Bei mir kommen demnächst auch komplett schwarze rein da mein Audi Schwarz ist und ich auch die Schwarzen Rückleuchten habe

Kennzeichenhalter
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Würd auch gern was in wagenfarbe oder ohne werbung haben aber geld will ich dafür auch nicht ausgeben.
Höchstens für ein audi80scene kennzeichenhalter -
Ja kriege den ja für nichts so zu sagen
Ja so ein hätte ich natürlich auch gerne oder/und so nen Aufkleber aber ja passt ja nicht mehr ganz da ich ja a 90er Fahr
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Ich habe ein Wechselkennzeichen (Wechselnummer nennen wir das hier) und deshalb hab' ich an beiden Autos ein Wechselschildhalter.
Ich weiss nicht, ob es Wechselzeichen bei euch in Deutschland auch gibt. Damit kann man mehrere Autos auf ein Kennzeichen einlösen und muss dann bei Steuern und Versicherung nur ein Auto bezahlen. Man darf nur nie vergessen, die Schilder an der Karre zu haben, mit der man gerade unterwegs istIch habe diese hier: Einmal in Schwarz und einmal (Ja, ich oute mich... :blackeye: ) in Chrom. Sehen schick aus die Dinger, mit einem Rahmen ohne doofe Werbung um das Schild. Das Schild wird durch den Rahmen gehalten, durch drücken zweier Knöpfe auf der Seite klappt der auf. Super praktisch für Wechselkennzeichen!
Ich weiss halt nicht, ob das Deutsche Kennzeichenformat gleich wie unseres ist...
[Nachtrag]
Habe eben gesehen, dass Ihr in D vorne auch ein langes Schild habt. Das passt dann wohl nicht... Wir haben vorne ein ganz kleines mit 30x8cm und hinten ein langes, einzeiliges oder ein kurzes, zweizeiliges. -
Wechselkennzeichen gibts hier auch, allerdings ist man ganz schön blöd wenn man das nimmt.
Man bezahlt für beide Autos Steuern und Versicherung und muss dann noch die Kennzeichen wechseln
Ersparnis ist also NULL zumal man ja dann noch ein Stellplatz für das andere Auto braucht da es ohne Kennzeichen nicht auf der Straße oder einen Parkplatz stehen darf der öffentlich ist. -
kurzes ot:
@mrlow: wie isn das bei euch mit der steuer wenn man da ein audi 80 aus d importiert? -
Wechselkennzeichen gibts hier auch, allerdings ist man ganz schön blöd wenn man das nimmt.
Man bezahlt für beide Autos Steuern und Versicherung und muss dann noch die Kennzeichen wechseln
Ersparnis ist also NULL zumal man ja dann noch ein Stellplatz für das andere Auto braucht da es ohne Kennzeichen nicht auf der Straße oder einen Parkplatz stehen darf der öffentlich ist.Das ist hart...
Hier bezhalt man nur die Steuern des tuereren Autos und bei der Versicherung ungefähr +20%. Insgesamt also etwa 120% des Betrags, den man für ein Auto bezahlen würde.
kurzes ot:
@mrlow: wie isn das bei euch mit der steuer wenn man da ein audi 80 aus d importiert?Meinst du die Zollgebühren ? Das kostet eigentlich nicht so viel, für Gebrauchtwagen 4% des Wertes. Vielleicht noch etwas Bearbeitungsgebühr für diverse Formulare...
Die Zulassung ist dann 'ne Sache für sich. Erst ab 1995 hat die Schweiz die technischen Vorschriften für Strassenfahrzeuge weitgehend den europäischen angepasst. Das heisst, dass die Zulassung eines Wagens von nach 1995 in der Schweiz eigentlich keine Probleme machen sollte. Beim Audi 80 könnte es durchaus problematisch werden denke ich...
Wenn sich die MFK (Motorfahrzeugkontrolle, unser TÜV) völlig querstellt, kann eine eine Einzelabnahme inkl- Lärmmessung fällig werden. Das kostet dann ca. 1500.- CHF.
Aber ich glaube, solange sich die Sänfte bei den wesentlichen Teilen in Originalzustand befindet, sollte es keine grösseren Probleme geben.Ein Audi-80 Import lohnt sich aber sowieso kaum, da die Kisten hier erstaunlicherweise oft günstiger zu haben sind. Die Jungen Leute hierzulande wollen keine über 20 Jährige Autos fahren... Einen B3 sieht man hier praktisch gar nicht mehr und B4 sieht man fast ausschliesslich mit Opa hinterm Lenkrad.
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In der Schweiz ist die Motorfahrzeugabgabe (vergleichbar mit der deutschen KFZ-Steuer) nicht einheitlich geregelt sondern zwischen den Kantonen (vergleichbar mit den Bundesländern in D) unterschiedlich gehandhabt und richtet sich z.B. nach dem Fahrzeuggewicht oder in anderen Kantonen nach der Fahrzeugart und Hubraum.
Aber ganz sicher nicht nach der EURO-Einstufungaus der Euro-Zone hält sich die Schweiz ja glücklicherweise raus (mann haben die es gut)
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Du willst ein Kraftfahrzeug von Deutschland in die Schweiz exportieren?
Dazu brauchst Du eine dt. Ausfuhrbescheinigung
und eine schweizer Einfuhrbescheinigung.
Da der Wagen offensichtlich höher als mit 1.000 EUR veranschlagt wird, brauchst Du die "Große", Schriftliche
da wird die "Kleine" mündliche nicht mehr ausreichen.
Die Ausfuhranmeldung wird man aber noch am Ausfuhrzollamt erledigen können (Grenzwert 3.000 EUR).Kosten i.d.R.: 4% Automobilsteuer + 8% MwSt/USt. + 12-15 CHF pro 100 kg Leergewicht Veranlagungsverfügung Zollgebühr + Abwicklungsgebühren.
Die Veranlagungsverfügung/Zollgebühr könnte man mit einer Deklaration unter "CE-Ursprungsware" umgehen. Allerdings bin ich hier bei älteren Gebrauchtwaren etwas überfragt ("Warenverkehrsbescheinigung EUR1") ... ich mach das immer nur mit Prospekte, Kataloge, Flyer etc.
Danach gibts noch eine CO2-Abgabe bei Fahrzeugen, hier bin ich bei einem älteren Fahrzeug ebenfalls überfragt, vor allem scheint es dann auch noch Ausnahmen bei Wohnortverlegungen in die Schweiz zu geben.--
Kraftfahrzeugsteuer ist in der Schweiz Kantonsabhängig. Berechnet sich in der Regel nach Hubraum und/oder Gewicht. EUR-Einstufungen interessieren eigentlich in keinem Kanton.
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Wechselkennzeichen gibts hier auch, allerdings ist man ganz schön blöd wenn man das nimmt.
Man bezahlt für beide Autos Steuern und Versicherung und muss dann noch die Kennzeichen wechseln
Ersparnis ist also NULL zumal man ja dann noch ein Stellplatz für das andere Auto braucht da es ohne Kennzeichen nicht auf der Straße oder einen Parkplatz stehen darf der öffentlich ist.Das ist so nicht richtig. Man bezhalt nur die Versicherung und Steuern für das teurere Auto bzw ist es eh von den Konditonen der Versicherung abhängig.
Man bezahlt also im Prinzip nur EIN Fahrzeug -
danke soweit. aber es geht hier im einzelnen um mein 89er 7a coupe mit vollschale etc.
und die frage iss halt wo nach in der schweiz die steuer berechnet wird. nach der euro einstufung?Wie einige schon sagten, ist das Kantonal geregelt.
Im Kanton Bern (Mein Wohnkanton) wird nach Gesamtgewicht abgerechnet und pro Jahr. Die Normalsteuer für die ersten 1000 kg beträgt 240 Franken pro Jahr. Für jede weitere Tonne ermässigt sich die Steuer um 14 Prozent des vorangehenden Steuersatzes. Dann gibt es noch Vergünstigung für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge. Das kann man bem 80er selbstverständlich vergessen
Ich bezahle für meine B4 Limousine also ungefähr CHF 400.- pro Jahr.[Edit] Die Euro-Abgasstufe interesseirt hier keinen... Wir haben Effizienzklassen. Diese errechnet sich aus CO2 Ausstoss und Fahrzeuggewicht. Von A bis G, wobei A die beste darstellt. Vergünstigung gibt es nur bei den Klassen A und B. Mein 80er NG hat die Effizienzklasse E oder F, glaube ich.
Bezüglich Einfuhr in die Schweiz hab' ich kurz auf dem Strassenverkehrsamt angerufen. Folgendes:
Erstmal musst du das Auto verzollen. Ausfuhr aus Deutschland, Einfuhr in die Schweiz. Das wird an der Zollstelle erledigt. Ich würde trotzdem zuerst anrufen... Das kostet wie bereits gesagt 4% des Warenwertes. Die 8% MwSt stehen meines Wissens nur bei neuen Fahrzeugen an?!
Mit der Verzollung erhälst du vom Schweizer Zollamt einen Prüfbericht mit einer Stammnummer, die deinem Coupe nach Schweizer Strassenverkehrsgesetzt gegeben wird.
Mit diesem Prüfbericht und der Schweizer Stammnummer kann sich der neue Besitzter dann in seinem Kanton auf der MFK melden und einen Prüftermin abmachen, damit das Fahrzeug die Schweizer Zulassung erhält.
Zum Prüftermin braucht man den deutschen Fahrzeugausweis, die deutschen Kennzeichen (Welche zu dem Zeitpunkt ja noch am Fahrzeug sind) und eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den Schweizer Lärm- und Abgasvorschriften der damaligen Zeit entspricht, da der Audi vor 1995 gebaut wurde. Letztere Bestätigung muss man beim VW/Audi Generalimporteur (AMAG Schweiz) selber anfordern.
Wenn das Fahrzeug die Prüfung besteht und alle Papiere vorhanden sind, erhält der neue Besitzer den neuen Ausweis und die Schweizer Kennzeichen.
Wenn der Generalimporteur KEINE Bestätigung für die Erfüllung der Lärm- und Abgasvorschriften ausstellen kann (Da Fahrzeug eventuell zu alt...), ist eine Einzelabnahme bei der MFK fällig.Zu den Kosten (Können je nach Kanton ein wenig variieren. Angaben vom Kanton bern. Mein Wohnkanton.)
Verzollung: Wie gesagt 4% des Wertes + Einiges an Bearbeitungsgebühren...
Fahrzeugprüfung: CHF 60.-
Schweizer Kennzeichen: CHF 120.-
Bestätigung für die Erfüllung der Lärm- und Abgasvorschriften: CHF 350.- bis 600.-
Einzelabnahme für den Fall, dass keine Bestätigung für die Erfüllung der Lärm- und Abgasvorschriften vorhanden ist: 2500.- CHFTel. Strassenverkehrsamt Bern: +41 31 634 21 11
Tel. Eidgenössisches Zollamt: +41 31 322 68 69 -
Das ist so nicht richtig. Man bezhalt nur die Versicherung und Steuern für das teurere Auto bzw ist es eh von den Konditonen der Versicherung abhängig. Man bezahlt also im Prinzip nur EIN Fahrzeug
Mitglied Jonny beschreibt das Deutsche Wechselkennzeichen. Und in Deutschland fallen bei beiden gemeldeten Fahrzeuge jeweils die volle Kfz-Steuer an.
Erstmal musst du das Auto verzollen. Ausfuhr aus Deutschland, Einfuhr in die Schweiz. Das wird an der Zollstelle erledigt. Ich würde trotzdem zuerst anrufen... Das kostet wie bereits gesagt 4% des Warenwertes. Die 8% MwSt stehen meines Wissens nur bei neuen Fahrzeugen an?!
Bei einer Ausfuhr über 3.000 EUR Wert, muss die (schriftl.) Anmeldung beim Binnenzollamt des Heimatortes erfolgen. Da ist das Grenzzollamt nicht mehr zuständig.
Die 8% MwSt/USt sind immer fällig, auch bei Gebrauchtgütern - einzige Ausnahme evtl. bei einem Wohnortwechsel. -
Bei einer Ausfuhr über 3.000 EUR Wert, muss die (schriftl.) Anmeldung beim Binnenzollamt des Heimatortes erfolgen. Da ist das Grenzzollamt nicht mehr zuständig.
Die 8% MwSt/USt sind immer fällig, auch bei Gebrauchtgütern - einzige Ausnahme evtl. bei einem Wohnortwechsel.Ok, danke. Das hat mir der Typ am anderen Ende nicht gesagt
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Mitglied Jonny beschreibt das Deutsche Wechselkennzeichen. Und in Deutschland fallen bei beiden gemeldeten Fahrzeuge jeweils die volle Kfz-Steuer an.
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Ich rede auch von der Deutschen. Bei den Steuernbin ich mir jetzt unsicher aber die Versicherungsprämie wird meiner meinuing nach nur für ein Fahrzeug berechnet
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Kfz-Steuer wird bei beiden Fahrzeugen voll berechnet.
Für die Versicherung gibt es individuelle Sonderversicherungen inkl. Sondertarife bei einigen Versicherern (z.B.ADAC-Versicherung). Allerdings stimmt die Aussage nicht, dass nur das teurere Fahrzeug versichert werden braucht.
Man braucht entweder eine solche Sonderversicherung oder die meisten Versicherungen (z.B. die HUK-Coburg, HUK24, Allianz AG, Württembergische usw)
behandeln das weitere Fahrzeug einfach als Zweitfahrzeug (siehe Versicherungsportale der aufgezählten Versicherungen).Beispiel als Auszug der HUK24.de - Tarifrechner Wechselkennzeichen:
Jeder Vertrag benötigt einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt.
Verfügen Sie nur über eine SF-Klasse, wird ein Vertrag als Zweitwagen eingestuft.
Wir versichern Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen nur ab Tarifstand 01.04.2012. Sind die Fahrzeuge bereits bei der HUK24 oder der HUK-COBURG versichert, ist der jeweilige Vertrag auf den aktuellen Tarif umzustellen. Mit unseren Tarifrechnern können Sie sich ein Angebot für Ihre Fahrzeuge mit und ohne Wechselkennzeichen berechnen.Es bringt mit Ausnahme bei ein paar sehr wenigen Versicherungen, keinerlei Vorteile.
Unter anderem ein Grund warum sich Bundeweit erst ca. 4.000 Zulassungen gefunden haben. Hier im Landkreis fährt z.B. ein einziges Wechselkennzeichen (130.000 Einwohner). -
Mein Audi stammt ja aus der Schweiz und ich habe ihn nach D importiert (siehe Doku). Falls du Fragen hast, Formulare brauchst oder sonstiges kannst du dich gerne man mich wenden. Bin sowieso alle paar Wochen daheim
Wenn du es sicher haben willst, beauftrage eine Spedition die alles an Zoll für dich erledigt. Als Importfahrzeug darfst du nur zum TüV und nicht zum Dekra oder soetwas. Da spielt das Landratsamt nicht mit.
Wie angeboten. Fragen kannst mir gerne stellen. Schon das dritte Fahrzeug von daheim nach Deutschland importiert.
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... hier gehts andersrum. Ein deutsches Auto exportieren und in die Schweiz importieren.
Hier unterscheidet sich jeweils die Ausfuhr/Einfuhr grundlegend (ATLAS vs. e-dec) und ist deshalb nicht austauschbar. -
Achso dann habe ich mal wieder zu flüchtig gelesen
In welchen Kanton willst du exportieren? BIn ab Freitag wieder in der Schweiz. Also falls ich im entsprechendem Kanton bin kann ich dir ja mal die Unterlagen rausfragen.
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Als Importfahrzeug darfst du nur zum TüV und nicht zum Dekra oder soetwas. Da spielt das Landratsamt nicht mit.
Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen. Denn das gilt nicht überall, in den neuen Bundesländern kann das auch bei der Dekra gemacht werden.
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