Alles anzeigenWie oft denn noch....
das ist grober Unfug. Das E-Zeichen hat eine Abnahme durchlaufen mit bestimmten Vorgaben.
Natürlich ist das nicht legal diese zu lasieren, da man diese in ihrer Ausführung ändert. (und man sieht ob sie lasiert sind oder echt schwarze). Man kann ja auch nicht einfach Xenon in Halogen-Leuchten verbauen, das fällt genauso auf.
Manche verbauen sich eine V6 Stoßstange am 4 Zylinder B4, haben sie dafür eine ABE?
Natürlich kann man sich nicht Scheinwerfer vom Golf verbauen weil die auch eine E-Nummer haben.
Der Grund dafür ist ganz einfach, die Auflagen werden nicht erfüllt. Wenn man eine Sportauspuffanlage hat, diese mit ABE kommt, dann einen offenen Luftfilter, dieser kommt auch mit einer ABE, aber beides zusammen verbaut, so verfällt die Zulassung, weil Auspuff den original Luftfilter vorraussetzt und dann kommt der Sportfilter der den Serienauspuff voraussetzt.
Findet man auch bei Sportlenkrad und Räderkombinationen.
Je nach Fahrzeug darf man auch nicht zu tief tieferlegen, weil sonst die Scheinwerfer nicht die erforderliche Mindesthöhe haben. Und und und...
Da aber schwarze Rückleuchten für den Audi 80 sonst keine Probleme haben dürfen diese mit der E-Nummer einfach so gefahren werden.
Also bei solchen Aussagen wir mir Hillmel, Ansgt und Bange...
Diese Vergleiche hinken so sehr, das tut ja schon weh....
Erstensmal ist die Stoßstange für den 6ender kein Stück weit anders wie die vom 4ender. Aber nicht einen einzigen Millimeter.
Was die Stoßstangen unterscheidet, sind die montierten Stoßleisten. Und es ist auch keine ABE notwendig, da diese Varianten bereits in der Fahrzeug-ABE erfasst sind.
Und wer Spaß daran hat, kann auch gerne die Scheinwerfer vom Golf an seinem Audi verbauen. Er kann auch gerne welche von BMW oder Opel oder Alfa oder Lancia oder Volvo oder Mercedes oder wem auch immer nehmen.
Das einzige, was ggf. abgenommen werden muss, ist der erfolgte Umbau. Aber nicht die Scheinwerfer selbst.
Und so pauschal kann man auch nicht sagen, dass sich Sport-AGA und offener Lufi nicht kombinieren lassen. Es gibt sehr wohl Möglichkeiten, beides eingetragen zu bekommen. Auch wenn eine Vollabnahme mit der dazugehörigen Geräuschmessung sehr ins Geld geht
Es soll auch Gutachten geben, die beides in Kombination erlauben oder sogar vorraussetzen. Ist aber nur hörensagen, so ein Gutachten ist mir bisher noch nicht untergekommen.