Audi 80 b3

  • Guten Tag,


    Ich bin Fahranfänger und will mir jetzt ein Auto kaufen.


    In Aussicht habe ich ein Audi 80 B3 1.8 s, mit 195.000 km Baujahr 87.


    Er soll 500€ kosten aber die Windschutzscheibe ist gerissen und der Wärmetauscher ist defekt.
    Die 2 fehler würde ich natürlich beheben.
    Lohnt es sich trotzdem das Auto zu kaufen??
    Ich bin Azubi und habe nicht sooo viel Geld.


    Danke schon mal für die Antworten


    MfG Nico

  • Moinsen


    Wie ist der sonstige Zustand von Bremsen, Achsen, Fahrwerk, Unterboden?
    Also die Teile ansich kosten nicht die Welt, die Scheibe je nachdem welche Versicherung du hast, der Wärmetauscher von Behr wird um die 40 Euro kosten.
    Aber die Arbeit, den Wärmetauscher da raus zu operieren, kostet dich einen kompletten Tag. A-Brett raus, Gebläsekasten raus, WT wechseln, Gebläsekasten und A-Brett wieder rein. Wenn der Rest vom Fahrzeug passt würd ich drüber nachdenken, ansonsten ist das ein 0815 Auto mit erheblichem Reparaturbedarf.
    Mal sollte wirklich zwei mal drüber nachdenken ob ein 32 Jahre alter B3 das ideale Fahrzeug für einen Fahranfänger ist.

  • Hi,


    Wenn der Rest des Fahrzeugs OK ist, würde ich ihn noch etwas versuchen zu drücken und dann zuschlagen.


    Meiner Meinung nach ist so ein Fahrzeug klar für einen Fahranfänger geeignet! Die Technik ist überschaubar, die Autos fahren sich gutmütig und wenn man Mal abfliegt ist es auch nicht so tragisch...


    Zu den Mängeln am Fahrzeug:


    Die Scheibe kostet dich bei TK-Versicherung 150€ das ist kein Thema. Deshalb handeln.


    Den WT wechseln, ist bei weitem nicht das Drama was daraus immer gemacht wird. Aber eine klare Empfehlung von mir: wenn du es nicht selbst machen kannst oder willst, lass die Finger von der Kiste!!


    Gruß

  • Schau nach Rost. Kotflügel vorne Fahrerseite, Kofferraum Fahrerseite, wo das Reserverad ist unter dem Teppich.


    Braucht er neuen TÜV? Dann muss die Scheibe vorher getauscht werden - ob man dann vorher noch eine Versicherung mit TK anmelden und sofort nutzen kann? Ist der TÜV länger als 1 Jahr her, wird das Fahrzeug bei der Anmeldung begutachtet. Auch hier muss die Scheibe intakt sein. Wärmetauscher kannst du erst einmal überbrücken und es dann machen wenn du Zeit hast. Jetzt ist es ja warm.


    Unterboden und Motorraum anschauen. Sind die Reifen gleichmäßig abgefahren?

  • Ohne Versicherung dürfte sich der Kaufpreis durch die Windschutzscheibenerneuerung (in einer Werkstatt) in etwa verdoppeln!
    Den Wärmetauscher kriegt man mit etwas Geschick, Geduld und Zeit auch selber hin, wenn man's machen lässt, wird's auch nochmal heftig wegen der erforderlichen Arbeitsstunden, wie schon oben erwähnt.
    Ansonsten ist ein B3 in gutem Zustand auch heute noch prima alltagstauglich. Ich persönlich vermisse in meinem höchstens im Hochsommer 'ne Klimaanlage.

    „Erst beim Abfassen der Steuererklärung kommt man dahinter, wieviel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte.“
    Fernandel (1903-1971)

  • Ist der TÜV länger als 1 Jahr her, wird das Fahrzeug bei der Anmeldung begutachtet.

    Sorry, aber das ist Unsinn. Solange der Wagen z.B. noch bis März 2019 eine gültige Hauptuntersuchung hat, kannst Du auch am 31.03.2019 noch problemlos eine An- oder Ummeldung vornehmen. Dabei kann das Fahrzeug selbst in Spanien stehen, solange Du alle notwendigen Unterlagen dabei hast.


    Viele Grüße, Sascha.

  • Sorry, aber das ist Unsinn. Solange der Wagen z.B. noch bis März 2019 eine gültige Hauptuntersuchung hat, kannst Du auch am 31.03.2019 noch problemlos eine An- oder Ummeldung vornehmen. Dabei kann das Fahrzeug selbst in Spanien stehen, solange Du alle notwendigen Unterlagen dabei hast.


    Viele Grüße, Sascha.


    Das darfst du gerne der Zulassungsstelle in Frankfurt am Main erzählen. Habe soeben noch mal mein Gehirnschmalz angeworfen: Das Fahrzeug musste dort bei TÜV älter als sechs Monate vorgeführt werden. Mich betraf das nämlich. Das war allerdings 2010. Da gab es aber auch noch gelbe Schilder ohne TÜV (hach...) und die Vorgesetzten jener Anstalt sind mit Verlaub große Ar.......er ohne jegliches Fachwissen.


    Onkel Google bestätigt mir, dass mir meine Erinnerung keinen Streich spielt: https://a2-freun.de/forum/foru…Cv-beim-werksdienstwagen/


    Aber du hast recht. 2014 habe ich bei meiner jetzigen Zulassungsstelle ein Fahrzeug angemeldet mit noch ca. einem Jahr TÜV und es war nicht von Interesse. Hier sind sie etwas angenehmer, aber es gibt noch deutliches Potential nach oben!

  • Ohne Versicherung dürfte sich der Kaufpreis durch die Windschutzscheibenerneuerung (in einer Werkstatt) in etwa verdoppeln!


    Hier sollte man auch noch berücksichtigen wie teuer 1. die Versicherung bei einem Fahranfänger ist und 2. noch dazu mit TK. Wenn das Fahrzeug auf ein anderes Familienmitglied mit evtl. guten Prozenten läuft, wäre das natürlich von Vorteil.


    Ich hab meinen Dicken ohne TK versichert, überlege das aber noch zu ändern. Die Windschutzscheibe hat einige winzige Steinschlägchen.

  • Vor allem sollte man berücksichtigen, dass der Abschluss einer TK mit anschließender Meldung eines schon bestehenden Frontscheibenschadens eindeutig VersXXXerungsbetrug ist.

    „Erst beim Abfassen der Steuererklärung kommt man dahinter, wieviel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte.“
    Fernandel (1903-1971)

  • Hallo Stefan,


    die Frage ist ja ganz einfach, worauf eine solche Forderung einer Zulassungsstelle basiert. Soll heißen: Es müßte eine Rechtsgrundlage vorhanden sein und die gibt es schlicht und ergreifend nicht. Natürlich soll es auch schon rechtswidrige Forderungen bei Behörden gegeben haben, die Rechtswidrigkeit wäre in diesem Fall aber schon krass.


    Die Antworten in Deinem Link entsprechen im übrigen ja auch meiner Antwort.


    Viele Grüße, Sascha.

  • Wenn man sich mit Zulassungsstellen und z.B. der Kennzeichenvergabe beschäftigt, merkt man schnell, dass leider jede Stelle ihr eigenes Süppchen kocht. Da ich ein kleines Nummernschild benötige, kann ich ein Lied davon singen, es ist schrecklich und man stößt meist auf engstirnige Angestellte. Wie auch immer, ich habe deine Antwort ja selbst bestätigt ;)


    Trotzdem hätte ich damals ohne Vorführung kein Kennzeichen bekommen. Sogar mit Vorführung war es kompliziert, da meine FIN hinter der Windschutzscheibe und im Motorraum länderspezifisch unterschiedlich sind. In einem solchen Moment hilft dir auch eine Rechtsgrundlage nicht weiter und du freust dich über den Tag, den du dafür frei genommen hast.


    Aber ich schweife hier schon wieder zu sehr ab.


    LG Stefan

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!