Rechtsweg gegen Spaßbieter

  • Hi, hab vor kurzen Felgen versteigert. Sind zu einem guten Kurs für mich rausgegangen. Nur der Verkäufer meldet sich nicht, hab schon einen Fall eröffnet wegen eines nicht bezahlten Artikels. Nur das bringt anscheinend nichts.


    Wie geh ich am besten vor, damit ich an mein Geld komme? Hab keine Lust die Felgen erneut einzustellen und sie für weniger abzugeben.


    Danke & Gruß

  • nimm mit dem Käufer kontakt auf.


    Er hat mit Abgabe des Gebots einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen.


    Es sei denn deine Artikelbeschreibung war etwas Lückenhaft und es war nicht 100%ig ersichtlich was er kauft (eventuelle Beschädigungen nicht angegebe,
    nicht ausreichende Infos zum Artikel etc.)


    Aber eigentlich bist du im Recht ich würde ihn informieren das wenn er sich nicht meldet du rechtliche Schritte einlegst.
    Ich persönlich bin da eigentlich kein Freund von, denn man macht sich das Leben nur ünnötig schwer. Musst selbst wissen ob dir die paar Euros das wert sind.

  • Ich selbst hatte solche fälle auch schon. Da hat man sich im nachhinein vertan o. was auch immer! Auch wirds mit dem "rechtgültigen vertrag" am ende nicht wirklich genau genommen. Ich habe immer zugesehen meine gebühren wieder zu bekommen & fertig. Alles andere ist einfach nur zeit & nerven intensiv ohne ende!


  • Hab die Felgen als Defekt verkauft und sogar erwähnt das ich keine Aussagen machen kann ob sie irgendwelche Schäden haben. ;) Deshalb "verkauf als Defekt an Bastler mit Seiten- und Höhenschlag" mit dazu geschrieben. ;)

  • Wenn du das wirklich so formuliert hast... viel erfolg!


    Im ersten satz schreibst du, du kannst keine aussagen über schäden machen. Und im nächsten räumst du schäden inform von seiten & höhenschlägen ein :hmm:


    Da kommts dann wieder drauf an, als was sie eingestellt sind. Nur als gebraucht... oder direkt als defekt. Wobei man dir selbst dann noch, aus der eigenartigen formulierung, nen strick drehen könnte... denke ich

  • Also bei Felgen währe mir das zu Blöd .


    Bei einem Auto Ok da würde ich sehen das ich etwas Rausschlagen kann .


    An deiner stelle würde ich entweder mal sehen wie Hoch das gebot an 2. Stelle war den du kannst denjenigen über ebay einen Sofortkaufvorschlag für den Preis senden .


    Und wenn der die auch nicht will würde ich das an ebay damit du die Gebühren wiederbekommst .


    Und wenn du wirklich Rechtliche schritte einleiten möchtest Ruf mal bei ebay an Kostet mittlerweile nichts mehr die kennen sich ganz gut an .
    Ansonsten einen Anwalt um Rat fragen .

  • Da kommts dann wieder drauf an, als was sie eingestellt sind. Nur als gebraucht... oder direkt als defekt. Wobei man dir selbst dann noch, aus der eigenartigen formulierung, nen strick drehen könnte... denke ich


    Natürlich als Defekt eingestellt! Ich hab geschrieben optisch weißen sie keine Beschädigungen auf.

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