H-Zulassung? Ab welchem Alter und wie läuft dies ab

  • Und wie immer kommt hier sehr viel auf das Wohlwollen des ausführenden an. Wenn du an einen Prüfer gerätst, der deinem Auto kein H geben will, findet er einen Weg. Da kann das Teil noch so original sein. Selber mit dem Santana beim letzten TÜV erlebt: Ich zum Prüfer: "Beim nächsten Mal gehts dann um die H-Abnahme", Prüfer: "Sicher nicht, das ist kein Oldtimer sondern nur ein altes Auto! Bei mir bekommt der KEIN H. Da gibts mittlerweile sowieso schon zu viele von."
    @Kamei: Kleiner Tip, vorne passen die Federn vom 44er in deinen 43er... Nur hinten wirds kniffelig ;)

  • Dann kann man ja die Prüfstelle wechseln - den TÜV kann ich in der ganzen Republik machen ... das ist mir ja freigestellt.


    ---


    Dann gehts hier wieder drunter und drüber :D


    Zu den "30 Jahren":


    Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend
    dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des
    kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die
    Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals
    in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht
    erfüllen
    , unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine
    Ausnahmegenehmigung erforderlich.


    Wenn ich also anhand der Fahrgestellnummer nachweisen kann, dass das Fahrzeug schon 30 Jahre alt ist, ist es nun (seit 2011) möglich,
    dass man das H-Kennzeichen erhält. Also anders als früher, wo es zwingend notwendig war, dass das Fahrzeug vor 30 Jahren zugelassen wurde (wichtig vor allem für Rennwagen/Sportwagen, die bei bestimmten Klassen keine Zulassung hatten obwohl es möglich gewesen wäre - z.B. Porsche 944 Turbo Cup).


    Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
    Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.
    Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
    30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.


    Diesen Text sollte man sich auch verinnerlichen. Vor 2011 musste das Tuning innerhalb 10 Jahren am Fahrzeug gewesen sein.
    Jetzt gehen sogar Umbauten,
    die in der Baureihe -innerhalb 10 Jahre- möglich gewesen wären
    Das heißt z.B. beim Audi Cabrio
    dass alle Umbauten bis 2010 möglich gewesen wären
    da die Baureihe bis 2000 produziert wurde ...


    Also keine Panik ;)

  • Was heißt denn "in Verkehr gekommen sind" und "Nachweispflicht"? Muss ich per Fahrgestellnummer nachweisen, wann mein Fahrzeug gebaut wurde oder muss ich nachweisen, dass er z.B. das erste Jahr mit Übergangskennzeichen gefahren ist? Wer könnte schon zweiteres nachweisen?

  • Genau. Wahrscheinlich wirst Du Dich noch an eine erfahrene Prüfstelle wenden müssen (größere TÜV/Dekra-Stelle, die viel mit Oldies und H-Kennzeichen machen) und evtl. eine Ausnahmegenehmigung beantragen
    - da im seltensten Fällen die Zulassungsstelle die aktuellen Entwicklungen verfolgen und nur allzu gerne in alt-gewohnten Fahrwassern verweilen -
    aber es ist definitiv möglich, den Wagen heuer -zu seinem nachgewiesenen Produktionsdatum- mit H-Kennzeichen zuzulassen.


    Hier der Passus vom Verkehrsblatt 7/2011 (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
    - Seite 259; 1.
    "... aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Ggfs. ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich."


    http://www.zf.com/media/media/…htlinie_H-Kennzeichen.pdf


    ((Seite 3, 1. Spalte, untere Hälfte vom Text))

  • Hm... der schwierigste Teil für viele dürfte das "zeitgenössische" sein. Ich fall da schonmal durch, weil ich die Räder und das Fahrwerk erst in 2011 hab eintragen lassen, also stehen mir noch 28 lange Jahre bevor... statt 13. :D
    Ich denk, wenn man da mit Eintragungen neueren Datums vorfährt, wird der TÜV-Onkel direkt mim Kopf schütteln und dich wieder vom Hof jagen.


    greetz

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
    Fahrzeug | Kommentare

    Seat Leon ST Facelift|'17|CRLB|Mythosschwarz|FR+Volle Hütte|DSG

    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Ich habs jetzt erst gesehen.


    Es geht hier nicht mehr unbedingt um das Datum der Eintragung des Tunings


    - wie in der alten Bestimmung.
    Lt. alter Bestimmung war es sogar soweit,
    dass rein nur Tuning abgenommen wurde,


    Das innerhalb der ersten zehn Jahr eingetragen wurde.


    Also Fahrzeug BJ 1980
    Getuned 1990 und eingetragen = war ok.


    Fahrzeug BJ 1980
    Getuned 1991 = hatte keine Chance mehr jemals ein H-Kennzeichen zu bekommen. Außer es wurde zurückgerüstet ...


    ----


    Das war aber einmal. Das ist alles hinfällig. Auch wenns irgendwann mal abgelehnt wurde --- es ist hinfällig.
    Siehe Verweis aufs Bundesverkehrsblatt.
    Es gibt seit bald zwei Jahren eine neue Bestimmung. Die alte Bestimmung ist aufgehoben.


    ----


    Nun ist gültig:


    Was Wäre In Den Ersten Zehn Jahren MÖGLICH GEWESEN
    Nach Einstellung der BAUREIHE.


    Also Nehmen Wir Ein Typ 89 Coupé.


    Das wäre dann MINDESTENS 1996 + 10 --- also alles was es an Tuning 2006 fürs Coupé gab IST demnach H-Kennzeichen-Konform!


    Ich sehe sogar Chancen, dass man ALLE Typ89, B4, Coupés und Cabrios sogar mit Tuning bis 2010 ausrüsten kann.


    Denn ich sehe die Baureihe bis 2000 - mit Einstellung des Cabrio´s - erst danach war diese Baureihe m.M. nach Eingestellt.


    Also Du hättest mit Deinem Tuning erst wirklich keine Chancen mehr, wenn die Felgen erst 2011 auf dem Markt erschienen wären.



    Ich kann auch im Jahre 2056 (nach der aktuellen Bestimmung) ein Audi Coupé Bj. 1996 tunen und bekomme das H-Kennzeichen. Wenn die Änderungen 2006 (respektive 2010) möglich gewesen wären. Das Datum der Eintragung ist hinfällig geworden. Es zählt nur noch, ob es nach 10 Jahren der Baureihen-Einstellung auch möglich gewesen wäre ...




    Sorry für die Großschreibung etc.
    Aber ich will diese Änderung des H-Kennzeichens für jeden kenntlich machen, da sehr viel veraltete, ehemalige "Wahrheiten", Unwahrheiten und Halbwahrheiten im Netz rumgeistern ...

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