Es gibt im "Parkraum" meist nur einen Grundsatz "Paragraph 1 Stvo" "Gegenseitige Rücksichtnahme"
Du warst der Ausparkende, und Ausparkende haben immer min eine Teilschuld.....ist leider so, da es sich hier um Fussgänger handelt und die auf dem Parkplatz gleichgestellt sind, hätte sie auch auf dich achten müssen und nicht einfach in dich Reinlaufen......
Ich denke es wird für eine Angenehme 50:50 Teilung hinauslaufen, da die Kratzer eindeutig zeigen das DU gestanden bist....und als stehender kann man keine Unfälle verursachen
grüße