Na ja. Je nachdem wie hoch der Blutzucker war geht das in Richtung Zuckerschock.
Wenn da jemand "Umfällt" un nicht wieder wach zu bekommen ist, ist im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zwingend Hilfe zu leisten. Minimum ist es 112 zu Wählen und nen RTW zu ordern.
Wenn an das nicht tut dann ist das unterlassene Hilfeleistung . Das kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Von da her kann er sich glücklich schätzen wenn du ihm da nix mehr anhängst.
MfG
BB