Habe beide Sätze zu liegen und theoretisch sind die Felgen gleich. Praktisch liegen die Unterschiede im Detail. Die original über Audi verbaute Felge hat in der Gussform auch das Audi Logo, was der Felge aus dem Zubehör fehlt. Die Kappen die, die Schrauben verdecken, sind ebenfalls einmal mit und einmal ohne Logo. Selbst die Schrauben die eine geteilte Felge vorgaukeln sind im genauen Vergleich unterschiedlich.
Während die Hauptmerkmale eher optischer Natur sind, ist der gravierendste Punkt und, wie üblich nur im Falle eines Falles relevant, die Zulassung. Einmal braucht es theoretisch kein Gutachten, da es serienmäßig verbaut wurde, das andere Mal braucht es eine ABE oder ein Teilegutachten. Das führt dann gleich zur Frage, in welchem Mix die Felgen auf einer oder beiden Achsen gefahren werden dürfen. Je nach Prüforgansiation gibt es hierzu unterschiedliche Ansichten.
Das ist der Punkt der mich stört. Falls mal was passieren sollte und auch so möchte ich es eigentlich passend haben, auch wenn eigentlich vom Sinn her beide Felgen funktionieren würden.
Wobei auf beiden Felgen ja ein Audi Logo zu sehen ist, somit beide Original Räder?