• Guten Morgen ,


    Ich beabsichtige mir ein Audi 80 Cabrio 2.3 zu kaufen.


    Folgende Daten


    Erstzulassung 03.93
    KM 149322
    2.Hand
    HU 08.24
    Dach nicht elektrisch.
    Das Fahrzeug hat ca. 8 Jahre gestanden.


    Folgende Mängel
    Mittelschalldämpfer sollte gemacht werden.
    Alle Gummis an den Achsen müssen neu .
    Unterbodenschutz überarbeitet.
    Achsträger, koppelstangen,spurstangen.




    Frage was sollte ich für das Fahrzeug bezahlen ?


    Gruß Dirk

  • Hallo, was hat der Verkäufer denn aufgerufen?


    Woher weißt du, dass der Unterboden überarbeitet werden muss?

    Hallo,


    Zu Frage 1. 5500 €


    Zu Frage 2 .


    Wir hatten ihn gestern auf der Bühne und festgestellt das die stopfen nicht mehr richtig sitzen und er bekommt so langsam roststellen.


    Gruß Dirk

  • Folgende

    Zitat


    Mittelschalldämpfer sollte gemacht werden.


    Wenn noch von Audi, besser schweißen.


    WAs heute verkauft wird, ist gern einfach Schrott und nach 3 Jahren wieder draußen.
    Gern gammeln die Flansche am Auspuff weg, das besser reparieren!

    Zitat

    Alle Gummis an den Achsen müssen neu .

    Das ist doch normal!


    Zitat

    Unterbodenschutz überarbeitet.


    Wirklich das Bodenblech, also nicht Achsen, Federn etc.
    Das ist doch fast nicht normal.
    Die Audis rosten (eigentlich) nicht.
    Oder nur Kotflügel etc....


    Zitat


    Achsträger, koppelstangen,spurstangen.


    Normal.



    Schau nach, ob das Verdeck noch ok ist, die Heckscheibe noch klar, alle Fensterheber gehen, auch der Zentrale Schalter, die Rückleuchte keinen Sprung hat, Heckklappe und Verdeckklappe oben bleiben (Gasdruckdämpfer). Gerade wenn der Kofferraum runter knallt, bekommt die Rückleuchte Sprünge, und du bist beim Kauf von dem Teil danach arm.
    Der Schalter in der Tür für das Verdeck muss ein bestimmte Abfolge einleiten (FeEnster runter, ....). Das genau ansehen. Es brechen wohl gern die Kabel elektrisch im Verdeck.....
    8 Jahre Standzeit, gerade bei der KE ist nicht ohne. Wenn es da den Mengenteiler erwischt hat, wirst du ARM.
    Bremsbeläge genau ansehen, und zwar dem Übergang vom Bremsbelag zum Träger, die gammeln gern weg vom stehen.
    Sind die Bremsen überhaupt noch frei.
    Und die Handbremse mag Standzeiten überhaupt nicht. Das Cabrio hat da noch B3 Teile verbaut. Da hängt dann gern der Hebel, dann hilft nur noch neukauf.
    Überhaupt, da musst du dir im klaren sein, die Ersatzteilversorgung ist schlecht.

  • Fensterheber alle ok.Dach ist dicht.Bremsbeläge neu ,Scheiben neu, Heckklappe und Kofferraum bleiben auch oben.


    Wichtig sind die Lager ,Achsen..
    Ach und natürlich die Ventildeckeldichtung.


    Hat da vielleicht jemand einen Preis ?


    Gruß

  • Diese "Schäden" wirst du an nahezu jedem 30 Jahre altem Auto finden.
    Das kostet beim CAB/B4 nicht viel.
    Schlimmer ist, das die Lieferbarkeit der Teile nicht besser wird.
    Gerade die Gummimetalllager im Aggregateträger habe ich letztendlich dann bei "Audi Tradition" gekauft.
    Zu einem vielfachem Preis der "Aftermarket Teile".
    Interessanterweise halten die Teile dann auch länger.
    Das manbekommtimmerdaswofürmanbezahltzeug ist doch nach kurzer Zeit wieder weich.



    Achso, schau mal lieber ob die Zylinderkopfdichtung noch macht was sie soll.
    Wenn die noch vom Werk ist, wirst du hier bald aktiv werden dürfen.
    Zahnriemen ist auch schon etwas aufwändiger beim NG.

  • Du kannst natürlich folgendes machen:
    trotz der noch üppigen TÜV Zeiten, fährst du zum TÜV, kostet 100€ und der "alte" TÜV geht dir nicht verloren. Dann weißt du was TÜV relevant getauscht werden muss. Ob du dann die Motorlager etc. weiter wechselst.... kannst du dann halt entscheiden.

  • trotz der noch üppigen TÜV Zeiten, fährst du zum TÜV, kostet 100€ und der "alte" TÜV geht dir nicht verloren.

    Sollte eine der technischen Prüforganisationen die Verkehrsunfähigkeit feststellen, spielt der Rest-TÜV keine Rolle. Das Siegel wird entstempelt, was de facto einer Stillegung gleichkommt, da das Fahrzeug so nicht mehr auf öffentlichen Straßenland bewegt werden darf. Es ist eine Illusion bzw. ein Irrtum sich auf die Zahl eines Prüfsiegels als Argument der Verkehrstüchtigkeit zurückziehen zu können.

  • Oh mann
    1. Stilllegen kann nur die Verwaltungsbehörde, was der TÜV nicht ist.
    2. Ob die berchtigt sind, Plaketten zu entfernen? fraglich, weil ja zudem der FZ Schein gestempelt ist, UND du den PRÜFBEricht hast (welcher immer wieder zum SZEMPELN berechtigen würde)
    3 Wenn du durch den TÜV fällst, hast du eine Mängel Beseitigungs Frist, die gilt, wenn denn der "alte" TÜV tatsächlich ungültig werden würde, natürlich auch in diesem Fall


    Übrigens, kannst du dein FZ ohne Kennzeichen und FZ Schein beim TÜV vorstellen.

  • 2. Ob die berchtigt sind, Plaketten zu entfernen? fraglich, weil ja zudem der FZ Schein gestempelt ist, UND du den PRÜFBEricht hast (welcher immer wieder zum SZEMPELN berechtigen würde)


    Oh Mann - sehr dünnes Eis!


    Wenn man solche Behauptungen aufstellt, sollte man nicht glauben, sondern wissen! Und sich auf Rechtsvorschriften beziehen können!


    Ich zitiere aus dem Verkehrsblatt 23-2017, veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland


    Zitat

    VU – Verkehrsunsicher (a.d.V.: Einstufung auf dem Prüfbericht)
    Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und eine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich zieht.
    Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen und es hat die unverzügliche Benachrichtigung der nach § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu erfolgen. Der Fahrzeugführer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darf. Er ist schriftlich auf dem Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen.
    Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Zuteilung einer Prüfplakette.


    Eric hat mit seinem Hinweis zu 100 % Recht! ;)


    Übrigens, kannst du dein FZ ohne Kennzeichen und FZ Schein beim TÜV vorstellen.


    Was aber nichts mit dem Thema "Verkehrsunsicher" zu tun hat. Selbstverständlich kann ich ein Fahrzeug auf einem Trailer oder Abschleppwagen zur Prüfstelle bringen und eine HU durchführen lassen.

    Die einen kennen mich, die anderen können mich ... :)

    DAS TRIO ist komplett!
    03-2020 Audi Coupe 2,8 V6 - EZ 03-1993
    07-2019 Audi 80 Avant 2,8 V6 - EZ 12-1994 - einer der letzten 30 24 21 17 16 in D
    08-2017 Audi Cabriolet 2,3 5E - EZ 02-1992 - der Classiker für Kenner

  • Mensch Leute.... was soll denn innherhalb von zwei Monaten passiert sein, dass der TÜV das Auto zum Schrott bring?


    Der User hier ist unsicher. die Frage die sich stellt, woher weißt du, dass die angesprochenen Dinge aus deinem Eröffnungsbeitrag überhaupt gemacht werden müssen?
    Die Achsmanschetten sehe ich ja noch ein, wenn eingerissen und man sie auf der Bühne kaputt gesehen hat. Nur auch das müsste in den 2 Monaten kaputt gegangen sein.


    Also vermutlich alles nur Kleinigkeiten..... und hier kann man sich sehr wohl die Bestätigung durch einen erneuten TÜV Besuch holen.

  • Du kannst natürlich folgendes machen:
    trotz der noch üppigen TÜV Zeiten, fährst du zum TÜV, kostet 100€ und der "alte" TÜV geht dir nicht verloren. Dann weißt du was TÜV relevant getauscht werden muss. Ob du dann die Motorlager etc. weiter wechselst.... kannst du dann halt entscheiden.

    Das Fahrzeug ist seit dem TÜV nicht bewegt worden. (8.22) warum sollte ich denn erneut zum TÜV ?


    Dann könnte ich theoretisch die andee Prüfstelle ja wegen z.b. Unterlassung, Gefährdung des Straßenverkehrs anzeigen......macht ja keinen Sinn,oder sehe ich da etwas nicht ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!