Hallo Freunde

  • Die Antworten sind doch alle schon mal gegeben worden, offiziell alles, was innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ möglich gewesen wäre und im Ermessensspielraum des Prüfers liegt, zeitgenössisch wirkende Teile, die jünger sind, trotzdem durchzuwinken.
    Also die eigentliche Anlaufstelle ist der Ingenieur, der deine H-Abnahme durchführen soll...

  • Das mit den 10 Jahren ist mir auch klar, aber wenn die Hersteller von Sportauspuffanlagen schon selber sagen das ihre Anlagen nicht H-Kennzeichen konform sind, wird es schwierig. Ich müsste einen Hersteller finden, der noch Auspuffanlagen herstellt, die es schon vor dem Jahr 2000 gab.

  • Ich habe aus selbem Grund bei BN und Fox angefragt, die Anlage von BN hat ein Gutachten von 2004, wurde aber wohl schon länger, vor 2000, gebaut. Die Anlage von Fox soll ein Gutachten von 1997 haben(beide Aussagenvon den Herstellern). Und meinem Prüfer ist egal seit wann die Anlage gebaut wird, wichtig ist nur welches Datum im Gutachten steht. In meinem Fall handelt es sich um einen Audi 90 2,3 10V bj 06/1990, inwieweit da Unterschiede zum 20V bestehen weiß ich nicht. Aber Fox sollte dann ja H-Kennzeichen fähig sein.

  • Ich habe bei Fox angefragt, als Antwort kam: Unsere Auspuffanlagen sind nicht H-Kennzeichen konform.


    Ich hab als Antwort von Fox nach dem Gutachten für die Schlüsselnr 0588 466 folgendes bekommen:


    "Hallo,
    das erste Gutachten wurde 08/1997 erstellt.
    Mit freundlichen Grüßen"


    Ich hatte bei meiner Anfrage geschrieben das ich für ein H-Kennzeichen ein Gutachten vor 2000 brauche. Also bevor ich etwas bestelle werde ich nochmal genau nachfragen welches Datum nun in dem Gutachten steht, welches mitgeliefert wird. Nicht das es auch noch ein zweites Gutachten gibt, welches dann z. B. von 2007 ist.... ?(

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