Rechtliche Sache

  • Moin,


    Hab ja vor knapp einem Jahr (genau am 31.7.) meinen Audi gekauft und seitdem musste ich feststellen dass ich doch ganz schön über den Tisch gezogen wurde:


    1. Klimaanlage: Habe damals bei der Probefahrt bemerkt dass sie nicht lief und sprach beim Unterschreiben des Kaufvertrages dieses Problem an - Reaktion des Verkäufers: "Oh dann muss die wohl undicht sein, wird warscheinlich ein Schlauch oder eine Dichtung sein, kostet Sie vielleicht 20 ? aber ich trage das mal in den Kaufvertrag ein"...
    Ok ich bin ein Idiot, war wohl geblendet vom ersten Auto und habe dem Verkäufer da er so freundlich war geglaubt.


    Folge: Klimakondensator kaputt...20? schön wärs :dead:


    2. Auspuff: Nach ein paar Wochen bemerkte ich dass der MSD durch ist, also bin ich zurück zum Händler und nahm das Wort "Gewährleistung" in den Mund... ich wurde regelrecht ausgelacht wie ich denken könne das man einen Auspuff auf Gewährleistung machen kann...


    War mittlerweile genug angepisst und fand mich mit meinem Schicksal ab.


    Bis jetzt: Im Kaufvertrag wurde auch eingetragen dass die Hintere linke Tür nachlackiert wurde, kein Problem, wurde zwar nicht wunderschön gemacht aber ich war einverstanden - man bemerke-> immer noch 2900? Kaufpreis.
    Doch jetzt kann man mittlerweile deutlich erkennen dass die Tür eine ganze Ecke unfachmännischer Lackiert wurde als ich es erst dachte und das nicht nur die Tür sondern auch von der Tür bis zur Heckleuchte gelackt wurde...
    Eventuell wurde auch die Fahrertür nachlackiert, kann ich aber nicht genau sagen, sie ist nur merkwürdig "stumpf".


    Ich bin am überlegen ob ich jetzt mit meiner Rechtsschutzversicherung versuche den Wagen wieder an den Händler loszuwerden und mein Geld zurück zu bekommen.
    Meint ihr ich hab vielleicht eine Chance?


    Gruß,
    Thomas

  • ich find irgendwelche rechtsberatungen in solchen foren ziemlich fürn ar...


    in folgenden beiträgen wirds wieder nen paar leute geben,die mit den dollsten ideen auf den putz hauen,aber rauskommen wird am ende dabei so gut wie nix :huh:


    was auch kaum jemanden vorwerfbar is,da die wenigsten von uns anwälte sind oder in der regel häufig mit sowas zu tun haben ;)


    in den forenregeln steht jetzt hier nix dazu,deswegen tue ich hier grad nur meinen unmut kund,lass es grad so offen weiterstehen & schau,was sich da noch so tut ?!


    ansonsten,wenn de ne rechtsschutzversicherung hast,hast schon gute karten,meistens is ne rechtberatung für umme,wo dir deine möglichkeiten aufgezeigt werden,ansonsten kannst dich auch falls de mitglied in nem automobilclub bist,an den wenden !


    ansonsten is das www... auch noch voll mit diversen rechts- & unrechtsforen,wo dir mit sicherheit auch recht kompetent geholfen werden kann ;)

  • Is das auto von einem Händler? Also einer Firma, nicht von Privat?


    Dann hast du 1 Jahr GW-Garantie... egal wie... die muss er geben, und während der Garantie (Garantiebestimmungen im Kaufvertrag beachten) kannst du entsprechend den bestimmungen die Leistungen erhalten. Wenn der Händler sich querstellt: Anwalt/Rechtschutz einschalten. Dann werden die meisten klein beigeben.


    greetz

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
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    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Danke für deine Antwort :)


    Hatte jetzt nicht vor eine Aussage hier auszudrucken und damit zum Händler zu laufen ;)
    Wollte halt mal ein paar Meinungen hören die vielleicht schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht haben, irgendwie hat ja jeder hier sein Spezielgebiet :D


    Was mich halt am meisten nervt ist der theoretische Wertverlust, für einen Audi 80 mit kaputtem MSD, nicht funktionsfähiger Klima und diversen üblichen Lackschäden inklusive der schlechten Nachlackierung der linken Seite, denke ich bekomme ich vielleicht 1500,-?...


    Gruß,
    Thomas

  • Da du noch ein bissl Zeit hast, lass dir die Klima und den ESD richten, Lackierung is meist Ermessenssache, ich würde 2 von 3 groben MÄngeln abstellen lassen.

    [b]

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  • Is das auto von einem Händler? Also einer Firma, nicht von Privat?


    Dann hast du 1 Jahr GW-Garantie... egal wie... die muss er geben, und während der Garantie (Garantiebestimmungen im Kaufvertrag beachten) kannst du entsprechend den bestimmungen die Leistungen erhalten. Wenn der Händler sich querstellt: Anwalt/Rechtschutz einschalten. Dann werden die meisten klein beigeben.


    greetz


    Ist direkt von einem kleinem Händler, mir war so dass ich von ihm mal was von 6 Monaten Gewährleistung gehört habe...
    Die Frage ist ja die, lassen wir den MSD mal aussen vor, der schmerzt nicht allzu sehr aber mit geht es speziell um die Nachlackierung und die Klima und da hat er meiner Meinung nach wissentlich gelogen, da dass Fahrzeug von seiner Werkstatt nachlackiert wurde.

  • Da du noch ein bissl Zeit hast, lass dir die Klima und den ESD richten, Lackierung is meist Ermessenssache, ich würde 2 von 3 groben MÄngeln abstellen lassen.


    Das blöde ist ja im Kaufvertrag steht "Klimaanlage defekt".
    Wie beweise ich dass er mich im glauben gelassen hat dass es nur ein "Mini-Schaden" sei?


  • Wie beweise ich dass er mich im glauben gelassen hat dass es nur ein "Mini-Schaden" sei?


    Wenn er es nicht zugibt leider gar nicht. Das hat er absichtlich unklar formuliert, so dass er ausm Schneider ist und das mit dem "Mini-Schaden" war ne mündliche Absprache :(


    Ich kann mir schon vorstellen was das für ein Laden war.

  • Lies die Garantiebestimmungen bei deinem Kaufvertrag, dann weißt doch, was übernommen wird, und was nicht. Klimaanlage z.b. sollte ein Garantiefall sein, Auspuff eher nich, da natürlichem Verschleiß unterlegen. Dass der Händler den Mangel angegeben hat rettet ihn ja nich vor der Garantie.

    [b]

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  • anzumerken sei noch was zu Thomas seinen flausen im Kopf :)


    Dafür sind Foren da, das man da mal fragt was "geht" und ob sowas ähnliches shconmal war, das man sich darauf nicht verlassen sollte ist auch klar!


    du warst da wohl gestern wegen irgendwas angepisst :D


    1 Jahr Gewährleistung, auch wenn er dir sagt das was kaputt ist, aber da gibs rechtlich auch wieder 2-3 Schlupflöcher.....Anwalt und abdafür, dafür bist versichert :)


    Übriges, Garantiebestimmungen sind fürs Popöchen, da hier die GEWÄHRLEISTUNG Zutrifft, und die GESETZLICH geregelt ist und auch NICHT beschnitten werden darf!

  • einfachste lösung: Rechtschutz einschalten, beraten lassen, gerade weil es sich um einen händler handelt und bestimmte mängel im kaufvertrag aufgeführt sind.


    alternativ: selbst ma im bgb nachm stichwort "kauf" suchen und schauen (waren glaub §§ 433 ff bgb oder so). hatte bei meinem nen ähnlichen fall, habe den wagen von privat gekauft, der wagen wurde als unfallfrei deklariert und wies bereits geringe schäden auf, die im kaufvertrag vermerkt waren. es stellten sich jedoch weitere mängel heraus, die nicht vermerkt waren, somit hatte er die wahl mir nen nachlass zu geben oder vor gericht zu gehn.



    edit: §434BGB - Sachmangel

  • Danke für eure Antworten,


    Ich denke den Auspuff kann ich abschreiben, der kostet ja jetzt auch nicht die Welt, was für mich wirklich einen massiven Wertverlust darstellt ist die nicht funktionierende Klima und das anscheinend die ganze Seite lackiert wurde.


    Ich werde mal die Tage bei der Rechtsschutz oder alternativ beim ADAC anrufen und fragen was deren Meinung zu meinem Fall ist.


    Gewährleistung hat er mir 1 Jahr gegeben also habe ich ja noch bis 31.7 Zeit, ich denke in dieser Zeit schaff ich es noch da irgendwas rauszuholen...


    Wenn ich Original Teile nehmen würde, würde mich die Klima wenn ich mich recht entsinne 600? kosten ;)
    Mit nachbau Teilen komme ich inkl. Befüllung auf ca. 300? aber dafür das mir mal was von 20? gesagt wurde --> :dead:


    Gruß,
    Thomas

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