Tüf bemängelt Bereifung!?

  • Also definitiver FAKT ist, das nachträglich Angebaute Teile, sei es Felgen, Fahrwerk, Schürzen oder Brülltüten etc. nach wie vor im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Es wird seitens des "TüF" nur Unterschieden in "Soforteintragen" und "Beim nächsten Mal Eintragen ändern lassen".


    Ich habe meine Felgen nun knapp 1,5 Monate eingetragen, und musste die "Technische Änderung" sofort bei der Zulassungstelle nachtragen lassen.


    Der einzige Unterschied zwischen neu und alt ist, es wird, sofern nichts gravierendes wie Motorumbau, nicht mehr im Brief vermerkt lediglich noch im Schein.

  • Ich hol mal das Popcorn raus, wer will noch???


    Er geht doch gar nicht auf eure Beiträge ein, er ließt nur das was er lesen will. Wahrscheinlich hat er weder ein Teilegutachten noch ABE, oder sonst was eingetragen :dash:


    :sdanke: :sdanke: :sdanke:


    Das verstehen die meisten hier aber ned. Und wenn dann noch so Halbwahrheiten hier als richtig empfunden werden, geh ich jetzt dann echt an die Decke.....

  • Das einzige von neu und alt ist. Es wird, sofern nichts gravierendes wie Motorumbau, nicht mehr im Brief vermerkt lediglich noch im Schein.


    genau das wars auch bei mir. ich hatte zwar das "tüf" gutachten, aber die scheine warne nicht geändert. von der versicherung habe ich mir dann sagen lassen, das ich das ändern lassen muß, weil man deswegen eventuell wegen urkundenfälschung belangt werden kann. deswegen habe ich das brav beim straßenverkehrsamt umschreiben lassen. war ja auch kein problem, da das gutachten ja auch vorlag. ^^ das gleiche dürfte auch für die reifen gelten.

  • Also definitiver FAKT ist, das nachträglich Angebaute Teile, sei es Felgen, Fahrwerk, Schürzen oder Brülltüten etc. nach wie vor im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Es wird seitens des "TüF" nur Unterschieden in "Soforteintragen" und "Beim nächsten Mal Eintragen ändern lassen".

    Nö? Als ich beim Tüv war zur HU/AU + Fahrwerk abnehmen, hab ich den Wisch(nach § 19 Abs. 4 StVZO) bekommen fürs Fahrwerk, drunter stand: "Eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung ist nicht vorgeschrieben, aber möglich."


    Hab extra nochmal nachgefragt und er meinte mitführen reicht.


    Grüße

  • Zitat

    geh ich jetzt dann echt an die Decke.....


    manche sind da auch besser aufgehoben ^^


    bei der damaligen eintragung hast du unter garantie nen anbauabnahmeprotokoll bekommen,raussuchen dem heini vorzeigen & stetig mitführen,evtl. nochmal in die papiere eintragen lassen


    zu den restlichen mumpitz in den mittlerweile gesammelten 3 seiten sag ich besser nix,ausser dass manche in anderen themen mit echten problemen sich auch mal mit kreativen gedanken mit ähnlich hoher beteiligung bemühen könnten :pillepalle:


    gruss thomas

  • § 19 Abs. 4 StVZO


    Das ist eine normale Eintragung mit Gutachten. Diese kann wie erwähnt beim nächsten Ändern der Fahrzeugpapiere gemacht werden.
    Eine Einzelabnahme MUSS sofort umgetragen werden.


    Wer lesen kann is klar im Vorteil, denn oben steht:


    Es wird seitens des "TüF" nur Unterschieden in "Soforteintragen" und "Beim nächsten Mal Eintragen ändern lassen".


    EDIT: @ thomas: Mach hier bitte eben mal zu, das packt keiner mehr.....

  • Also,das Problem sind die Beamten,obwohl alle nach den gleichen Vorschriften arbeiten müßten! theoretisch


    Wollte auch Felgen ;fahrwerk und so weiter eintragen lassen,kein Problem,aber Winterreifen mit 185/65 und die Originalen 195/65 Sommer wollten sie nicht übernehmen.Sachen genohmen und gegangen.Nächsten Tag wieder hin nette Beamtin erwischt hat alles 1 zu 1 übernohmen.


    Muß nur stur bleiben und versuchen zu erklären.


    :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Wie ihr vielleicht an meinem Schein sehen könnt werden solche Dinge wie Fahrwerk etc. nach wie vor eingetragen NUR DIE REIFEN nicht mehr. Im Schein bleibt die original Größe stehen. Man muss das TÜV-Gutachten MIT DEM STEMPEL VOM LRA (wie auf meinem zu sehen) nur immer mitführen. Ich habe die Dame vom LRA damals doch extra noch gefragt und sie hat mir definitiv bestätigt, dass sie das mittlerweile - bei Reifengrößen - so handhaben.


    Bowser: Wie du ebenfalls in meinem Schein lesen kannst, wurden die Felgen nach wie vor eingetragen, auch das Fahrwerk, nur eben die Reifengrößen werden nicht zusätzlich rein geschrieben. Das ist Fakt.

  • ei einer Einzelabnahme keine Ahnung, die wird doch aber eh nur durchgeführt wenn kein TG vorhanden ist, oder nicht?!


    Also brauchste mit TG auch nichts eintragen zu lassen, weder sofort noch beim nächsten mal. Es geht nicht ums nächste Mal sondern garnicht, nur Wisch mitführen..


    Für eine Einzelabnahme ist es nicht zwingend erforderlich das ein TG fehlt. Zwingend ist es bei einer normalen Abnahme nicht. Allerdings, und so steht es auch auf dem "TüF" Bericht, hast du bei einer erneuten Austellung der Fahrzeugpapiere sei es wegen Halterwechsel, Adressänderung etc.
    den Bericht vorzulegen, und mit einschreiben zu lassen. Allerdings eilt das nicht!

  • Um alles mal zusammenzufassen:


    flo: Geh zur Zulassungsstelle mit altem und neuen Schein (den alten hast du noch=?) und lass Reifen und Felgen nachtragen. Wenn du Glück hast, ist das sogar kostenlos, da es nicht übernommen wurde (Nimm den TÜV Bericht mit, dass du deshalb durchgefallen bist).
    Wenns was kostet, alles im Rahmen, neuer Schein halt... wayne.
    Um erstmal TÜV zu bekommen, geh halt zu einem anderen Prüfer. Der hatte seinen schlechten Tag. Sollte normalerweise echt kein Thema sein... bin grad erst durch den TÜV mit nicht eingetragenem Motor, nicht eingetragenem Sportauspuff usw. (nein, es war nicht mein 80er!)



    @Mods: Ändert bitte TÜF zu TÜV, damit das getöffe hier aufhört :rolleyes:

  • NUR DIE REIFEN nicht mehr


    Ich zitiere den "TüF": "Bei einer Abweichung zur Serienbereifung, ist die neue Rad/ Reifenkombination im Fahrzeugschein zu berichtigen."


    In deinem Schein, wurde die Reifengröße nicht im Zusatzfeld eingetragen, sondern die Serienbereifung dadurch ersetzt! Das ist aber nicht die Regel.....

  • Schau es dir bitte nochma an. Im Schein (Bild Nr. 2) steht nach wie vor die original Serienbereifung. Bild Nr. 1 ist das Prüfgutachten vom TÜV. Dieses Gutachten muss ich stets mitführen, da die Reifengrößen eben nicht übernommen werden, deshalb auch der Vermerk (rot umrandet) vom Landratsamt mit Stempel.


    Ich hoffe es herrscht jetzt halbwegs Klarheit.


    PS: Und das ist - wie mir die Dame explizit bestätigte - [zumindest in meinem Landkreis (keine Ahnung, ob es da regionale Unterschiede gibt)] definitiv seit ein paar Jahren die Regel!

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