit mit Motorbauer

  • Hallo,
    habe schlechte Erfahrungen mit einem Motorbauer gemacht.
    Er meint, dass er seinen Anwalt schickt, sollte er "die Geschichte jemals von Dritten hören". :pillepalle:


    Ist sowas rechtlich haltbar?
    Eigentlich nicht, oder? Gilt ja immer noch Meinungsfreiheit und solang ich nicht bewusst die Unwahrheit sage, kann mir niemand was.


    Solang ich nicht öffentlich üble Nachrede übe, sondern im privaten Rahmen davon berichte, sollte es ja kein Problem darstellen.




    Danke schonmal!
    Mafijoosi93

  • Ein bisschen mehr Kontext wäre hilfreich... (ohne Namen zu nennen, aber das lässt uns die ganze Sache etwas besser einschätzen, um welche Art von Geschäft es dabei ging)


    Strafen wegen "unwahren" Kundenrezensionen bei Amazon und Ebay soll es schon gegeben haben, aber solange dir niemand beweisen kann, dass du lügst, gibt es keinen Angriffspunkt gegen dich. Eher im Gegenteil, ich würde dem Händler einfach mal mitteilen, dass das was er da geschrieben hat unter "Erpressung" geltend gemacht werden kann. ;)

  • Motorbauer baut Mist bei nem Freund. Ich kriegs mit und rede mit nem Bekannten drüber. Motorbauer hört davon, dass ich jetzt verständlicherweise etwas Bauchweh bei der Sache habe und will nix mehr mit mir zu Tun haben. "hast mir ja eh noch nie was geglaubt" :cookie:


    eine weitere Aussage war: "Wenn ich davon nochmal was von Dritten höre (seine Pfuschereien und Eskapaden), dann geht das zum Anwalt!"


    Ist sowas haltbar oder wie immer nur heiße Luft von dem Kerl?

  • naja geht evtl knapp an "rufmord" vorbei würde ich mal sagen.... klar is eben wieder gegenüber zusetzten was der da verbockt usw

    audi 80 B3 16V Bj. 90 MKB: 6A - 136PS bambus metallic
    (v6 domstrebe, kameiX1, abnehmbare westfalia AHK, schwarze hellas, audi 90front mit SWRA....usw...)
    fahrzeug doku 16V


    audi 80 B3 Bj. 90 MKB: JN - 90PS cayenne-rot
    simson schwalbe KR 51/2 in john deere lackierung


    ein audi ölt nicht.... er markiert sein revier :phat:

  • ich wäre vorsichtig. Generell ist der §186 ein schmaler Grat


    und gerade wenn die Äußerungen vordergründig nur Meinungen sind
    und keine fest gestellten Tatsachen (sprich ein Urteil), kann man durchaus deswegen vor Gericht landen.


    Man sollte nie vergessen, dass man zwar die Meinungsfreiheit als Grundrecht besitzt,
    jene aber, also die Meinung an sich, wenn es das Recht anderer verletzt (eben z.B. §186 Üble Nachrede), dennoch zu einer Strafe führen kann.


    Als nicht unmittelbar Betroffener, würde ich persönlich so vor Verbreitung Abstand nehmen.

  • Zumal Du ja nicht wirklich weist was tatsächlich der Fall ist sondern nur von jemand anderem etwas gehört hast. Du weist ja noch nicht mal selber ob dieser Bekannte oder Freund damit wirklich Recht hat und verbreitest es trotzdem weiter.
    Behauptet wird ja schnell vieles, auch wenn die Schuld eventuell bei jemand anderem oder gar niemanden liegt.


    Zum Beispiel (ich kenne den Fall ja nicht und kann nicht sagen was der Motorenbauer genau für Arbeiten ausgeführt hat) wurde die Montage der überarbeiteten Komponenten gar nicht vom Motorenbauer selber sondern deinem Bekannten oder einem Bekannten vom Bekannten durchgeführt - dieser hat eventuell einen Fehler gemacht den er jetzt nicht eingestehen möchte und die Schuld einem anderen gibt um nicht blöd dazustehen...
    Oder der Motor wurde anschließend (z.B. bei Turboumbauten) falsch abgestimmt und läuft deshalb zu mager, mit zu hohem Ladedruck oder ähnlichem... auch nicht der Fehler des Motorenbauers...


    Und für den Motorenbauer geht es dabei um viel: seinen Ruf und damit auch um weitere Kundschaft und damit seine Existenz, seinen Betrieb, seine Familie und und und...


    Und es ist ja oft so: geht 100x etwas gut oder perfekt sagt niemand etwas, aber bei einem Fehler wird sofort ein riesen Fass aufgemacht an das man sich noch Jahre später erinnert...
    Fehler haben sicher alle unter uns schon mal gemacht, ich denke da kann sich niemand von ausnehmen.
    Jeder sollte da auch die Chance haben sich selber zu äußern bzw. rechtfertigen und ggf. den Fehler wieder "geradezubiegen", es ist halt auch eine Frage wie man damit (sofern man tatsächlich einen Fehler gemacht hat) umgeht und den Schaden reguliert.

  • dem Einen ist der Karren fast abgefackelt, da die Vergaser undicht waren, aber der Karren "uneingeschränkt fahrtüchtig sein sollte". Sieht man halt als Laie nicht und verlässt sich auf den Meister...
    der Andere hat nur die Hälfte seiner Teile zurückbekommen. Und die auch noch in schlechterem Zustand bzw einfach kaputt. Und am Motor war auch net alles 100%ig.
    Das Differential eines Freundes hat sofort nach Einbau (bei dem man nichts falsch machen kann, außer kein Öl reinkippen) geheult. Sicherungsstift einer Achse net eingebaut -> Diff schrott...


    Im Endeffekt hat nur einer meiner Bekannten, der da war, laut eigenen Aussagen zufriedenstellende Arbeit erhalten. Rest war Schrott. Und auch in anderen Kreisen kann der Mann sich net mehr blicken lassen.


    Mein Motor lag da schon ne ganze Weile rum und hat drauf gewartet, dass er gemacht wird. Bezahlt ist er, nur Zeit hatte der Kerl nie... Und da alles "Freundschafts"preise waren, die ausgemacht waren, hab ich halt abgewartet, bis es jetzt zu spät war. :S




    Mir gehts bestimmt nicht darum, den Kerl fertig zu machen. Da gibt es andere, die sicher mehr Grund haben.


    Nur wenn jemand zu dem Motorenbauer meint "Der XX hat gesagt, dass du schon mehrere Motoren versemmelt hast", will ich net direkt deswegen ne Geldstrafe anner Backe haben müssen.
    Sonst würden ja ATU und Opel systematisch dieses Forum durchsuchen und Erfahrungsberichte als Rufmord ahnden. :lol:

  • Hallo,


    du kannst deine Meinung frei äußern, so steht es im Grundgesetz!
    Solange deine Äüßerungen deine Meinung wiedergeben, wird dir nichts passieren.
    Auch Drohungen von anderen kannst du getrost hinnehmen, dir passiert immer noch nichts.
    Erst wenn du anfängst in der Öffenlichkeit bewusste Unwahrheiten zu erzählen kann dich jemand belangen.


    Davon bist du meiner Meinung nach um Lichtjahre entfernt.


    Mach dir nicht soviel Sorgen...


    Gruss

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  • Man braucht dazu keinen Anwalt - eigentlich nur z.B. eine Polizeidienststelle und dort eine Anzeige gegen den Betreffenden erstatten.


    Wie ich schon geschrieben habe, §186 ist ein schmaler Grad zwischen der Meinungsfreiheit und eben jener Verleumdung:

    "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Also wenn man es schriftlich hinterlässt, ist es sogar noch strafverschärfend, falls es zu einer Verurteilung kommt.


    Wie ich ebenfalls schon geschrieben habe, würde ich mit so etwas sehr vorsichtig sein. Unter anderem ein Grund, warum viele Foren automatisch Adressen und Namen zensieren, wenn Streitfälle etc. in Foren öffentlich gemacht werden - weil es eben für alle (d.h. auch für diejenigen, die diese ´Meinungsfreiheit´ bzw. Verleumdung weiter verbreiten) sehr teuer werden kann.

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