Wie ist die regelung mit der Höhe der scheinwerfer bis zum bestimmten BJ....?

  • Hi, hab über die suche nix gefunden weil ich ned genau weis wonach ich da suchen soll.


    Hab mal was gehört, dass bis zu einem bestimmten baujahr die lichtkante bzw reflektorkantenhöhe anders geregelt ist wie bei neueren baujahren.


    auf gut deutsch: Darf man ein älteres auto tiefer legen als die neueren?


    wenn ja, wie sind da die vorgaben. Bj, höhe etc


    danke

    Ein Auto kann man nicht wie einen Menschen behandeln, ein Auto braucht Liebe!


    1-2-4-5-3, die einzige musik die wirklich anmacht^^! :sgenau:

  • Im §72 StVZO (§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) ist
    geregelt, wann welche § in Kraft treten. Für den § mit der
    Scheinwerferhöhe (§50(3)) steht dort:




    § 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)


    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in
    den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem
    Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor
    dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.




    Und in der alten Version gibt es nur eine maximale Höhe, keine minimale
    Höhe. Die Scheinwerfermindesthöhe ist also nur für Fahrzeuge bindend,
    die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden.




    Soviel zum Inkrafttreten.


    Maßgeblich ist die untere Lichtaustrittkante (also 1 - 1,5 cm über der Scheinwerferkante.


    Audi 80 B4 Avant 2,6 l quattro
    :thumbup:


    [b][color=#000000]1.061 Stk. ( Stand: 2012) in Deutschland zugelassen.


    Der Bock is abgemeldet und verkauft an einen guten Kumpel. Neues Fahrzeug Audi A3 8P.

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