Kat au8001 irgendwelche Papiere?

  • Mein kat mit der aufschrift au8001 und 103r -00-13066 wurde beim TÜV nicht anerkannt. Der TÜV Prüfer meinte ich soll ihm doch bitte eine BE zu dem kat besorgen.
    Dort wo ich ihn gekauft habe hab ich die leute schon angeschrieben, jedoch noch ohne ergebnis..


    Könnt ihr mir weiterhelfen :sbitte:

  • Das teil ist schon ca 2 monate verbaut und ich hab jetzt keine zeit und kein geld für so ein hickhack.. muss den wagen über den TÜV kriegen und dafür brauch ich irgendein dokument.
    Kann mir den jemand sagen was eineH omologationsbescheinigung (E-103 R) ist und mir diese evtl zuschicken??

  • Wenn auf dem KAT eine ordentliche Prüfziffer nach e-Norm eingeprägt ist, sprich e mit Prüfziffer in einem Kreis, kann der TÜVer dir eigentlich an die Füße fassen, denn dann hat der KAT eine offizielle Zulassung. Sollte das nicht so sein, kann die ganze Sache schwierig werden.

  • Dort steht glaub ich ein E4 in einem Kreis, das hatte ich dem auch gesagt und gezeigt aber er meinte er wolle trotzdem Papiere dazu haben, was auch immer für Papiere ?(


    Es müsste irgendwie eine Zulassung sein das ich den Kat an diesem Wagen montieren darf, sonst könnte man ja alles beliebige irgendwo montieren.. so war seine Aussage dazu -.-

  • Da war ja wieder ein ganz schlauer am Werk. Ich will seinen Job und seine Fähigkeiten ja nicht in Frage stellen, aber dem Kat isses scheißegal an welches Auto er kommt, solange die Bauform passt. Der Kat macht an jedem Benziner das gleiche, nämlich Abgase reinigen.


    Laut Bandel wird der Kat aber mit dieser Bescheinigung ausgeliefert und ist eintragungsfrei.

  • Dann weise deinen netten herrn vom TÜV mal darauf hin dass der KAT durch das E-Prüfzeichen eintragungsfrei ist & er sich den Finger dahin stecken möge, wo die Sonne normal nicht hin scheint.
    Wenn er dann noch immer quer treibt, würde ich einfach woanders hin fahren & dort den TÜV machen.
    Ist doch unglaublich was für Idioten über die Plakette entscheiden dürfen. Und irgendwie scheinen die sich langsam zu vermehren...

  • Wenn etwas mit E-Prüfzeichen ausgeliefert und eintragungsfrei ist, brauche ich normalerweise keine ABE. Ich habe ja auch nicht für jedes Bauteil am Fahrzeug einzeln eine ABE, Ausnahme bilden hier vielleicht Leuchten in Sonderausführung, wie zum Beispiel schwarze Rückleuchten.


    Aber sein Kat ist ein Ersatzteil und kein Nachrüst oder Zubehörartikel. Somit erledigt sich bei Bauartabnahme und deren Kenntlichmachung am Bauteil selber die ABE Pflicht. Wenn man den Kat bei Audi direkt kaufen würde, gäbe es auch nichts dazu. Eine Serien Abgasanlage ab Kat bei BOSAL, Walther oder wo weiß ich wo gekauft, bringt auch keine ABE mit sich.

  • Aber jetzt Spaß beiseite, wenn der einen Zubehörkat unterm Auto hat, und der Prüfer sieht es , dann ist dumm gelaufen.
    In der ABE muß als Mustergutachten nachgewiesen sein, das das Bauteil den Anforderungen entspricht und auch für den Fahrzeugtyp zugelassen ist.
    Das gleiche gilt z.Bsp. für eintragungsfreie Alufelgen, ist auch immer eine ABE dabei und die muß im Fahrzeug mitgeführt werden.
    Jetzt können wir noch stundenlang darüber diskutieren, ist aber so.
    Gruß
    Hermann

  • Ich habe an 2 Fahrzeugen neue Kat's aus dem Zubehör verbaut, an meinem alleine sind's schon 2. Zu allen 3 Katalysatoren waren keine Papiere dabei, sehr wohl aber eingestempelte Bauartzulassungen. Bisher hat kein TÜV daran was auszusetzen gehabt. Nach wie vor bin ich der Meinung das es sich um ein Ersatzteil handelt. Bauform und Funktion sind durchs Fahrzeug vorgegeben. Funktioniert der Kat nicht -> keine AU.


    Anders würde sich die Sache natürlich verhalten, wenn ein Kat nachgerüstet wurde, wovon ich hier aber nicht ausgehe.

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