Audi 80 Cabriolet aus NL kaufen?

  • Hallo, hab in der Suche nichts gefunden :ninja: .
    Also, ich " stolpere " in letzter Zeit immer wieder über Holländische Fahrzeugangebote ( liegt auch an der Umkreissuche, da ich ja nur einen Katzensprung von der Grenze entfernt wohne ). Mit den Angaben im Netz kann ich auch nicht so wirklich was anfangen, da es dort meistens um Neuwagen geht. Ich liebäugel in erster Linie mit nem Audi 80 Cabrio. Also Gebrauchtwagen, älter als 6 Monate und mehr als 6000Km :D . Kann mir mal jemand erklären, was vor / wärend und nach dem Kauf alles zu beachten ist? ( Also jetzt keine Fahrzeugkontrolle, sondern eher die Rechtlichen Sachen ;) ) Und was haltet ihr generell von Fahrzeugen von dort?

  • Wenn du ein Auto im Ausland kaufst, musst du auf jeden Fall zum Tüv damit und ich meine es muss eine Vollabnahme gemacht werden. Das bedeutet ohne jeglichen Mangel! Mehr kosten tut sie auch noch. Dann brauchst du Deutsche Papiere, kosten meine ich 160€ oder so, wie das mit Einfuhrsteuer aussieht weiß ich nicht. Kann aber sein, das du da auch noch was abdrücken darfst. Umbauen musst du am Fahrzeug nix, da in den Niederlanden weder andere Scheinwerfer noch sonst was verbaut sind. :P Und kauf dir keinen mit Anhängerkupplung! Die Käsebacken und ihre Wohnwagen, du weißt schon. :phat:

  • da Holland in der EU ist brauchst du schonmal keine Einfuhrsteuer für ein gebrauchtes KFZ bezahlen.


    ich würds immer vom Kaufpreis abhängig machen - ob sichs lohnt.


    bei meinem Coupe aus GB defintitv.


    Vollabnahme ist auch nicht mehr als bei normalem TÜV, habs schon durch. Muß nur im Januar nochmal hin, weil die Handbremshebel am Bremssattel leider versagt hatte.
    Ich mach das alles bei der DEKRA.


    Worauf die evtl. auch achten solltest, die holländische APK ist deutlich leichter zu bestehen als den TÜV hier bei uns, neue APK ist in meinen Augen nicht unbedingt ein Kaufargument...


    Ist beim britischen MOT genau so, von daher wär ein geschultes Auge von Vorteil, Unterlagen zu einer deutschen TÜV Untersuchung findet man im Netz, am besten ausdrucken, und abhaken.
    Wenn man gern schraubt (so wie ich) spielt das eh keine Rolle wenn mal Querlenkerbuchsen oder ähnliches hinüber sind... ->kann bei deutschen Autos übrigens auch passieren ;)

  • da Holland in der EU ist brauchst du schonmal keine Einfuhrsteuer für ein gebrauchtes KFZ bezahlen.


    ... kommt drauf an woher das Fahrzeug stammt. Bei den Niederländer-Händlern kommt es auch gerne vor, dass das Fahrzeug z.B. aus Japan stammt oder aus irgendeinem osteuropäischen Land, ohne irgendwann in den Niederlanden gelaufen zu sein. Hintergrund sind die Häfen in Rotterdam und Antwerpen mit ihren immensen Handelsvolumen. Da wird dann auch gerne "Kernschrott" gehandelt, was sich in Dover oder Rostock niemals lohnen würde.
    Also besonders in Niederlande muss man schauen obs überhaupt ein Niederländisches Fahrzeug ist - und falls nicht: ob das Kfz TÜV-Konform ist und ob´s verzollt ist oder noch verzollt werden muss (wenns irgendwas aus Timbuktu ist ...)


    Vollabnahme ist auch nicht mehr als bei normalem TÜV, habs schon durch. Muß nur im Januar nochmal hin, weil die Handbremshebel am Bremssattel leider versagt hatte.
    Ich mach das alles bei der DEKRA.


    Den §21 = Vollgutachten darf nur die zuständige „Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ vornehmen.
    das ist in den alten Bundesländern = ausschließlich der TÜV ((hier ist die DEKRA nur eine „amtlich anerkannte Überwachungsorganisation“, wie GTÜ etc. und darf keine Vollgutachten ausstellen))
    das ist in den neuen Bundesländer = ausschließlich die DEKRA ((hier ist der TÜV nur eine „amtlich anerkannte Überwachungsorganisation“, wie GTÜ etc. und darf keine Vollgutachten ausstellen))
    Ausnahme ist das Bundesland Berlin = hier ist sowohl die DEKRA als auch der TÜV eine „Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“.



    Dazu sollte man noch erwähnen, dass die dt. Überführungskennzeichen auf niederländische Gebrauchtwagen (mit niederländischen Papieren) von der ndl. Polizei nicht toleriert werden.
    Entweder man nimmt sich ein ndl. Ausfuhrkennzeichen (man bekommt es ohne Versicherungsnachweis, dieser ist aber unbedingt notwendig - ansonsten läuft die Überführung unversichert) oder am besten gleich per Hänger.

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