Kurzzeitkennzeichen

  • Hi,


    will mir am Wochenende ein Audi 100 Quattro mit Vollausstattung zum Schlachten holen. Kenne es von meinem Autokauf (Sommer 2011), dass man das Fahrzeug kauft, mit den Papieren und dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle geht und dort Kurzzeitkennzeichen bekommt.


    Nun wurde aber mal wieder das beschissene Gesetz geändert und man bekommt nur bei seiner Heimtgemeinde ein Kennzeichen. Wie soll das denn bitte gehen? :lol:


    Ich muss also zum Auto fahren, es kaufen um die Papiere zu bekommen und dann wieder heim fahren um auf meiner Zulassungsstelle das Kennzeichen zu bekommen. Anschließend dann wieder zum Auto fahren und es mitholen?


    Was soll denn der Scheiß???


    Oder hab ich was falsch verstanden?

    Typ 89 Coupe Quattro 2.8E



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    "Vollgas zu fahren und das Ding fahrt stabil daher, des war vergeudete zeit meines talentes." Walter Röhrl

  • Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchst Du keine Papiere.


    Du holst Dir das Kennzeichen, bekommst die rote Karte.


    Fährst zum Automobil ... trägst die Daten ein ... das geht auch vom Bordbuch abschreiben.
    Du brauchst eigentlich gar keine Papiere - die Kiste muss nur Verkehrssicher sein ((und in Deutschland versteuert - aber das prüft die Polizei kaum - wenn dann der Zoll, wenn man widerrechtlich mit einem ital./niederl./engl. Import rüberdüst)).


    Für die Verkehrssicherheit haftest Du mit Deiner Unterschrift auf dem roten Wisch.


    ((Natürlich muss auch die Eigentums- und Besitzverhältnisse irgendwie nachvollziehbar sein - also kein Freifahrtsschein für Unterschlagung, Diebstahl oder Raub :D ))


    Wie das "Händlerkennzeichen" und das "Exportkennzeichen" sind die 04er nicht direkt "Fahrzeug-" sondern "Personenbezogen".


    Du bekommst es als Person. Trägst dann ein mit was Du fährst - (anders als das Händlerkennzeichen 06er oder Oldtimer-Wechselkennzeichen 07er) ist es allerdings dann nicht mehr auf ein anderes Fahrzeug übertragbar. Also was auf der roten Karte dann eingetragen ist, auf das läuft es dann den gesamten Zeitraum.


    Übrigens: nur Haftpflicht
    (Sonderregelungen wenn man bei der Versicherung schon einen Vollkaskovertrag abgeschlossen hat und dennoch mit 04er Überführt; allerdings reine Kulanz der Versicherung und vorab abzuklären).
    Und vom Gesetzgeber keinerlei Kulanz bei Überschreitung. Das Kennzeichen ist von Mitternacht zu Mitternacht gültig. Keine Minute länger. Abgelaufene 04er = wie wenn das Fahrzeug nicht angemeldet und versichert wäre ...

  • Falsch, seit neuestem bekommt man die KZK nicht mehr mit unausgefüllten Papieren! Man muss keine Papiere dabei haben, aber die Fahrgestellnummer etc. des Fahrzeuges was mit dem Kennzeichen bewegt werden soll, angeben bei der Ausstellung. Und man bekommt die KZK nur noch dort wo man als Person auch gemeldet ist, das ist vollkommen richtig.
    Entsprechende eVB für ein KZK ist natürlich auch Vorraussetzung aber an dieser Regelung hat sich ja nichts geändert.
    Das KZK ist, entgegen der scheinbar hier herrschenden Meinung, sehr wohl Fahrzeugbezogen! Es ist nicht mehr vergleichbar mit dem "roten Händlerkennzeichen" (06er Nummer)! Das war aber schon von Anfang an so, nur wurden die Papiere für das Kennzeichen eben bis vor kurzem immer unausgefüllt übergeben und man wurde belehrt dass man die Papiere vor Antritt der Fahrt mit den Fahrzeugbezogenen Daten auszufüllen hatte. Das wurde jetzt kürzlich geändert (weil wohl zu viele Leute das KZK für mehrere Fahrzeuge genutzt haben oder mit unausgefüllten Papieren erwischt wurden), jetzt werden die Fahrzeugbezogenen Daten direkt beim Amt eingetragen.

  • Naja eVB bekomme ich innerhalb von 3 Minuten bei meiner Versicherung (so wars im Sommer 2011).


    Das blöde ist nur, dass ich die Kennzeichen erst kaufen muss und DANN erst das Fahrzeug besichtigen und kaufen kann. Andersrum ist es mir lieber, da man dann bei Nichtkauf auch die Kennzeichen sparen kann.


    Also was brauch ich alles um die KZK bei mir auf der Zulassungsstelle zu bekommen? Perso, Führerschein, eVB, ?Fahrgestellnummer?, KEIN Kaufvertrag, KEINE Fahrzeugpapiere

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  • Wie geschrieben, hier in Bayern ist das kein Problem. Gibt kaum eine Woche wo ich mir kein Kennzeichen hole um einer meiner 13 Kisten auf die Straße zu holen ... (bei soviele Kisten ist ansonsten das TÜV-Gegurke nicht mehr feierlich).


    Das blöde ist nur, dass ich die Kennzeichen erst kaufen muss und DANN erst das Fahrzeug besichtigen und kaufen kann. Andersrum ist es mir lieber, da man dann bei Nichtkauf auch die Kennzeichen sparen kann.


    Also was brauch ich alles um die KZK bei mir auf der Zulassungsstelle zu bekommen? Perso, Führerschein, eVB, ?Fahrgestellnummer?, KEIN Kaufvertrag, KEINE Fahrzeugpapiere


    Du bist ja RLP ...
    also ich würde bei Deiner Zulassungsstelle anrufen, wie die das Handhaben.


    Brauchen tust Du Personalausweis
    und def. die KORREKTE eVB
    also wenn da statt MÜLLER - MÜHLER hinterlegt ist, gibts schon wieder Ärger (hatte ich mal mit meinem Nachnamen ... blöde Versicherung :D )
    Also am Besten auch den Kontakt der Versicherung mitnehmen, das die ggfs. korrigieren und Dir eine korrigierte eVB zusenden.

  • Also auf der Homepage steht nix vom FIN , aber die kann ich ja einfach beim Verkäufer erfragen.

    Typ 89 Coupe Quattro 2.8E



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  • Also dort steht ja nun sogar wieder, dass man wenn man nen Kaufvertrag vorweisen kann, das KZK sogar in dem Amt bekommt wo man die Karre gekauft hat. Das ist auch wieder alles ein Durcheinander bei den Behörden... Ich würds an deiner Stelle so machen: Beim Amt anrufen, was für die Stadt / den Kreis zuständig ist, wo du das neue Auto kaufen willst. Wenn die das dann auch so formulieren wie die Mainzer, dann bekommst du das KZK auch vor Ort.

  • Ich kenn es auch nur wie tyrannus (in bonn) - die fin muss am geben werden sonst gibts die karte garnicht! Und daß man die kzk nurnoch in der heimatstadt bekommen soll ist ja heftig hirnrissig :cursing:

  • Als ich meinen geholt (Anfang 2011) wollte die Dame bei der Zulassungsstelle auch erst ne FIN habe.
    Da ich aber nicht rangekommen bin (hatte ich in meinen Mails, kam aber nicht ran) und meine ersten waren, hat sie mir die Dinger so gegeben udn mich ermahnt, dass ich die FIN das nächste Mal mitbringen soll.

  • Also dort steht ja nun sogar wieder, dass man wenn man nen Kaufvertrag vorweisen kann, das KZK sogar in dem Amt bekommt wo man die Karre gekauft hat. Das ist auch wieder alles ein Durcheinander bei den Behörden... Ich würds an deiner Stelle so machen: Beim Amt anrufen, was für die Stadt / den Kreis zuständig ist, wo du das neue Auto kaufen willst. Wenn die das dann auch so formulieren wie die Mainzer, dann bekommst du das KZK auch vor Ort.


    Haha, so schlau war ich auch schon. In Bingen (Kreis MZ-BIN) auf der Homepage steht, dass der Ort des Kaufes einen zu nem KZK berechtigt. In Mülheim steht das nirgends. Also hab ich heute morgen angerufen und die waren sogar ziemlich nett. 8|


    Sie meinte es geht nicht aber sie fragt nach. Zwei Minuten Warteschleife und .. es geht in Ausnahmefällen. Und zwar WENN: Ich mit Bingen alles klar gemacht habe und dort eins bekommen würde und ich die Durchwahl von nem Mitarbeiter habe. Wenn ich dann in Mülheim bin, und der Mitarbeiter in Mülheim bei der Erteilung des KZK den Mitarbeiter in Bingen telefonisch erreicht und das okay bekommt. :lol:


    Sonst gehts aber noch? Ich hol mir einfach das KZK in Bingen und fertig. Wegen den 40€ geh ich nicht das Risiko ein da doppelt zu fahren.

    Typ 89 Coupe Quattro 2.8E



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  • Da hast du leider Recht. Es werden einem nur Steine in den Weg gelegt vom Gesetzgeber. :(



    Weiß einer, ob der Besitzer mit dem KZK-Anmelder übereinstimmen muss?
    Aus Zeitgründen holt mein Bruder, mit dem ich auch das Auto hole, die Kennzeichen. Kann trotzdem ich das Auto kaufen?

    Typ 89 Coupe Quattro 2.8E



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