Auto verkauft, Käufer möchte zurücktreten

  • Hallo,


    ich habe vor kurzem einen Golf 2 verkauft den ich selbst von einem Nachbar (1. Besitzer) übernommen habe um ihn zu richten für meine Mutter. Da aber die 2 Audis meine Grenze erreicht haben, musste ich das Auto verkaufen. Das Auto selbst habe ich noch nie von unten gesehen und eben einfach blind gekauft, da ich mir dachte da wird eh nichts so großartig kaputt sein.


    Jetzt kam der Käufer und hat sich das Auto angesehen. Er war begeistert und soweit ist ja auch alles funktionsfähig. Dann haben wir einen Kaufvertrag gemacht. Ich bin von 500 ? Festpreis auf 350 ? runtergegangen und habe ihm sogar noch 4 VW Alufelgen mitgegeben. Auto hatte kein TÜV mehr und ich habe auch mehrmals gesagt, dass ich das Auto noch nie von unten gesehen habe.


    Gestern wurde das Auto abgeholt und vorhin kam der Anruf, dass er heute beim Tüv war und alles unten verrostet ist. Werkstattkosten würden bei einer freien Werkstatt anscheinend 600? kosten und dann hätte er TÜV. Dann fragte er, ob ich das Auto zurück nehme oder ob ich ihm 50? nachlasse. Ich kann und möchte das Auto nicht zurücknehmen, da ich es nicht brauchen kann.


    Im Vertrag (ADAC Mustervertrag) habe ich angegeben bei Sondervereinbarung "Gekauft wie gesehen".


    Kann mir der Käufer rechtlich etwas anhaben? Ich verstehe es nicht, wie man bei dem Preis noch etwas sagen kann. Außerdem muss man doch als Privatverkäufer keine Gewährleistung geben.


    Grüße

  • der versucht den preis nur noch zu drücken auf gut glück.... vielleicht hatdie karre ja sogar schon tüv und der labert nur.

    Sommer: Audi Coupé Quattro R5 Bj. '89 | 2.3 Liter | 7A | 170 PS | Weiß Perlmutteffekt L0A9 | Euro 1


    Daily 2019-... : BMW 525d Touring F11 Bj. '11| 3,0 Liter | N57 | 204 PS | Schwarz | Euro 5

  • rechtlich genommen zählt "gekauft wie gesehen" nicht.


    dennoch würde ich sagen, er kann nix machen. lass die sache einfach ruhen. er hätte ihn sich vorher von untenangucken können.


    nächstes mal rein schreiben "privatverkauf, keinerlei garantie oder rückgaberecht"



    Audi 90 B2 KV Frontkratzer - einer von 36
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  • Naja etwas falsch.


    Wenn du Privat verkaufst, musst du 1 Jahr Gewährleistunge geben. Außer du weißt expilziet darauf hin, dass du das nicht gibst und das schriftlich...


    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden


    Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • Du musst dir keine Sorgen machen. Liegt meiner Meinung nach eindeutig keine arglistige Täuschung vor! Und das wär das einzige weswegen er anfechten könnte. Einfach zurück treten geht nicht.

    Typ 89 Coupe Quattro 2.8E



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    "Vollgas zu fahren und das Ding fahrt stabil daher, des war vergeudete zeit meines talentes." Walter Röhrl

  • Hey,


    danke für die rasche Antwort. Ich hab ihm ja jetzt so oft gesagt, dass ich nicht weiß wie das Auto von unten aussieht. Er meinte, ja da kann ja nichts kaputt sein. Auf die Frage mit den 50? Nachlass konnte ich dann nur noch antworten "ob das dann so viel bringt??" ... und habe ihm ja gesagt, dass ich das Auto nicht zurück nehme. Dann soll er es schlachten, aber mit dieser Einstellung wird er ja wohl nie ein Auto finden mit neuem TÜV und super tollen Zustand für am Besten 300?..


    Mal schauen ob er nochmal anruft, denn er hat die 2 Audis gesehen und meint wahrscheinlich ich habs Geld Sackweise. Mit dem Coupe habe ich dann bis zum neuen TÜV wohl auch nur knapp 3000? investiert und für 950? gekauft... DAS war ein richtiger Ausrutscher, aber 350? ?( :dash:

  • Zitat

    Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich vom Verkäufer erklärt bzw. in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden! Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers (so auch der ADAC-Musterkaufvertrag PDF, 204 KB).


    Und diesen habe ich benutzt.


    http://www.adac.de/_mm/pdf/Kau…kauf-von-Privat_33300.pdf

  • Ja dann kann er dir gar nix


    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden


    Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • Ja dann kann er dir gar nix


    Hört sich gut an ;) Ich schätze auch, dass er denkt ich soll ihm das Auto am Besten schenken. Vielleicht liegts auch an meinem Alter (20). So auf die Art, den haue ich jetzt kurz aufs Ohr.


    Auf jeden Fall nervts mich gewaltig gerade. Er hat ja auch zugegeben, dass es sein eigener Fehler war. Er hätte auf eine Hebebühne fahren müssen. Er beschimpft mich ja nicht und sagt auch nichts wegen einer Anklage, aber er jammert.

  • lass jammern bei so alten fahrzeugen muss man damit rechnen das rost am unterboden ist. wenn er sichs net ankuckt sein pech!

    "Ich habe so wenig gelebt, dass ich zu der Vorstellung neige, ich würde niemals sterben; kaum zu glauben, dass sich ein Menschenleben auf so wenig beschränken kann;
    trotzdem stellt man sich vor, dass früher oder später doch etwas geschehen wird. Ein schwerer Irrtum. Das Leben kann durchaus leer und kurz zugleich sein."

    – Michel Houellebecq

  • Selbst wenn du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hättest, wäre es schwer für ihn. Die Kiste hatte keinen TÜV, das war offensichtlich. Warum hast du ihn nicht als Bastelobjekt verkauft?

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  • Ich weiß nicht ob Bastlerobjekt auch rechtskräftig ist? Ich hätte ja nicht gedacht, dass das Auto "anscheinend" solche gravierende Mängel hat. Aber wie ihr schon sagt und ich auch denke, nach 21 Jahren ist auch etwas kaputt. Ich wollte ja einen Liebhaber für das Auto finden so dumm wie ich bin und er hat gesagt er hatte früher schon welche und mag die Autos so sehr. Aber warum man dann keine 600 ? investieren kann für 2 Jahre TÜV verstehe ich dann nicht.


    Ich möchte euch ja auch nicht volljammern, ich hatte nur bedenken dass ich demnächst zum Anwalt laufen muss.

  • Selbst wenn du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hättest, wäre es schwer für ihn. Die Kiste hatte keinen TÜV, das war offensichtlich. Warum hast du ihn nicht als Bastelobjekt verkauft?


    der ausschluss der sachmängelahftung reicht schon. fahrzeug ist bezahlt und abgeholt. damit sind alle vertragsrelevanten teile erfüllt und sky hat mit dem pkw rein garnix mehr zu tun... ist jetzt alles das problem des käufers.

    "Ich habe so wenig gelebt, dass ich zu der Vorstellung neige, ich würde niemals sterben; kaum zu glauben, dass sich ein Menschenleben auf so wenig beschränken kann;
    trotzdem stellt man sich vor, dass früher oder später doch etwas geschehen wird. Ein schwerer Irrtum. Das Leben kann durchaus leer und kurz zugleich sein."

    – Michel Houellebecq

  • Was du ihm gegenüber gesagt hast, oder nicht ist völlig zweitrangig. Solange keine Zeugen bei waren ist das rechtlich irrelevant. Wichtig ist, das du im Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ablehnst. ;) Wenn er dennoch auf eine Rückgabe besteht und rechtlich vorgehen will, muss er dir eine arglistige Täuschung beweisen, was eher schwer sein wird.
    Gugst du hier

  • Zitat

    Wer auf die Formel "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" im Kaufvertrag stößt, der muss also damit rechnen, dass der Verkäufer für einen Mangel nicht haftet, es sei denn, er hat ihn arglistig verschwiegen. Als Käufer müssen Sie dann jedoch nachweisen, dass dem Verkäufer der Mangel beim Kauf bekannt war.


    Naja also arglistig verschwiegen habe ich nichts und mein Vater war ja auch bei allen Gesprächen dabei. Und ich habe im sogar noch die Uhr eingestellt nachdem ich die Batterie wieder angeklemmt habe :cursing:


    Aber ob er jetzt zieg ? in Gerichtskosten & Anwaltskosten steckt, hoffe ich mal nicht. Soll er lieber das Auto davon richten. :wacko:

  • Denke auch das der typ einfach nur noch was rausschinden will. Denn wer sich, bei angeblichen 600? rep. kosten, mit 50? zufrieden geben würde... naja... bissl unglaubwürdig :huh:


    Ja ich habe da auch zuerst gedacht, dass ich mich verhört habe. Naja ich warte jetzt mal ab und da ich ja nun weiß, dass ich soweit nichts falsch gemacht habe gehts mir auch gleich besser. Und ja, anscheinend muss man bei einem 350? Auto einen Jahreswagen verkaufen. OK, es soll anscheinend viel durchgerostet sein, aber ich kann es mir kaum vorstellen, da unser 2er Golf unten aussieht wie neu und wird 1-2 x im Jahr gewaschen. Aber da ich das Auto wirklich nie von unten gesehen habe, kann ich auch nicht sagen ob wahr oder falsch.

  • das widerum kann ich eig kaum glauben dass du das auto nie von unten gesehen hast.. eigentlich guckt man IMMER mal unters auto.. seis nur von der seite. ich würde nie nen auto kaufen das ich nicht von unten gesehen habe. auch er müsste meiner meinung nach drunter geguckt haben, wenn nicht, selber schuld!


    aber trotzdem brauchst dir keine gedanken machen... nru gelaber, der wird nix unternehmen



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