Ich habe die ende letzten Jahres mal angeschrieben wegen dem KLR.
Die Antwort war aber nicht so toll:
Sehr geehrter Herr ....
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß die
Abgasnachrüstung für Ihr Fahrzeug momentan leider nicht ohne folgende
Einschränkung / Hinweis ausgeliefert werden kann:
Durch eine Mitteilung Anfang 11.2008 im Verkehrsblatt
Heft 20 Nr. 149 im Auftrag von Dr. Jörg
Wagner Bundesministerium für Verkehr, wird dieses Nachrüstteil zwar in die
Fahrzeugpapiere eingetragen , es kommt aber zu keiner Änderung der
abgasrelevanten SchlüsselNr.
Siehe auch hier: http://www.autoreich.de/teilegutachten.html
Die Hersteller dieser Abgasnachrüstung mit Teilegutachten
nach Par. 19.3, die davon ohne Übergangsfristen überrascht worden waren,
bemühten sich mit Hochdruck um eine Klärung oder um eine Umwandlung in eine
ABE.
Ende März 2009 gab es zu diesem Thema noch einmal einGespräch zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und den Bundesländern,wo
über eine Lösung gesprochen werden sollte. Leider scheint der Gesetzgeber keine
Nachrüstsysteme mehr, egal ob mit Teilegutachten oder ABE neu zu genehmigen,
die die Abgasschlüsselnummer ändern.
Natürlich steht es Ihnen frei, bei Ihrer persönlichen
TÜV/DEKRA etc. Prüfstelle nachzufragen,ob man Ihnen dort auf Basis eines Teilegutachtens nach
Par. 19.3, die Abgasschlüsselnummer ändert. Da vereinzelt Nachrüstsätze mit
Teilegutachten bestellt werden, scheint es möglich zu sein.
Behalten Sie aber trotzdem unsere Homepage bzgl.Neuerungen weiterhin im Auge.
Achtung: Bitte schicken Sie bei einer Antwort immerden kompl. E-Mail Verkehr mit.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Reich u. Sohn Kfz K. Reich
Tel.: 030 37 30 26 95
Fax: 030 787 44 92
Weiß auch nicht so recht, was ich davon halten soll...
Gruß Micha