Im Grunde genommen ist es Wurscht, welche du nimmst, so lange ein E-Prüfzeichen drauf ist und bei Klarglas oder weißen Blinken das Leuchtmittel auch entsprechend richtig ist, wie z.B. gelbe Birnen.
Alles mit E-Prüfzeichen nach §17 Stv(Z)O kannst du am Fahrzeug verwenden, so lange die Einbaurichtungen (Vorne WEISS, Hinten ROT, Seitlich GELB) eingehalten werden.
B4-Blinker @ B3-Blinker einbauen: Kannst du machen, so lange sicher gestellt ist, dass es auch funktioniert mit E-geprüften Bauteilen (Kabel,Stecker etc.)
Eine separate Eintragung oder mitführen einer ABE erübrigt sich durch den gut sichtbar in das Material eingestanzten/eingeprägten E-Prüfzeichen!
Zusatz: Nur als Information noch; Bei Tagfahrlichten muss das "RL00"-Zeichen drauf sein sowie das "R87"-Modul entweder integriert bzw. separat, jedoch in Verbindung, verbaut sein! 