Frage zu Führerscheinklassen

  • Hallo,


    ich fange mal von ganz vorne an...


    Ich hatte noch den rosafarbenen Führerschein, dieser ist mir schon vor Ewigkeiten verloren gegangen. Ich hatte den 1b, Auto und Motorrad nachgemacht.
    Ich habe vor ein paar Jahren nach einem Wohnungsbrand schonmal einen neuen beantragen wollen, damals gab es schon Ärger weil der Motorradführerschein angeblich nie erteilt worden wäre. Da das Verkehrsamt diesen auch nicht ausstellen wollt,e da er nach 2 jahren angeblich verfallen würde, habe ich das ganze erstmal gelassen. Ich hatte ja zum glück noch den alten wo der Motorradschein noch nicht eingetragen war und Mottrad war eh erstmal nicht drin.


    Jetzt ist aber der den ich noch hatte auch weg, habe einen neuen beantragt und wieder der gleiche ärger wegen dem Motorradführerschein. Sie wollen mir nur 1b und den Klasse 3 ausstellen, Motorrad müsste ich angeblich neu erwerben. Die Pille hatte ich erstmal geschluckt, da ich nichts gegen machen konnte.


    Heute kommt dann die Post von der Bundesdruckerrei mit der verhassten Karte:


    Klasse AM, A1, A, B, C1, BE, C1E und L der Rest gestrichen


    Wenn ich das jetzt richtig sehe dann schliesst A den AM, A1 und A2 mit ein, das heisst also die haben mir nun doch wieder den Motoradschein ausgestellt???

  • Hi,


    du darfst alles fahren an Motorrädern was es an Motorrädern gibt. Auch ne 1600er BMW mit Rückwärtsgang wenn du lustig bist.


    Führerscheine Verfallen auch nicht. Das einzige was man verlängrn lassen muss, sind ab 50 C1 C1E C und CE sowie D1 D1E D und DE.


    Was du damals noch fahren durftest mit dem 3er Lappen ist 7.5 tonner was heute C1 ist und dazu dann ein Hänger der 1,5 mal so viel wiegt wie der Lasert selber max wiegen darf. Also 11,25 Tonnen.


    Macht einen Zug mit 18.75 Tonnen. Dabei muss der Hänger eine Tandemachse haben was bedeutet das die Mittelpunkte der Achsen nicht weiter als 0,8 Meter (bin mir nicht sicher eventuell auch 1 Meter) auseinander liegen dürfen.



    Da man nicht verlieren darf was man einmal hatte hätten die dir das ausstellen müssen. Das wird aber nur auf Antrag gemacht. Wenn man den Schein auf dem Amt beantragt muss man aber nix weiter machen als sagen das man das will. Von sich aus machen die das aber nicht.


    Ob man nun als Privatmann so viel durch die gegen fahren können muss, sei mal dahingestellt, aber wenn man beruflich fährt ist das nicht ganz unwichtig.


    MfG


    BB

  • Was du damals noch fahren durftest mit dem 3er Lappen ist 7.5 tonner was heute C1 ist und dazu dann ein Hänger der 1,5 mal so viel wiegt wie der Lasert selber max wiegen darf. Also 11,25 Tonnen.


    Macht einen Zug mit 18.75 Tonnen. Dabei muss der Hänger eine Tandemachse haben was bedeutet das die Mittelpunkte der Achsen nicht weiter als 0,8 Meter (bin mir nicht sicher eventuell auch 1 Meter) auseinander liegen dürfen.


    Das ist so nicht ganz korrekt. Der Hänger darf nur die Hälfte der Zugmaschiene wiegen, also 3,75t + 7,5t LKW macht 11,25t. Nach der neuen Führerscheinklasse C1E darf der Zug sogar max. 12t wiegen.

  • Tja, AX-Live hat da wohl recht, der A ist mit dem Zusatz versehen nur mit 3. Rad. nach dem Zahlencode.


    Führerscheine verfallen nicht - stimmt. Er soll aber angeblich nie erteilt worden sein, was ich leider nicht belegen kann da meiner damals verbrannt ist. Ich kann nur nachweisen das ich ihn bestanden habe.

  • http://www.tuev-nord.de/de/all…ehrerscheinrecht-3149.htm


    Mit dem Dreier Durfte / DArf man züge bis 18,5 tonnen fahren. wobei in mienem alten Lehrbuch steht das es das 1,5 fache das gesamtgewichtes des zugfahrzeuges ist, was dann noch mal 250kg mehr sind.


    Ich will da aber nicht kleinlich sein. Wird mit sonderkennzahl vermerkt. UND wenn du den schein bestanden hast dann ist das auch zentral gespeichert. Und das können die nachschauen. Und dann müssen die wenn der nicht entzogen wurde auch wieder ausstellen.


    MfG


    BB


    PS: Im zweifel beim Kraftfahrtbundesamt nachfragen.

  • Bestanden ist er, ja. Das haben die auch im system vermerkt. Er wurde auch nie entzogen. Wenn dann wäre der 3er auch weg.
    Er war auch ausgestellt, aber das hat wohl mal einer vergessen im System einzutragen. Damit ist für die zwar die Prüfung bestanden, fahrerlaubnis aber angeblich nicht erteilt weil nicht im system. Und da zwischen Prüfung und erteilung nicht mehr wie zwei jahre liegen dürfen ist die nach deren Aussage eine neue Prüfung - und damit natürlich die gesamte Schule nötig.

  • das ist doch nicht dein Problem, die haben den Fehler gemacht also müssen die den auch korrigieren.
    klar machen die sich das leicht, aber ich würd das nicht auf mir sitzen lassen.
    lebt der Fahrlehrer noch? ich würde als erstes zu dem, der müsste ja noch unterlagen haben, schließlich hat der das eingereicht usw.
    falls bei dem alles in Ordnung ist und du das nachweisen kannst, würde ich zur Führerscheinstelle und die mal höflichst an Ihre Aufgaben "erinnern".
    Und sie höflich "bitten" den Fehler auszubessern.
    Bestanden ist Bestanden, seit wann gibts denn sowas? die sollen dir mal den Gesetzestext vorlegen.

  • § 18 Absatz 2 FeV
    =
    Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
    ((...))
    (2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt
    werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der
    praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen
    Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die
    gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

    ((...))


    =


    Der Führerschein wurde nicht abgeholt
    (eine bestandene Prüfung ist kein Führerschein),
    die Prüfung ist verfallen.


    Da hilft nur die Prüfung wiederholen.


    Nur um der Logik willen nochmal:
    mit der bestandenen Prüfung hast Du noch nicht die Fahrerlaubnis und auch nicht den Führerschein. Erst wenn diese Prüfung eingetragen/amtlich gemacht ist,
    Du also den Führerschein hast,
    hast Du auch die Fahrerlaubnis.


    Wird dieses eintragen versäumt,
    verfällt die Prüfung nach zwei Jahren
    - es war damit auch unerheblich, dass Du den Führerschein verloren hast, wenn darin noch nicht die richtige Klasse eingetragen war.
    Verantwortlich kannst Du hierbei niemanden machen - da liegt die Schuld alleine an Dir.

  • wenn das vom amt vergessen wurde, müssten die zumindest im archiv nachsehen und deinen alten antrag rauskramen (falls es wirklich eingetragen wurde, oben hast du ja noch geschrieben du hast die prüfung gemacht aber nicht in den führerschein eintragen lassen?! - also wie jetzt)


    und dass Kl. A mit draufsteht ist schon in ordnung - aber mit den schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 versehen. die berechtigen dich NICHT zum führen von "großen" bzw. nicht gedrosselten Motorrädern, sondern lediglich zum führen von großen Trikes. diese schlüsselzahlen mit erteilungsdatum bei der klasse A gibt es seit der letzten rechtsänderung zur fahrerlaubnisverordnung vom 19.01.2013.


    da du die klasse 1b ja erworben hast und diese wohl auch in deinem führerschein eingetragen sein muss, reicht es lt. neuem recht, wenn du lediglich die praktische prüfung nachmachst, um dir die klasse A2 (bis 48 PS) eintragen zu lassen - von der fahrschulausbildung bist du gesetzlich befreit!! lass dir also von der fahrschule keine unnötigen fahrstunden aufdrängen - sofern du es so machen willst.
    diese lösung ist auf alle fälle einfacher und billiger als die gesamte ausbildung neu zu machen, denn, wie littlepoker-fan bereits sagte, verfällt die prüfung, wenn sie nicht innerhalb von 2 jahren im führerschein eingetragen wird und somit die neue führerscheinklasse erteilt wird.


    eine andere möglichkeit hast du nicht.

    [align=center]


    '92 B4 Limo 2.3E quattro | olivgrün matt | BN-Pipes | Schlechtwegefahrwerk | Winterbitch
    '87 E30 2-Türer 328i 24V | diamantschwarz metallic | Sommerspaßgerät
    '95 B5 Limo 2.6 quattro | silber | Eisenmann ab Kat | 18" AVUS | KW Gewinde | Daily Driver

    Einmal editiert, zuletzt von gabbamaxi ()

  • Der Eröffnungs-Post ist wirklich etwas verworren geschrieben.


    Also ist die Sachlage folgendermaßen?
    - 1. Führerschein 1b ("80er" / "125er"-Schein)
    - danach 2. Führerschein 3 (Auto) --- jener bis vor kurzen noch vorhanden ("verloren" gemeldet? ;) ... ist gar nicht so dumm ...)


    - danach 3. Führerschein zzgl. 1a/1 ("großer Motorradschein") --- so wie das jetzt zu lesen ist, der einzige Schein wo alles korrekt war?
    jener 3. Führerschein durch Brand vernichtet

    - es folgt der 4. Führerschein, hier wurde der 1a vom Amt nicht mehr berücksichtigt.
    jener 4. Führerschein verloren


    - und nun 5. Führerschein.



    An der/Deiner Ausgangslage ändert sich aber dennoch nichts:
    wenn Du lediglich 79.03 und 79.04 bei dem A freigegeben hast, darfst Du die großen Maschinen nicht fahren; lediglich das, was hier schon geschrieben wurde. Ist dann lediglich ein umgeschlüsselter 3 + 1b ...


    Man kann dagegen auch nicht vorgehen,
    außer man hätte eine Fotokopie des einzigen richtigen Führerscheins oder noch besser, eine beglaubigte Kopie jenes Scheins. Scheint aber beides nicht vorhanden zu sein ...
    Falls Du in der Zwischenzeit einmal umgezogen bist etc. könnte evtl. noch eine Nachfrage bei der alten Führerscheinstelle eine glückliche Wendung bringen.
    Selbst wenn der Fahrlehrer, TÜV etc. die alte Prüfbescheinigung aufbringen würde, würde sie Dir in diesem Fall nichts bringen - da sie schon abgelaufen = ungültig ist. Die einzigen Dokumente die Dir hier helfen könnten, sind wahrscheinlich nicht vorhanden (Kopien, beglaubigte Kopien des richtigen Führerscheins) oder vernichtet worden (der Führerschein im Original)?

    Insgesamt betrachtet, wird man daher die Prüfung nachholen müssen. Beschwerden etc. bringen hier nichts, auch eine Klage o.ä. ist hier aussichtslos.

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