Hallo,
ich habe vor kurzem einen Golf 2 verkauft den ich selbst von einem Nachbar (1. Besitzer) übernommen habe um ihn zu richten für meine Mutter. Da aber die 2 Audis meine Grenze erreicht haben, musste ich das Auto verkaufen. Das Auto selbst habe ich noch nie von unten gesehen und eben einfach blind gekauft, da ich mir dachte da wird eh nichts so großartig kaputt sein.
Jetzt kam der Käufer und hat sich das Auto angesehen. Er war begeistert und soweit ist ja auch alles funktionsfähig. Dann haben wir einen Kaufvertrag gemacht. Ich bin von 500 ? Festpreis auf 350 ? runtergegangen und habe ihm sogar noch 4 VW Alufelgen mitgegeben. Auto hatte kein TÜV mehr und ich habe auch mehrmals gesagt, dass ich das Auto noch nie von unten gesehen habe.
Gestern wurde das Auto abgeholt und vorhin kam der Anruf, dass er heute beim Tüv war und alles unten verrostet ist. Werkstattkosten würden bei einer freien Werkstatt anscheinend 600? kosten und dann hätte er TÜV. Dann fragte er, ob ich das Auto zurück nehme oder ob ich ihm 50? nachlasse. Ich kann und möchte das Auto nicht zurücknehmen, da ich es nicht brauchen kann.
Im Vertrag (ADAC Mustervertrag) habe ich angegeben bei Sondervereinbarung "Gekauft wie gesehen".
Kann mir der Käufer rechtlich etwas anhaben? Ich verstehe es nicht, wie man bei dem Preis noch etwas sagen kann. Außerdem muss man doch als Privatverkäufer keine Gewährleistung geben.
Grüße