• hab einen am start 20 Km. Hab ihn angeschaut und nunja wenn der Opa bis in 2 Monaten den wagen nicht kaputt gefahren hat gibt er ihn mir für 1000 Euro. Sieht noch gut aus an der Karosserie kein Rost und unten der Boden sollte etwas gemacht werden, keine Durchrosten nur flugrost. Der Opa gibt in 2 Monaten den Lapen ab der audi hat 180000 KM nunja ich habe ihn gesagt ich gebe ihn 200 und mein B3 :thumbup: doch er sagte nein mit 80 Jahren sollte man das Autofahren sein lassen :D. Nunja falls er bis dahin noch gut aussieht nehm ich ihn, er fährt nur hin und zurück 40 Km zum Aldi sagte er und zur tanke. Ist checkheft neue Kupplung, was will man mehr.

  • ich kenn das ganz mit dem H- & tuning bisserl anders ?(


    ich dacht immer,zeitgenössisches tuning is erlaubt,solang umbaumassnahmen innerhalb 10jahre nach erstzulassung erfolgten,also quasi immer mindestens 20jahre alt ?!


    sachen wie andere motoren,fahrwerke,bremsen,servolenkung oder sonderaustattungen auch nur,wenn es sie bei dem typ so gegeben hat & auch so alt wie der wagen sind


    nachrüsten darf man auf jeden fall katalysatoren,gurte & beleuchtung,ich glaube sogar umbau auf 12V is möglich


    nen kumpel hat letztens beinah keine tüv-plakette bekommen,weil der wagen (H-nummer seit 2007) über keine warnblinkanlage verfügte,scheint in den letzten jahren auch unbedingt pflicht geworden zu sein ?!

  • Danke GTE FLO, mein Stiefvater sagte wenn er in 2 Monaten das ding hergibt schaut er sich das Teil mal genau an. Er sagte entweder ist der Rentner Arm oder da stimmt was nicht weil niemand so Billig nen auto hergibt. Er hatte ja den selben und ich denke er weiß wo was faul sein kann ^^. Danke nochmal für die Hilfe.

  • warnblinker is immer schon pflicht bei uns,haben se wohl mal übersehn bei dem wagen bei der abnahme.
    die 10 jahresklausel gibts net mehr,is so.keine falsche info.
    ich kenn einen der hat im 73er b1 nen 2,0TFSI drin mit H...
    was noch lang nicht heist das es rechtens ist,nur weils eingetragen ist...
    hab erst die letzte woche mitm tüv über motorumbauten bei h-zulassung geredet...
    nen alten vergaser auf 1,8t umzubaun is nicht mehr orginal,bzw ähnlich.sondern ganz was anderes,und allein das reicht aus um die abnahme zu verweigern.10 jahre hin oder her is da eh schon egal.

  • Die Teile müssen mindestens so alt sein wie das Auto bzw die Technik selbst. Das bedeutet wenn du einen B1 fährst mit 55 PS kannst du ohne weiteres den GTE Motor einbauen und trotzdem H bekommen.
    Du kannst auch das Auto Tieferlegen und auch Breite Reifen mit Felgen fahren, die muss es früher nur gegeben haben

  • warnblinker is immer schon pflicht bei uns,haben se wohl mal übersehn bei dem wagen bei der abnahme.
    die 10 jahresklausel gibts net mehr,is so.keine falsche info.
    ich kenn einen der hat im 73er b1 nen 2,0TFSI drin mit H...
    was noch lang nicht heist das es rechtens ist,nur weils eingetragen ist...
    hab erst die letzte woche mitm tüv über motorumbauten bei h-zulassung geredet...
    nen alten vergaser auf 1,8t umzubaun is nicht mehr orginal,bzw ähnlich.sondern ganz was anderes,und allein das reicht aus um die abnahme zu verweigern.10 jahre hin oder her is da eh schon egal.


    du liegst da ganz falsch. hier die erneuerung:


    Zitat

    Neuerungen im Anforderungskatalog


    Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
    Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden.

  • Mein Oldie ist so ein "wilder" Umbau. Karosse vollkommen original und von aussen nichts böses erkennbar. Motor + Automaticgetriebe aus einem Wagen Bj 87 (gab es aber schon 86 so) und der Auspuff ist ein Edelstahlnachbau aus 2003. War alles zur "H" kein Thema. Ich zeig jetzt nur keine Bilder, da Markenfremd.


    Fred

    Ich möchte sanft schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.



    Grüssle Fred

  • des is ja schon überholt.das was du als neu schreibst,is eben das alte.
    das rote 07er-Kennzeichen hat komplett die selben Voraussetzungen wie das
    H-Kennzeichen


    Änderungen müssen jetzt auch
    nachvollziehbar 30 Jahre her/möglich geswesen sein.bis jetz war es 10 jahre nach ez.

    das sind die neuesten änderungen von august 2011
    ich hab typ81 federn,golf 2 felgen und ne edelstahlanlage die es bis heute net gibt.is alles h-zulässig.
    da federn immer das selbe tun,eben federn.deswegen KANN der prüfer sich deshalb genau darauf berufen das die dinger heute nix anderes machen als vor 30jahren.im grossen und ganzen.desweiteren(wie bei mir) wurde das zusätzlich auf die erhöhte sicherheit wegen des besseren fahrverhaltens vermerkt,was zeitgenössisch oder nicht unintereesant werden lässt.sicherheit geht eben vor.
    meine felgen sind laut gesetz nicht zeitgenössisch und nach neuesten reglen noch viel weniger,aber eine in die gesamitoptik passende felge darf der prüfer nachwievor eintragen,wenn er es als passen ansieht.
    auspuff:orginalnachbauten in edelstahl sind grundsätzlich zulässig.
    aber zeitgenössisch is mumpitz...ganz einfach.das entscheidet jeder tüv wie er lust hat.
    aber eine gewisse orginalität muss sein und diese besagt auch das die technik seriennah bleiben MUSS.
    nen 5ender mit k-jet oder vergaser bekommste leichter aufs H als nen 1,8T auch wenn de die front verlängern musst.
    weil es eben zur zeit als das auto neu war auch machbar war.10jahre nach ez. fällt eben weg.es gilt nun 30 jahre...und zwar unabhängig von der zulassung.
    ein a ford aus 1930 mit nem v8 aus 1960 is auch voll h-tauglich.ähnliche alte vergasertechnik und alles vor 30 jahre machbar gewesen.zudem die hotrod bewegung selber aus den 40ern stammt und die allein deswegen schon h-zulässig sind.
    ich kann in nen audi nen reihen sechser ausm bmw einbaun und es wär theoretisch h-zulässig,wenns technisch auch durchn tüv gehn würd.allerdings muss es diese art der technik des motors vor min. 30 jahren so gegeben haben.
    früher waren es eben 10 jahre nach ez. jetz sinds 30 jahre unabhängig von ez des autos.
    wenn ich ein auto aus den 50ern hab und nen motor aus den 70er einbau hätte der umbau bereits vor 30 jahre genauso passieren können,und deshalb is der h-zulässig.wann der umgebaut wird,is egal.aber es sind 30 jahre.
    also kannste nen 1,8T erst dann in egal welchem alten auto verbaun,wenn der erste 1,8t motor 30 jahre aufm markt ist.

  • musst halt Suchen und Glückhaben.
    Mein Meister des Vetrauens hat sich letztes Jahr nen 2 Türer B2 VFl für 100,- geholt.
    ich frag mich wo der die immer herbekommt. Der steht jetzt neben seinem 2Türer GTE.
    Echt beneidenswert. muss ihm dem GTE irgendwie noch aus den Rippen leiern. bloß doof der er die immer zerflext.. ;(


    sorry für das Pferd :wayne:

  • ich hab keinen beweis.wurd mir eben vom tüv mitgeteilt.weil ich wegen des tausch des motors gefragt habe.
    es ist auch keine note 3 mehr erforderlich zum h-kennzeichen.sondern nur noch erhaltenswerter zustand,und was das ist,entscheidet der tüv.technisch ok is ganz klar.den rest entscheidet der prüfer.
    aber um alles zu vereinfachen is grundsätzlich alles erlaubt was technisch ok is und vor 30 jahren genauso hätte durchgeführt werden können...
    aber warum sollt mir der prüfer mist erzähln...deshalb denk ich das es wohl so ist.

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