Beiträge von krizzor

    Parkplätze sind vllt öffentlicher Verkehr doch gelten dort nicht die gleichen Regeln wie auf öffentlichen Straßen.


    UND OB! das is tatsächlich-öffentlicher verkehrsraum, da gelten dieselben vorschriften wie im öffentlich-rechtlichen. glaub mir einfach ;)



    Wer aus der Parklücke fährt, soll zwar dem Fahrrenden Verkehr vorrang gewähren, jedoch müßen die auch acht geben. Je nach dem was für Fahrzeuge nebendran parken, kann man garnicht sehen was auf einer Seite kommt (wenn da z.b. ein Sprinter steht) da muss man vorisichtig ohne Sicht auf die eine Seite rückwärtsfahren.


    und streng genommen müsstest du dich ein-, bzw. ausweisen lassen, weil du eben nichts siehst. wenn du alleine bist, müsstest du theoretisch nen fremden ansprechen, der dich einweist!



    Ähnliches hatte auch ein Freund in der Tiefgarage, neben ihm stand ein kleiner Transporter, also sah er nicht was von rechts kam, ist langsam zurück, ein Taxi ist recht flott durch die Garage gefahren und ihm voll hinten in seinen Kombi rein, die Schuld lag dann voll beim Taxifahrer.


    und das is der unterschied ;) der taxifahrer is "rücksichtslos" (um mal das gesetz zu zitieren) durch die garage gefahren, das jemand aus ner parklücke rausfährt is kein geschehnisablauf der außerhalb der lebenserfahrung liegt. der taxi-fahrer müsste SOFORT zum stillstand kommen wenn er bremst. wenn dein freund sich verletzt hätte, hätte man dem taxifahrer auch nen 315c unterstellen können!

    je nach dem was sie für ein Mensch ist könnte sie behaupten sie habe einen schock davon getragen oder sich das handgelenk verletzt, da sie den einkaufswagen ja mit den händen schieben musste.


    sie KÖNNTE schmerzensgeld verlangen.


    das halt ich jetzt fürn bißchen seeeehhhrr weit hergeholt, wenn se tatsächlich mit sowas kommen sollte, direkt zu nem zweiten, dritten und vierten unabhängigen arzt schicken, der das gegenteil attestiert. die wege des zivil-rechts sind unergründlich....



    aber zum kratzer, ich fürchte, das sieht schlecht aus für dich... so parkplätze sind tatsächlich-öffentlicher verkehrsraum, dort gelten dieselben regeln der stvo wie überall im öffentlichen verkehrsraum. da du das auto geführt hast, musst du ne erhöhte vorsicht walten lassen, damit du keinen anderen verkehrsteilnehmer gefährdest...

    im b3 sind schon löcher in dem metall drin, da passen 13er rein.


    beim b4 sind die generell kleiner, passen vielleicht 10er rein. hatte das zweifelhafte "glück" das der sohn des vorbesitzers die löcher schon vergrößert hatte und da meine 13er vom b3 reinpassten. ich habe da nichts verändert und solange der tüv das nich sieht...... :whistling:

    wenn kein zündfunke kommt, kann zum einen verteilerkappe und verteilerfinger hinüber sein, oder die zündspule im eimer....
    wenn er letzte woche aber erst beim 2. oder 3. angesprungen is, würd ich ich auf ersteres tippen. bei ner kaputten zündspule läuft er zuerst ganz normal, dann gar nich mehr.
    hatte ich im winter, is ganz normal angesprungen, 200km autobahn gefahren, kurz motor aus gemacht und dann sprang er nich mehr an. gleich alles neu gemacht, seitdem wie neu ;)

    daaaaaaaaaaann können wir uns auch im nürburgring treffen :D


    kannste mittlerweile kart fahren, achterbahn fahren, abends feiern, hast die grüne hölle, viel platz, ne billige (aber gute) tanke und viele andere auto-bekloppte ;)